Aufwand
Aufwand (auch: Aufwendungen) ist in Geld ausgedrückter, aber nicht unbedingt zahlungswirksamer Werteverzehr einer Organisationseinheit in einem Zeitabschnitt: Ausgaben für empfangene Güter und Dienstleistungen im Jahr ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit. Der Gegensatzbegriff hierzu ist Ertrag.
In der öffentlichen (doppischen) Haushaltswirtschaft wird zwischen ordentlichen und außerordentlichen Aufwendungen unterschieden. Ordentliche Aufwendungen sind solche, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeit anfallen; sie sind zumeist planbar oder gar regelmäßig wiederkehrend. Beispiele: planmäßige Abschreibungen, Personal-, Sach- und Zinsaufwendungen.
Struktur der kommunalen Aufwendungen[Bearbeiten]
Die kommunalen Aufwendungen lassen sich grob wie folgt einteilen (Stand 2010)[1]:
- Personalaufwand (29,4 %)
- Sachaufwand (25,0 %)
- Transfers (42,9 %)
- Zinsaufwand (2,7 %)
Fußnote[Bearbeiten]
- ↑ nach: Gunnar Schwarting, Grundwissen Kommunalpolitik 4: Kommunale Finanzen (Hrsg. Friedrich-Ebert-Stiftung)
Weblink[Bearbeiten]
- Aufwendungen im Gabler Wirtschaftslexikon
- Ordentliche und außerordentliche Aufwendungen im Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und FinanzwirtschaftNicht die Information gefunden, die Sie suchen? Fragen Sie uns auf der Diskussionsseite zu diesem Artikel!