Ertrag

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Als Ertrag wird der in Geld ausgedrückte, aber nicht unbedingt zahlungswirksame Wertezuwachs in einem Zeitabschnitt bezeichnet (z. B. eine Mietzahlung für Dezember, die aber erst im Januar des Folgejahres auf dem Konto eingeht). Verbucht werden Einnahmen für erstellte Güter und erbrachte Dienstleistungen (z. B. Vermietung von Räumen) im Jahr ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit. Der Gegenbegriff ist Aufwand.

In der öffentlichen (doppischen) Haushaltswirtschaft wird zwischen ordentlichen und außerordentlichen Erträgen unterschieden. Ordentliche Erträge sind solche, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeit anfallen; sie sind zumeist planbar oder gar regelmäßig wiederkehrend. Beispiele: Steuern, Beiträge und Gebühren. Außerordentliche Erträge fallen unregelmäßig an und/oder sind periodenfremd. Beispiel hierfür sind Erträge aus Vermögensveräußerungen durch Verkauf über Buchwert, ebenso aus dem Verkauf von Beteiligungen, von Grundstücken oder aus der Auflösung von Rückstellungen.

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