Abschreibung
Als Abschreibung – auch: AfA (Absetzung für Abnutzung) – wird der Werteverzehr eines abnutzbaren Wirtschafts-/Anlagegutes innerhalb einer Periode (z. B. Haushaltsjahr) bezeichnet. Dabei wird die Abschreibungsbasis (Anschaffungs- oder Herstellungskosten; das Nähere regelt die Gemeindehaushaltsverordnung) auf die (standardisierte) Nutzungsdauer ermittelt. Der Abschreibungszeitraum, also die Nutzungsdauer bzw. die wirtschaftliche Lebensdauer des Vermögensgegenstandes muss im Vorhinein geschätzt werden und kann später in der Regel nicht mehr verändert werden.
Weblinks[Bearbeiten]
- Abschreibung im Gabler Wirtschaftslexikon
- Abschreibung (AfA) Abschreibungen im Steuerrecht
- Abschreibungsmethoden und Abschreibungsarten ("Rechnungswesen verstehen")Nicht die Information gefunden, die Sie suchen? Fragen Sie uns auf der Diskussionsseite zu diesem Artikel!