Einzahlung

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Unter Ein- und Auszahlungen werden nur Veränderungen des Zahlungsmittelbestandes verstanden, also Änderungen beim Bestand auf Bankkonten und beim Bargeld der Kommune. Im Unterschied dazu umfassen Einnahmen und Ausgaben auch Veränderungen bei Forderungen und Verbindlichkeiten. Erträge und Aufwendungen schließlich erfassen alle Wertveränderungen, also auch beispielsweise Abschreibungen und Rückstellungen.

Ein- und Auszahlungen werden im Rahmen der doppischen Haushaltsführung im Finanzhaushalt verbucht, der der Liquiditäts- und Investitionsplanung dient; die Hauptrolle in der doppischen Haushaltsplanung spielt der Ergebnishaushalt, der sich aus Aufwänden und Erträgen zusammensetzt. In der kameralistischen Haushaltsführung hingegen wird mit Einnahmen und Ausgaben gerechnet.

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