Gemeindehaushaltsverordnung
Die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist eine Rechtsverordnung des Bundeslandes, jedes Flächenland hat eine GemHVO erlassen. Sie enthält Vorschriften zur Haushaltsplanung und Haushaltsführung und ergänzt damit die haushaltsrechtlichen Vorschriften im entsprechenden Abschnitt der Gemeindeordnung. Da es sich um eine Rechtsverordnung handelt, wird sie von der Exekutive (Landesregierung) erlassen und kann von ihr auch geändert werden, im Unterschied zur Gemeindeordnung, die ein Landesgesetz ist und damit nur vom Parlament geändert werden kann.
In einzelnen Bundesländern kann die Bezeichnung der Verordnung variieren; in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und im Saarland gibt es eine gemeinsame Verordnung für Gemeinden und Kreise, die daher Kommunalhaushaltsverordung (KomHVO) heißt. In Niedersachsen und Brandenburg gibt es eine gemeinsame Haushalts- und Kassenverordnung, die meisten Bundesländer haben jedoch getrennte Verordnungen zum Haushalts- und zum Kassenwesen.
Die Gemeindehaushaltsverordnung enthält typischerweise:[1]
- Bestimmungen zum Haushaltsplan und zur mittelfristigen Finanzplanung;
- Planungs- und Deckungsgrundsätze (dagegen sind die "Allgemeinen Haushaltsgrundsätze" in der Gemeindeordnung verankert)
- Vorschriften zur Liquidität, zu Rücklagen, zum Haushaltsausgleich u. a.
- Vorschriften zur Haushaltswirtschaft und zur Buchführung
- Bewertungs- und Bilanzierungsregeln
- Vorschriften zum Jahresabschluss und zum kommunalen Gesamtabschluss.
Fußnoten[Bearbeiten]
- ↑ Die folgende Aufzählung orientiert sich beispielhaft an der Gemeindehaushaltsverordnung Baden-Württemberg
Weblinks[Bearbeiten]
In Bundesländern, in denen teils doppisch, teils kameral gewirtschaftet wird, gibt es meist je eine eigene Verordung für jede Buchungsart. Hier wird jeweils die für die Doppik geltende Verordnung zuerst aufgeführt.
- Baden-Württemberg: Verordnung des Innenministeriums über die Haushaltswirtschaft der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO)
- Bayern: Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik - KommHV-Doppik), Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung-Kameralistik - KommHV-Kameralistik)
- Brandenburg: Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung- KomHKV) (Doppik), Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHV) (Kameralistik)
- Hessen: Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO)
- Mecklenburg-Vorpommern: Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik), Landesverordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes der Gemeinden des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO)
- Niedersachsen: Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Gemeinden auf der Grundlage der kommunalen Doppik (Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung - GemHKVO)
- Nordrhein-Westfalen: Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen – KomHVO NRW)
- Rheinland-Pfalz: Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
- Saarland: Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO)
- Sachsen: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die kommunale Haushaltswirtschaft nach den Regeln der Doppik (Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik – SächsKomHVO-Doppik), Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die kommunale Haushaltswirtschaft (Kommunalhaushaltsverordnung – KomHVO)
- Sachsen-Anhalt: Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes der Gemeinden, Landkreise und Verbandsgemeinden im Land Sachsen-Anhalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung - KomHVO)
- Schleswig-Holstein: Landesverordnung über die Aufstellung und Ausführung eines doppischen Haushaltsplanes der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung Doppik), Landesverordnung über die Aufstellung und Ausführung eines kameralen Haushaltsplanes der Gemeinden Gemeindehaushaltsverordnung Kameral)
- Thüringen: Gemeindehaushaltsverordnung Doppik, Thüringer Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung Kameralistik)Nicht die Information gefunden, die Sie suchen? Fragen Sie uns auf der Diskussionsseite zu diesem Artikel!