Handwerksinnung

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Eine Handwerksinnung oder kurz Innung ist eine lokale oder regionale Organisation, die die Interessen von Handwerker/inne/n und Handwerksbetrieben fachlich vertritt. Meistens umfasst sie das Gebiet einer Großstadt oder eines Kreises. Im Unterschied zur Handwerkskammer ist die Mitgliedschaft in einer Innung freiwillig. Rechtsgrundlage der Innungen ist das Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO).

Zu den Aufgaben der Innungen gehört nach § 54 HwO auch der Abschluss von Tarifverträgen für das Handwerk. Am 23.06.2016 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden,[1], dass Mitglieder einer Innung auch an die von dieser geschlossenen Tarifverträge gebunden sind; eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (sog. OT-Mitgliedschaft) ist nicht möglich.

Fußnote[Bearbeiten]