Glücksspielkollegium

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Das Glücksspielkollegium in Deutschland war eine staatliche Behörde, die im Rahmen des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) § 9a Abs. 5 eingerichtet wurde.[1] Sie war für die Aufsicht und Regulierung von Glücksspielen im gesamten Bundesgebiet verantwortlich. Das Kollegium hatte die Aufgabe sicherzustellen, dass Glücksspiele fair und transparent ablaufen, die Spieler vor Betrug und Spielsucht schützen und die Einnahmen aus Glücksspielen für gemeinnützige Zwecke genutzt werden.

Geschichte[Bearbeiten]

Die Geschichte des Glücksspielkollegiums in Deutschland reicht bis in die 1990er Jahre zurück. In dieser Zeit wurde die Notwendigkeit erkannt, das Glücksspiel besser zu regulieren und zu kontrollieren. Verschiedene Bundesländer hatten unterschiedliche Regelungen, was zu einem Flickenteppich von Gesetzen führte. Besonders seitdem Glücksspiel auch immer mehr online zugänglich und hauptsächlich konsumiert wird, ergaben sich völlig neue Regelungen.

Dies führte schließlich zur Entwicklung des Glücksspielstaatsvertrags im Jahr 2008, der die Grundlage für die Schaffung des Glücksspielkollegiums legte. Seitdem hatte das Kollegium seine Aufgaben und Befugnisse kontinuierlich erweitert, um den sich verändernden Anforderungen der Glücksspielbranche gerecht zu werden.

Seitdem in Kraft treten des Glückspielstaatsvertrags 2021 wurde beschlossen, dass das Glücksspielkollegium nur noch bis zum 31. Dezember 2022 bestehen wird. Danach übernahm die sogenannten Gemeinsame Glücksspielbehörde die Zuständigkeit.[2]

Zusammensetzung[Bearbeiten]

Das Glücksspielkollegium in Deutschland setzte sich aus Vertretern der 16 deutschen Bundesländer zusammen. Jedes Bundesland hatte eine oberste Glücksspielaufsichtsbehörde, welche einen Vertreter in das Kollegium entsendet, der die Interessen des jeweiligen Landes vertrat.

Die Mitglieder des Kollegiums waren in der Regel erfahrene Juristen, Fachleute aus der Glücksspielbranche und Experten für Spielsuchtprävention. Diese Vielfalt an Fachwissen und Erfahrung ermöglichte es dem Kollegium, die Glücksspielregulierung auf hohem Niveau durchzuführen. 2018 wurde Barbara Cremer aus Baden-Württemberg zur Vorsitzenden gewählt und Sebastian Buchholz aus Sachsen-Anhalt übernahm die Stellvertretung. [3]

Kommunalpolitisch ist das Glücksspielkollegium insofern von Bedeutung, als dass die Kommunen zwar nicht direkt in diesem Gremium vertreten sind, jedoch die Entscheidungen des Glücksspielkollegiums Auswirkungen auf lokale Glücksspieleinrichtungen und deren Regulierung hatten. Die kommunalen Behörden mussten die auf Landesebene getroffenen Entscheidungen des Glücksspielkollegiums umsetzen, was wiederum Einfluss auf lokale Wirtschaftsinteressen und lokalen Casinos hatte.

Aufgaben[Bearbeiten]

