Initiativbegehren

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Als Initiativbegehren wird ein Bürgerbegehren bezeichnet, mit dem ein Thema neu auf die politische Agenda gesetzt wird - im Unterschied zum Korrekturbegehren, das dazu dienen soll, einen bereits gefassten Ratsbeschluss rückgängig zu machen oder zu ändern. Bei Initiativbegehren gibt es meist keine Frist, innerhalb der die notwendige Anahl von Unterschriften (Einleitungsquorum) gesammelt werden muss. Initiativbegehren machen nur etwa 16 % aller Bürgerbegehren aus.

Quelle[Bearbeiten]