Formelle Bürgerbeteiligung
Formelle Bürgerbeteiligung (auch: gesetzliche oder obligatorische (verpflichtende) Beteiligung) meint Bürgerbeteiligung, die gesetzlich vorgeschrieben ist (im Unterschied zur informellen oder freiweilligen Beteiligung). Solche Vorschriften gibt es beispielsweise für:
- Bauleitplanung
- Raumordnungsverfahren
- Genehmigungsverfahren
- Landes- und Regionalplanung
- Umweltverträglichkeitsprüfung.
Bei diesen vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren sind die Beteiligten (z. B. Behörden, Träger öffentlicher Belange, betroffene Bürger/innen) ebenfalls vorgegeben. Auch der Zeitpunkt innerhalb des gesamten Planungverfahren steht zumeist fest.
Typischerweise verläuft die Kommunikation in formellen Planungsvrfahren bidirektional, da. h. die planende Behörde kommmuniziert mit allen anderen Verfahrensbeteiligten einzeln. In informellen Verfahren kommunizieren die Beteiligten untereinander im Sinne eines Aushaldlungsprozesses (omnidirektional). Bei formellen Verfahren verläuft die Kommunikation meist asynchron (die Beteiligten tauschen sich schriftlich in Zeiträumen von Wochen und Monaten aus), in informellen meist synchron (direktes Gespräch). Für die Berücksichtigung von Einwendungen ist meist eine Schwelle definiert, beispielsweise zählen im Raumordnungsverfahren nur "erhebliche" Einwendungen. Solche Einwendungen können nur korrigierend wirken, die Planung als solche steht nicht zur Disposition.
Die Erwartungen an formelle Beteiligungsverfahren sind meist diametral entgegengesetzt. Die Bürger/innen erwarten umfassende Informationen, Beteiligung auf Augenhöhe, ergebnisoffene Diskussion, wirksamen Einflussnahme. Der Vorhabenträger erwartet vor allem eine schnelle Realisierung und möglichst geringe Kosten.
Vorschläge zur Verbesserung[Bearbeiten]
Aus der verbreiteten Kritik an der formellen Beteiligung und den Erfahrungen mit informellen Verfahren sind Vorschläge zur Verbesserung entstanden. Hauptaspekte dabei sind:
- die Beteiligung zeitlich früher zu beginnen. Schon die Planungsabsicht sollte öffentlich ausgelegt werden und Einwendungen hierzu ermöglicht werden.
- sie als dauerhaften planungsbegleitenden Prozess zu gestalten. Jeder Planungsschritt wird transparent gemacht und kann von der Öffentlichkeit diskursiv begleitet werden.
- verstärkt diskursive Elemente (Aushandlungsverfahren) einzubeziehen.
Vorteile eines frühzeitigen und prozessbegleitenden Beteiligungsverfahrens sind:
- Herstellung von Transparenz
- Integration von lokalem Expert/inn/enwissen
- frühzeitiges Erkennen von Widerständen
- Umsteuerung vor großer Investition ist möglich
- inhaltliche und zeitliche Optimierung der Untersuchungen und Planungen
- Akzeptanz oder gar Identifizierung
- Verringerung des Konfliktpotenzials.
Neben der Änderung von Rechtsvorschriften erfordert ein solches Beteiligungsverständnis jedoch auch ein Umdenken in der Verwaltung. Stellungnahmen müssen willkommen sein, die Diskussion muss auf gleicher Augenhöhe stattfinden. Beteiligung muss als demokratische Bringschuld von Verwaltung und Vorhabenträgern gesehen werden.