Das Glücksspielkollegium hatte eine breite Palette von Aufgaben, um die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags zu erreichen: • Lizenzierung und Regulierung: Das Kollegium war für die Vergabe von Glücksspiellizenzen an Betreiber verantwortlich. Es stellte sicher, dass nur seriöse und zuverlässige Unternehmen eine Lizenz erhalten und die strengen Auflagen erfüllt wurden. Ob ein Online-Casino eine Lizenz besitzt, ist meistens auf der jeweiligen Seite einsehbar. So besitzt z.B. das online Casino Wunderino direkt zu Beginn der Webseite einen Hinweis über den Besitz einer offiziellen Lizenz für Deutschland.[4]Überwachung und Durchsetzung: Das Kollegium überwachte die Glücksspielaktivitäten und stellt sicher, dass die Betreiber die festgelegten Regeln und Vorschriften einhalten. Bei Verstößen konnten Sanktionen verhängt werden, einschließlich Geldstrafen und Lizenzentzug. • Spielsuchtprävention: Ein Hauptaugenmerk lag auf der Prävention von Spielsucht. Das Kollegium entwickelte Programme und Maßnahmen, um gefährdete Spieler zu identifizieren und Unterstützung anzubieten. • Einnahmenerfassung und Besteuerung: Das Kollegium erfasste die Einnahmen aus Glücksspielen und leitet sie an die Bundesländer weiter. Diese Einnahmen wurden für gemeinnützige Zwecke verwendet, wie Sportförderung, Kulturprojekte und soziale Dienstleistungen. • Forschung und Analyse: Das Kollegium führte regelmäßig Studien und Forschungsprojekte durch, um die Auswirkungen des Glücksspiels auf die Gesellschaft zu verstehen und politische Maßnahmen zu empfehlen.[5]

Kritik[Bearbeiten]

Das Glücksspielkollegium in Deutschland ist nicht ohne Kritik. Einige der häufigsten Kritikpunkte sind: • Nähe zur Industrie: Es wird manchmal argumentiert, dass das Kollegium zu eng mit der Glücksspielindustrie verbunden ist, was möglicherweise Interessenkonflikte schafft und die Effektivität der Regulierung beeinträchtigen könnte. • Mangelnde Transparenz: Ein weiterer Kritikpunkt betraf die Transparenz der Entscheidungsprozesse und der Lizenzvergabe. Einige behaupten, dass diese Prozesse nicht ausreichend transparent waren. • Spielsuchtprävention: Trotz der Bemühungen zur Spielsuchtprävention gab es Kritik, dass das Kollegium nicht genug tut, um gefährdete Spieler zu schützen.

Kommunaler Aspekt[Bearbeiten]

Das Glücksspielkollegium hatte auch einen wichtigen kommunalen Aspekt. Die Einnahmen aus Glücksspielen, die von dem Kollegium erfasst wurden, flossen in die Kassen der Bundesländer und wurden für eine Vielzahl von kommunalen Projekten verwendet. Dies konnte den Bau von Schulen, den Erhalt von Denkmälern, die Unterstützung von Sportvereinen und andere gemeinnützige Projekte finanzieren.

Jedes Bundesland konnte einen Vertreter auswählen, der dann Teil des Glücksspielkollegiums wurde. Abhängig von der kommunalen Stärke einer Partei war es so möglich, Einfluss auf die Wahl des Vertreters zu nehmen. So hatten auch schon die Bürgermeisterwahlen von jeder Gemeinde einen kleinen Einfluss darauf, welche Partei im Endeffekt den Vertreter für das Glücksspielkollegiums stellen konnte. Der Ablauf war nach § 9a Abs. 6 GlüStV geregelt. Dennoch waren die Kommunen nicht direkt in dem Gremium vertreten.

Selbst ortsansässigen Spielotheken unterstanden dem Glücksspielkollegium und wurden von dieser Organisation kontrolliert.

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. gesetze-bayern.de: Glückspielstaatsvertrag § 9a Abs. 5, 01.01.2023
  2. isa-guide.de: Geschichte des Glückspielkollegiums, 01.05.2008
  3. gamesundbusiness.de: Vorsitzende des Glückspielkollegiums, 04.07.2022
  4. Wunderino.de, Beispiel für Lizenz: casino online, 08.10.2023
  5. innen.hessen.de: Aufgaben des Glückspielkollegiums laut Geschäfts- und Verfahrensordnung des Glücksspielkollegiums, 16.11.2020

Literatur, Links[Bearbeiten]

  • Gregor Kirchhof: Das Glücksspielkollegium und die grundgesetzlichen Grenzen von Länderkooperationen: Die verfassungsgeforderte Reform des Glücksspielwesens (Spiel und Recht, Band 1). 2016, ISBN 978-3161545672.