Finanzhaushalt
Der Finanzhaushalt ist ein Teil des doppischen Haushaltsplans, der die voraussichtlichen Geldflüsse (Ein- und Auszahlungen) im Haushaltsjahr darstellt. Er ähnelt damit dem kameralistischen Haushaltsplan, der ebenfalls Geldflüsse (dort Einnahmen und Ausgaben genannt) darstellt. Der Finanzhaushalt dient der Liquiditäts- und Investitionsplanung.
Begriff[Bearbeiten]
Der Finanzhaushalt wird auch Finanzhaushaltsplan oder Finanzplan genannt; der letzte Begriff ist missverständlich, da er beim kameralistischen Haushalt die Darstellung der mittelfristigen Finanzplanung bezeichnet.
Inhalt und Aufbau[Bearbeiten]
Der Finanzhaushalt ist in großen Teilen ähnlich wie der Ergebnishaushalt aufgebaut. Er gliedert sich in Teilfinanzpläne. Die Gliederung kann - ja nach Bundesland - organisatorisch (entsprechend dem Verwaltungsaufbau) oder funktional (nach dem Produktrahmenplan) vorgenommen werden; siehe hierzu Teilhaushaltsplan.
Unterschiede zwischen Finanz- und Ergebnishaushalt in den Beträgen können dadurch entstehen, dass Vorgänge im Ergebnishaushalt "periodengerecht" gebucht werden, also dem Jahr zugeordnet werden, dem sie wirtschaftlich zuzurechnen sind, im Finanzhaushalt zählt jedoch das Jahr des Geldflusses. Weiterhin enthält der Ergebnishaushalt auch wirtschaftliche Vorgänge, die nicht mit einem Geldfluss verbunden sind, wie Abschreibungen und Rückstellungen.
Informationsquelle für Investitionskosten[Bearbeiten]
Unterschiedlich ist jedoch die Darstellung der Investitionen. Soweit sie keine Wertveränderung bedeuten, werden sie im Ergebnishaushalt nicht sichtbar; hier finden sich nur Abschreibungen und ggf. außerordentliche Erträge oder Aufwendungen für den Fall, dass sich Preis und Buchwert unterscheiden. Im Finanzhaushalt werden dagegen die Kosten für die im Haushaltsjahr geplanten Investitionen aufgeführt; hierfür ist er eine wichtige Informationsquelle (vergleichbar dem Vermögenshaushalt in der Kameralistik).
Beispiel für den Aufbau eines Finanzhaushalts[1][Bearbeiten]
Laufende Einzahlungen
- Steuern und ähnliche Abgaben
- Zuwendungen und allgemeine Umlagen
- Sonstige Transfereinzahlungen
- Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
- Privatrechtliche Leistungsentgelte
- Sonstige Einzahlungen
- Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
Laufende Auszahlungen
- Personalauszahlungen
- Versorgungsauszahlungen
- Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen
- Transferauszahlungen
- Sonstige Auszahlungen
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
Investitionseinzahlungen
- Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
- Einzahlungen aus Veräußerung von Sach- und Finanzanlagen
- Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten
- Sonstige Investitionseinzahlungen
Investitionsauszahlungen
- Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
- Auszahlungen für Baumaßnahmen
- Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
- Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen
- Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen
- Sonstige Investitionsauszahlungen
Kreditein- und -auszahlungen
- Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen
- Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen
Fußnoten[Bearbeiten]
- ↑ nach: Schwarting, Der kommunale Haushalt, S. 66
Siehe auch[Bearbeiten]
- Finanzhaushalt (doppisch) im Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und FinanzwirtschaftNicht die Information gefunden, die Sie suchen? Fragen Sie uns auf der Diskussionsseite zu diesem Artikel!