Kommunale Steuerprüfung

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Für die Steuerprüfung bei den Steuerpflichtigen sind die Finanzämter, also die Landesverwaltung zuständig. Nach § 21 Abs. 3 des Gesetzes über die Finanzverwaltung (FVG) ist es jedoch zulässig, dass Gemeindebedienstete an den Betriebsprüfungen (Außenprüfungen) des Finanzamtes hinsichtlich der Realsteuern teilnehmen, "wenn diese in der Gemeinde eine Betriebsstätte unterhalten oder Grundbesitz haben und die Außenprüfungen im Gemeindebezirk erfolgen". Damit kann es auch kommunale Steuerprüfer/innen geben.

Beispiel: Projekt Kommunale Betriebsprüfung in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach[Bearbeiten]

Die Nachbarschaftskonferenz der Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach (NKS) praktiziert in einem gemeinsamen Projekt derartige kommunale Betriebsprüfungen. Bis 2003 hat nur die Stadt Nürnberg Betriebsprüfungen durchgeführt; nachdem diese sehr erfolgreich verliefen, entstand daraus ein gemeinsames Projekt mit den Partnern in der Nachbarschaftskonferenz.

Empfehlung der Linken in Thüringen[Bearbeiten]

Die an der Landesregierung beteiligte Linke-Fraktion im Thüringer Landtag empfiehlt den Städten und Gemeinden, Stellen für kommunale Steuerprüfer/innen zu schaffen. Für einen kommunalen Steuerprüfer müsse eine Stadt rund 55.000 Euro an Personalkosten im Jahr aufwenden, er treibe aber fast 400.000 Euro an Steuern ein.[1] Der Thüringer Gemeinde- und Städtebund spielt jedoch den Ball zurück: Die Betriebsprüfungen und das entsprechende Personal sei Sache des Landes.

Fußnote[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]