Gemeindehaushaltsverordnung

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Die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist eine Rechtsverordnung des Bundeslandes, jedes Flächenland hat eine GemHVO erlassen. Sie enthält Vorschriften zur Haushaltsplanung und Haushaltsführung und ergänzt damit die haushaltsrechtlichen Vorschriften im entsprechenden Abschnitt der Gemeindeordnung. Da es sich um eine Rechtsverordnung handelt, wird sie von der Exekutive (Landesregierung) erlassen und kann von ihr auch geändert werden, im Unterschied zur Gemeindeordnung, die ein Landesgesetz ist und damit nur vom Parlament geändert werden kann.

In einzelnen Bundesländern kann die Bezeichnung der Verordnung variieren; in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und im Saarland gibt es eine gemeinsame Verordnung für Gemeinden und Kreise, die daher Kommunalhaushaltsverordung (KomHVO) heißt. In Niedersachsen und Brandenburg gibt es eine gemeinsame Haushalts- und Kassenverordnung, die meisten Bundesländer haben jedoch getrennte Verordnungen zum Haushalts- und zum Kassenwesen.

Die Gemeindehaushaltsverordnung enthält typischerweise:[1]

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Die folgende Aufzählung orientiert sich beispielhaft an der Gemeindehaushaltsverordnung Baden-Württemberg

Weblinks[Bearbeiten]

In Bundesländern, in denen teils doppisch, teils kameral gewirtschaftet wird, gibt es meist je eine eigene Verordung für jede Buchungsart. Hier wird jeweils die für die Doppik geltende Verordnung zuerst aufgeführt.