Kommunalrichtlinie
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Der Artikel ist inhaltlich auf dem Stand von 2017
Über die "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative", kurz auch als "Kommunalrichtlinie" bezeichnet, fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Klimaschutzprojekte in Kommunen. Zwischen 2008 und 2013 wurden rund 6.000 Projekte in 3.000 Kommunen gefördert, 2014 wurden rund 14.400 Projekte mit einem Volumen von mehr als 60 Mio Euro bewilligt.[1].
Die Richtlinie wurde im Oktober 2015 novelliert. Generell werden folgende Maßnahmen gefördert:
- Beratungsleistungen (Einstiegsberatung)
- Klimaschutzkonzepte und -management
- Energiesparmodelle in Schulen und Kindertagesstätten, Freizeiteinrichtungen und Sportstätten
- (neu 2015) Investive Klimaschutzmaßnahmen bei Beleuchtungs- und Lüftungsanlagen, zu nachhaltiger Mobilität, stillgelegte Siedlungsabfalldeponien und für Klimaschutzinvestitionen in Jugend- und Freizeiteinrichtungen.
Mit der Novellierung zum 1.10.2015 gibt es folgende Neuerungen:
- Erhöhte Förderquoten für finanzschwache Kommunen jetzt auch im investiven Bereich;
- Starterpaket für Energiesparmodelle;
- LED-Straßenbeleuchtung wird wieder gefördert; neue Förderung für LED-Lichtsignalanlagen;
- Neuer Förderschwerpunkt Klimaschutzinvestitionen;
- Größeres Angebot und höhere maximale Zuwendungen im Bereich Mobilität;
- Höhere maximale Zuwendungen für die in-situ Stabilisierung stillgelegter Siedlungsabfalldeponien;
- 2 Antragsfenster pro Jahr.
Seit einer weiteren Novellierung 2016 sind auch Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus, Hochschulen und kommunale Unternehmen antragsberechtigt. Pressemeldungen zufolge soll ab Herbst 2017 auch eine Fördermöglichkeit für mehr E-Mobilität in kommunalen Fuhrparks vorgesehen werden.[2]
Das nächste Zeitfenster für Projektanträge läuft vom 1. August bis zum 31. Oktober 2019.
Erleichterungen aufgrund der Corona-Krise[Bearbeiten]
Im Rahmen des Konjunkturpaketes zur Bekämpfung der Corona-Krise wurden die Förderbedingungen zeitweilig gelockert. Seit August 2020 sind die Förderquoten erhöht, der zu erbringende Eigenanteil gesenkt worden. Anträge sind jetzt ganzjährig möglich.[3]
Novellierung wirkt ab 2022[Bearbeiten]
Durch eine erneute Novellierung der Kommunalrichtlinie gelten ab 2022 neue Bedingungen. Hierüber informiert die Servicestelle Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) des difu in zwei Online-Veranstaltung am 20. und 27.01.2022:
- SK:KK: Die novellierte Kommunalrichtlinie - strategische Förderschwerpunkte, Online-Seminar am 20.01.2022 10-12 Uhr
- SK:KK: Die novellierte Kommunalrichtlinie - investive Förderschwerpunkte, Online-Seminar am 27.01.2022 10-12 Uhr
Fußnoten[Bearbeiten]
- ↑ Bund der Einergieverbraucher, Klimaschutz in Kommunen, Meldung vom 30.09.2015
- ↑ Thüringer Allgemeine, Anreiz für mehr E-Mobilität in Kommunen, 19.08.2017
- ↑ Siehe bargteheide aktuell: Kommunen werden bei der Entwicklung von neuen Klimaschutz-Projekten unterstützt, 08.09.2020
Weblinks, weitere Informationen[Bearbeiten]
- Bundesumweltministerium: Förderung für kommunalen Klimaschutz verstärkt, Pressemitteilung vom 1.10.2015
- Nationale Klimaschutzinitiative: Neue Kommunalrichtlinie veröffentlicht; dort sind die Kommunalrichtlinie im Wortlaut, ein Infoblatt sowie Merkblätter zu den einzelnen Förderarten verlinkt
- Das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) betreibt eine Hotline unter Telefon 030/39001170 für Beratung und Information
- Projektträger Jülich: Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen mit Zugang zu vielen weiteren Informationen
- Das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) führt Online-Sprechstunden zur Antragstellung durch, siehe dessen Veranstaltungsseite.