Katzensteuer

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Analog zur Hundesteuer wird in Deutschland gelegentlich über die Einführung einer kommunalen Katzensteuer diskutiert. Bislang hat sich jedoch keine Gemeinde gefunden, die sie beschließt - aus guten Gründen.

2017 intensivierte sich die Diskussion für kurze Zeit. Ausgangspunkt war ein Kommentar von Jörg Albrecht in der FAZ, der eine Besteuerung von Katzen forderte.[1] Dadurch sah sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund veranlasst, eine Position zum Thema zu veröffentlichen.[2] Sein Fazit: Eine Katzensteuer wäre grundsätzlich zulässig, jedoch kaum administrierbar und brächte einen immensen Verwaltungsaufwand mit sich. Darüber hinaus wäre mit einem vermehrten Aussetzen von Katzen zu rechnen.[3]

Das wohl durchschlagendste Argument gegen eine Katzensteuer ist, dass Katzen - anders als Hunde - meist allein unterwegs sind und damit nicht unmittelbar einem Haushalt zugeordnet werden können. Sie zu erfassen bzw. die Anmeldungen zu kontrollieren würde das Betreten von Wohnungen erfordern, was nicht nur in Bezug auf Grundrechte problematisch wäre, sondern auch einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten würde. Dies gilt übrigens ebenso für andere Haustiere, die überwiegend im Haus gehalten werden (Vögel, Reptilien, Insekten etc.), deren Besteuerung ebenfalls gelegentlich diskutiert wird.

Ein Argument, was für die Katzensteuer sprechen würde ist, dass Katzen Vögel und Kleintiere töten und somit einen großen ökologischen Fußabdruck hinterlassen.[4]


Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Jörg, Albrecht, Besteuert die Katzen!, in FAZ, 19.01.2017; der Artikel steht hinter einer Bezahlschranke.
  2. DStGB: DStGB- Position zur aktuellen Diskussion über eine Katzensteuer, 25.01.2017
  3. Zur Diskussion in den Kommunen siehe beispielhaft auch: HNA, Wolfhager Land: Kommunen lehnen Katzensteuer ab, 28.01.2017
  4. Kommt die Katzensteuer?, 08.09.2022

Siehe auch[Bearbeiten]