Anlagevermögen
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Das Anlagevermögen ist Teil des Vermögens, das einer Kommune zur laufenden Aufgabenerfüllung dient. Es umfasst insbesondere:
- Grundstücke
- Bewegliche Sachen (ohne geringwertige Wirtschaftsgüter)
- Dingliche Rechte (z. B. Erbbaurecht)
- Beteiligungen und Wertpapiere
- Forderungen aus Darlehen, die aus Haushaltsmitteln in Erfüllung einer kommunalen Aufgabe gewährt wurden
- Kapitaleinlagen bei Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen
- Eingebrachtes Eigenkapital.
Weblink[Bearbeiten]
- Anlagevermögen im Gabler WirtschaftslexikonNicht die Information gefunden, die Sie suchen? Fragen Sie uns auf der Diskussionsseite zu diesem Artikel!