Kühlgeräterecycling

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Viele deutsche Kommunen sammeln auf ihren Wertstoffhöfen nicht nur alte Kühlgeräte, sondern lassen diese auch selbst entsorgen - mit fatalen Folgen für Umwelt und Klimaschutz, so die Deutsche Umwelthilfe (DUH).

Rund die Hälfte der in Deutschland zur Entsorgung anfallenden Kühlgeräte enthält derzeit noch klimaschädliche Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW). Zwar sind die von der Kommune zumeist beauftragten Entsorgungsfirmen verpflichtet, vor der weiteren Verschrottung der Geräte das FCKW zu entnehmen; doch richten sich die Kommunen bei den Kriterien, die sie in die Verträge mit den Entworgern schreiben, nach veralteten Standards und gesetzlichen Regelungen. "Die Mehrheit der befragten Gemeinden beschränkt sich auf die Einhaltung veralteter gesetzlicher Normen, die eine sachgerechte Entnahme und Zerstörung der Klimagase aus Kühlgeräten nicht gewährleisten. So müssen Entsorgungsanlagen nur einmal im Jahr auf ihre Funktionstüchtigkeit und Dichtigkeit überprüft werden. Stoffstrombilanzen und klare Vorgaben über Entnahmemengen von FCKW fehlen."[1] Weil oft nur Teilmengen des FCKW entfernt würde, käme in Deutschland jährlich eine Menge FCKW in die Umwelt, dessen klimaschädliche Wirkung 110.000 Tonnen CO2 entspricht.

Die DUH fordert, dass Kommunen stattdessen die Einhaltung der DIN EN 50574 vertraglich festschreiben, weil dieser Standard "die Dokumentation der tatsächlich entnommenen Menge an Klimagasen aus den Geräten vorschreibt und gleichzeitig konkrete Entnahmewerte enthält. Auf diese Weise kann die Arbeit jedes Recyclers auf einfache Weise beurteilt werden ." Praktisch alle Kühlgerätehersteller schreiben ihren Entsorgern die Einhaltung dieser Norm vor, die Kommunen sollten dem guten Beispiel folgen, so die DUH.

Fußnoten[Bearbeiten]