Gender Mainstreaming

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Gender Mainstreaming (GM) bedeutet, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen, da es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt. Damit meint Gender Mainstreaming nicht das gleiche wie Frauenförderung oder Familienpolitik.

Gender Mainstreaming ist damit auch für Kommunen eine echte Querschnittsaufgabe, d. h. bei allen Vorhaben ist zu prüfen, ob sie sich auf Männer und Frauen (ggf. unterschiedlich) auswirken und ob daraus Konsequenzen zu ziehen sind, um Benachteiligungen zu vermeiden. Häufig leidet die Aufgabe darunter, dass sie den Frauenbeauftragten zusätzlich aufgebürdet wird, statt eigene Ressourcen hierfür bereitzustellen.

Rechtsgrundlagen[Bearbeiten]

Der Amsterdamer Vertrag macht GM seit 1999 zur europaweiten Aufgabe: „Aufgabe der Gemeinschaft ist es, durch die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und einer Wirtschafts- und Währungsunion sowie durch die Durchführung der in den Artikeln 3 und 4 genannten gemeinsamen Politiken und Maßnahmen in der ganzen Gemeinschaft (...) die Gleichstellung von Männern und Frauen (...) zu fördern.“ (Art. 2). „Bei allen in diesem Artikel genannten Tätigkeiten wirkt die Gemeinschaft darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern.“ (Art. 3) Im Grundgesetz wurde im Jahr 2004 der Art. 3 Abs. 2 um einen Satz erweitert und lautet seitdem: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Weblinks[Bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten]

Jutta Ebeling: Frauenförderung und Gender Mainstreaming, in: Rita A. Herrmann / Gerald Munier (Hrsg.): Stadt - Land - Fluss, Handbuch für Alternative Kommunalpolitik, Bielefeld 2008