Werteverzehr
Werteverzehr bezeichnet den bewerteten Sachgüter- und/oder Leistungsverzehr im Leistungserstellungsprozess (Wertminderung z. B. durch Ge- und Verbrauch, wirtschaftliche oder technische Entwicklungen, Zerstörung). Buchungstechnisch findet der Werteverzehr seinen rechnerischen Ausdruck in Abschreibungen.
Das Ressourcenverbrauchskonzept fordert - im Gegensatz zum kameralistischen Geldverbrauchskonzept -, dass der gesamte Werteverzehr, auch wenn keine Geldmittel abfließen (Ausgaben), gebucht wird, um alle die Kommune betreffenden Wertveränderungen abzubilden.