Investition

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Von einer Investition wird dann gesprochen, wenn Finanzmittel verwendet werden, um Wirtschaftsgüter zu erstellen oder anzuschaffen, die über einen längeren Zeitraum genutzt werden können. Diese Güter müssen in einem doppischen Haushalt in das Anlagevermögen aufgenommen werden. Sie werden entsprechend den Vorschriften über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Da der Auszahlung für eine Investitionsmaßnahme (= Abnahme der Barmittel) in der Regel ein entsprechender Gegenwert (= Zunahme des Anlagevermögens) gegenübersteht, ändert sich die Bilanz dadurch zunächst nicht. Erst die Abschreibungen führen zu Aufwendungen. Investitionen schlagen sich daher nicht direkt im Ergebnishaushalt, wohl aber im Finanzhaushalt nieder.

Im kameralistischen Haushalt dagegen findet sich nur die Ausgabe, die im Vermögenshaushalt zu veranschlagen ist. Dem Haushalt ist jedoch eine Vermögensübersicht als Anlage beizufügen. Abschreibungen werden (außer in kostenrechnenden Einheiten) in kameralistischen Haushalten nicht gebucht.

Typische Investitionen[Bearbeiten]

Der überwiegende Teil der kommunalen Investitionen betrifft in der Regel Baumaßnahmen. Doch auch der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Fahrzeugen und Geräten gehört zu den Investitionen, ebenso der Erwerb von Beteiligungen. Nur geringwertige Vermögensgegenstände sind hiervon ausgenommen. Zu den Investitionen gehören auch die Investitionsförderungsmaßnahmen.

Vorschriften[Bearbeiten]

Investitionen dürfen erst getätigt werden, wenn - je nach Bedeutung der Maßnahme - unterschiedlich ausführliche Planungen vorliegen. Mindestens ist eine Abschätzung der Folgekosten erforderlich, bei Investitionen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung muss ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen verschiedenen möglichen Lösungen durchgeführt werden. Baumaßnahmen erfordern regelmäßig Pläne, Berechnungen und Erläuterungen, aus denen die Art der Ausführung, die Gesamtauszahlungen, der Grunderwerb und die Einrichtung sowie der voraussichtliche Jahresbedarf unter Angabe der finanziellen Beteiligung Dritter und ein Bauzeitplan ersichtlich sind. Den Unterlagen ist eine Berechnung der nach Fertigstellung der Maßnahme entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen beizufügen.

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind mit ihrem jeweiligen Jahresbedarf nicht nur in den Haushalt, sondern auch in das Investitionsprogramm aufzunehmen.

Investitionsmaßnahmen im Zeitablauf[Bearbeiten]

Größere Investitionen, insbesondere Baumaßnahmen ziehen sich oft über Jahre hin und stellen deshalb besondere Anforderungen an Planung und Bewirtschaftung, weil ein Haushalt regelmäßig nur für ein Jahr (Jährlichkeitsprinzip) gilt. Durch die Integration der mittelfristigen Finanzplanung in den Haushalt sowie durch das Investitonsprogramm soll Transparenz über den voraussichtlichen zeitlichen Verlauf geschaffen werden. Verpflichtungsermächtigungen erlauben der Verwaltung, in einem Haushaltsjahr bereits Verpflichtungen für kommende Jahre einzugehen, obwohl für diese noch kein Haushalt vorliegt. Haushaltsansätze für Investitionen sind regelmäßig in das Folgejahr übertragbar. Wurden die Ansätze nicht ausgeschöpft, können sie im Folgejahr weiterhin genutzt werden. Da die Verwaltung auf diese Weise über Mittel verfügt, die in früheren Haushalten bewilligt wurden und möglicherweise noch nicht verwendet sind, können Intransparenzen und im Extremfall Schattenhaushalte entstehen.

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