Handwerkskammer

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Eine Handwerkskammer ist eine Selbstverwaltungseinrichtung des Handwerks im jeweiligen Kammerbezirk. Neben der Regelung der Belange des Handwerks im Rahmen der Selbstverwaltung übt sie die Rechtsaufsicht über die Handwerksinnungen und die Kreishandwerkerschaften im Kammerbezirk aus. Mitglieder der Handwerkskammer sind alle Beschäftigten im Handwerk: Inhaber/innen eines Handwerksbetriebes, Gesellen, Arbeitnehmer/inn/en mit abgeschlossener Berufsausbildung und Auszubildende. Für diese Personen ist die Mitgliedschaft verpflichtend.

Kammerbezirke[Bearbeiten]

(Zur Einteilung der Bezirke in den einzelnen Bundesländern siehe wikipedia: Liste der Handwerkskammern.

  • Baden-Württemberg besteht aus 8 Kammerbezirken, die jeweils das Gebiet mehrere Kreise und kreisfreier Städte umfassen.
  • Bayerns Kammerbezirke sind gebietsmäßig mit den bayerischen Regierungsbezirken identisch.
  • Berlin bildet einen einheitlichen Kammerbezirk
  • Brandenburg ist in 3 Kammerbezirke eingeteilt, die jeweils das Gebiet mehrere Kreise und kreisfreier Städte umfassen.
  • Bremen bildet einen einheitlichen Kammerbezirk
  • Hamburg bildet einen einheitlichen Kammerbezirk
  • Hessen ist in 3 Kammerbezirke eingeteilt, die jeweils das Gebiet mehrere Kreise und kreisfreier Städte umfassen.
  • Mecklenburg-Vorpommern ist in 2 Kammerbezirke eingeteilt, die jeweils das Gebiet mehrere Kreise und kreisfreier Städte umfassen.
  • Niedersachsen besteht aus 6 Kammerbezirken, die jeweils das Gebiet mehrere Kreise und kreisfreier Städte umfassen.
  • Nordrhein-Westfalen besteht aus 7 Kammerbezirken, die jeweils das Gebiet mehrere Kreise und kreisfreier Städte umfassen.
  • Rheinland-Pfalz besteht aus 4 Kammerbezirken, die jeweils das Gebiet mehrere Kreise und kreisfreier Städte umfassen.
  • Das Saarland bildet einen einheitlichen Kammerbezirk
  • Sachsen ist in 3 Kammerbezirke eingeteilt, die jeweils das Gebiet mehrere Kreise und kreisfreier Städte umfassen.
  • Sachsen-Anhalt ist in 2 Kammerbezirke eingeteilt, die jeweils das Gebiet mehrere Kreise und kreisfreier Städte umfassen.
  • Schleswig-Holstein ist in 2 Kammerbezirke eingeteilt, die jeweils das Gebiet mehrere Kreise und kreisfreier Städte umfassen.
  • Thüringen ist in 3 Kammerbezirke eingeteilt, die jeweils das Gebiet mehrere Kreise und kreisfreier Städte umfassen.

Siehe auch[Bearbeiten]