Gemeindeordnung

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Die Gemeindeordnung (in manchen Ländern auch Kommunalverfassung oder Kommunalordnung genannt) regelt die Organisation, Aufgaben und Zuständigkeiten der Gemeinden und legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für deren Verwaltung und Selbstverwaltung fest. Gemeindeordnungen werden von den Bundesländern erlassen und unterscheiden sich teilweise deutlich von einander.

Allgemeine Regelungen[Bearbeiten]

Die Aufgabenverteilung zwischen den Gemeindeorganen (z.B. Gemeinderat und Bürgermeister*innen) sowie deren Wahl, Befugnisse und Amtsdauer sind in der Gemeindeordnung festgelegt. Zusätzlich regelt sie die Bildung von Ausschüssen und inwieweit zum Beispiel Sachkundige Bürger*innen daran teilhaben. Die Gemeindeordnung regelt zudem die Möglichkeiten für demokratische Beiteiligung auf Gemeindeebene, etwa über Bürgerentscheide oder Bürgerbegehren. Einige Gemeindeordnungen sehen auch die Einsetzung von Beiräten für spezielle Themenbereiche vor, um die Bürger aktiv einzubinden. Auch der Rahmen der Kommunalfinanzen wird von der Gemeindeordnung gesetzt. So können die Länder hier unter anderem Richtlinien für die Kreditaufnahme, den Verkauf von Vermögenswerten und die Vergabe von Subventionen festlegen. Auch konkrete Regelungen für den Haushalt finden sich in den Gemeindeordnungen. Grundsätzlich basieren alle Gemeindeordnungen auf Vorgaben des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland - so garantiert etwa Artikel 28 den Gemeinden das Recht auf Selbstverwaltung.

Besondere Regelungen in den Bundesländern[Bearbeiten]

Die Ausgestaltung der Gemeindeordnungen unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern teils deutlich. In den Stadtstaaten Hamburg und Berlin ersetzt die Landesverfassung die Gemeindeordnung. In Bremen gibt es ein komplizierteres Konstrukt der Zuständigkeiten zwischen kommunaler- und Landesebene. Bis auf Hessen und Schleswig-Holstein haben die Flächenländer ihre Gemeinden im Wesentlichen nach der sogenannten Süddeutsche Ratsverfassung strukturiert. Entscheidungen werden dann sowohl vom Kommunalparlament wie auch durch die Verwaltungsspitzen getragen. Meist sind diese (Ober-)Bürgermeister*innen auch gleichzeitig Ratsvorsitzende. Hessen und Schleswig-Holstein haben Magistratsverfassungen. Hier wird die Verwaltung durch das Magistrat vertreten, das aus dem (Ober-)Bürgermeister sowie haupt- und ehrenamtlichen Beigeordneten besteht.