Heizkostenzuschuss 2022

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Wegen der stark gestiegenen Energiekosten hat die Ampel-Koalition im Bundestag auf Vorschlag von Bauministerin Geywitz einen einmaligen Heizkostenzuschuss für Bedürftige beschlossen. Der Zuschuss wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet. Es gibt zwei Gruppen von Anspruchsberechtigten:

  • Wohngeldempfänger*innen, die im 4. Quartal 2021 oder im 1. Quartal 2022 mindestens einen Monat lang Wohngeld bezogen haben, erhalten den Zuschuss automatisch, also ohne Antrag. Dies betrifft ca. 1,6 Mio. Menschen in gut 700.000 Haushalten Nachdem die ursprünglich vorgesehenen Beträge angesichts der Preissteigerungen aufgrund des Krieges in der Ukraine verdoppelt wurden, beträgt der Zuschuss für einen Einpersonenhaushalt 270 €, für zwei Personen 350 € und für jede weitere Person im Haushalt 70 €.
  • Empfänger*innen von BAföG und Aufstiegs-BAföG erhalten den Zuschuss nur auf Antrag. Hier handelt es sich um ca. 500.000 Berechtigte. Für sie beträgt der Zuschuss 230 €. Zu dieser Kategorie gehören auch Auszubildende, denen Berufsausbildungsbeihilfe nach § 56 SGB III bewilligt wurde, sowie Menschen mit Behinderungen, denen Ausbildungsgeld nach § 122 SGB III bewilligt wurde und die über einen eigenen Haushalt verfügen.

Den Bund kostet der Zuschuss etwas mehr als 350 Mio. €. Ländern und Kommunen entsteht ein Verwaltungsaufwand von ca. 5,6 Mio. €, der größere Teil davon betrifft den Zuschuss für Bafög-Beziehende, da hier Anträge zu bearbeiten sind. Das Gesetz soll zum 01.06.2022 in Kraft treten, der Zuschuss wird also erst um die Jahresmitte 2022 ausgezahlt.

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände begrüßte den Gesetzentwurf, macht aber auf den Mehraufwand bei den kommunalen Wohngeldstellen aufmerksam. Die Mietervereinigungen kritisierten die ursprünglich geplanten Beträge, der Zuschuss sei zu niedrig und erreiche zu wenig Menschen. So erhielten Ende 2020 in Berlin nur 1,2% der Haushalte Wohngeld oder einen Lastenzuschuss, doch verfügten 21,3% der Haushalte über ein niedriges Nettoeinkommen (unter 1.300 €). Die Preissteigerungen bei der Energie lägen bei vielen Verbraucher*innen deutlich über dem Betrag, der für den Heizkostenzuschuss festgesetzt wurde.

Quellen[Bearbeiten]