Fünf-Punkte-Programm zum Ausbau und zur Effektivierung der Bürgerbeteiligung

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Das Fünf-Punkte-Programm zum Ausbau und zur Effektivierung der Bürgerbeteiligung wurde vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) im Februar 2011 veröffentlicht. Es reagiert auf die gewachsenen Ansprüche der BürgerInnen auf Mitsprache bei politischen Entscheidungen und ist als Beitrag zur Diskussion gedacht.

Die Fünf Punkte in Kurzform[Bearbeiten]

  1. Frühzeitige, ergebnisoffene Bürgerbeteiligung mit offener Alternativenprüfung. Bürgerbeteiligung in Form einer „ergebnisoffenen Grundsatzanhörung“ bereits im verbindlich vorzusehenden Raumordnungsverfahren unmittelbar zu dem Zeitpunkt, in dem der Genehmigungsantrag bei der Behörde eingeht.
  2. Langfristigkeit und verbesserte Qualität der Bürgerbeteiligung. Während des behördlichen Prüfungsverfahrens (Genehmigungsverfahrens) werden der Öffentlichkeit fortlaufend die für die Bewertung des Vorhabens vorliegenden Unterlagen permanent zugänglich gemacht.
  3. Für die Einhaltung der Verfahrensvorschriften kann ein Ombudsmann/frau bestimmt werden, der die Kompetenzen hat, für einen fairen Verfahrensablauf zu sorgen, falls er angerufen wird.
  4. Effektivität der Bürgerbeteiligung und Gewährleistung der Rechtmäßigkeitskontrolle. Durch sehr einfache Rechtsänderungen in der Verwaltungsgerichtsordnung lässt sich erreichen, dass die Verwaltungsgerichte die Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns umfänglich - und nicht nur bezogen auf den sehr eingeschränkten Bereich der „drittschützenden Rechtsvorschriften“ - überprüfen werden.
  5. Einführung eines verbindlichen Volks- und Bürgerentscheides für den Bund und die Länder. Der BUND schlägt die Einführung eines verbindlichen Volks- und Bürgerentscheides auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene vor.

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