Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

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Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Zentralnorm des deutschen Kartell- und Wettbewerbsrechts. Es dient der Erhaltung eines funktionierenden, ungehinderten und möglichst vielgestaltigen Wettbewerbs und bekämpft daher vor allem die Kapitalhäufung und den Missbrauch von Marktmacht sowie die Koordination und Begrenzung des Wettbewerbsverhaltens unabhängiger Marktteilnehmer.

Seine wesentlichen Elemente sind die Bestimmungen zum Kartellverbot, d. h. das Verbot und die Kontrolle bestimmter Wettbewerbsbeschränkungen, zum Missbrauch marktbeherrschender Stellungen, zur Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen und zur Organisation und Arbeitsweise der Wettbewerbsbehörden. Das GWB regelt die im Zuge öffentlicher Vergaben einzuhaltenden subjektiven Bieterrechte und bietet den Anbietern von Gütern und Leistungen ein effektives Rechtsschutzsystem, indem sie ggf. gegen Wettbewerbsbenachteiligungen durch unlautere Vergabeverfahren vorgehen können.

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