Intergenerative Gerechtigkeit
Im neuen kommunalen Rechnungssystem soll sich die Haushaltswirtschaft der Kommune an dem Ziel der intergenerativen Gerechtigkeit orientieren. Dies bedeutet, dass eine Generation nur das verbrauchen soll, was sie auch erwirtschaftet. Der Wertverlust des kommunalen Vermögens und künftige finanzielle Belastungen wie z. B. durch Pensionen für Beamtinnen und Beamte sollen systematisch und vorsorglich erwirtschaftet werden. Die Haushaltspolitik soll so die Interessen nachfolgender Generationen berücksichtigen und insofern nachhaltig sein.
Siehe auch[Bearbeiten]
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