Corona und die Folgen – neue Finanzkrise und Bundeshilfen

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Die Kommunen sind aufgrund der Corona-Krise mit erheblichen finanziellen Problemen konfrontiert. Sie resultieren aus wegbrechenden Einnahmen, aber auch neuen Belastungen. Die Bundesregierung hat in ihr Konjunkturpaket auch die Kommunen einbezogen, jedoch nicht alle Wünsche erfüllt. Eine Altschuldenhilfe steht zum Beispiel weiter aus.

Woher kommen finanzielle Einbrüche?[Bearbeiten]

Der größte Einnahmeausfall aus kommunaler Sicht entsteht bei der Gewerbesteuer. Für 2020 beziffert die Steuerschätzung vom Mai diesen Ausfall auf ca. 13 Mrd. €. Spätere Schätzungen bestätigen dies.[1] Schwerer zu beziffern ist der Rückgang der Einkommensteuer, der von vielen Faktoren abhängt und – wegen der nachträglichen Veranlagung – teilweise erst 2021 eintreten wird. Erste Quartalsergebnisse zeigen, dass das Einkommensteueraufkommen für die Kommunen im 2. Quartal 2020 zwischen 15% und 20% unter den Ergebnissen des entsprechenden Quartals 2019 liegt.[2] Bei der Umsatzsteuer dürfte der kommunale Verlust für 2020 etwas unter einer Mrd. € liegen.[3] Das Minus bei der Vergnügungsteuer wird Städte, Kreise und Gemeinden einige hundert Mio. € kosten. Insgesamt rechnet die Steuerschätzung mit einem Einnahmeausfall für die Kommunen bei den Steuern von ca. 16 Mrd. €. Ohne zusätzliche Korrekturen werden auch die Zuweisungen der Länder an die Kommunen, die sich überwiegend aus deren Steuereinnahmen berechnen, zurückgehen.

Weitere Defizite entstehen bei kommunalen Unternehmen und Eigenbetrieben. Manche Einrichtungen wie Theater, Schwimmbäder oder Kongresshallen blieben in der Zeit des Lockdown komplett geschlossen, andere wie der ÖPNV wurden und werden schwächer genutzt als zu normalen Zeiten[4]. Einige Kommunen reagierten auf die Schließung von Einrichtungen auch mit einem zeitweiligen Gebührenverzicht, zum Beispiel bei Kitas.[5] In den Kommunalhaushalten wird sich dies meist in einem höheren Zuschussbedarf widerspiegeln. Auch die kommunalen Sparkassen werden im laufenden Jahr keine Gewinne an die Kommunen ausschütten; hierzu wurden sie von der Bankenaufsicht des Bundes Bafin wie auch von der EZB nachdrücklich aufgefordert, damit der Bankensektor in der Krise stabil bleibt.[6] Ähnliches gilt für eine Vielzahl weiterer Einnahmen. Beispielhaft seien hier Bußgelder aus der Verkehrsüberwachung genannt: Weil das Personal anderweitig benötigt wurde, wurden Messungen teilweise ausgesetzt, zugleich waren weniger Fahrzeuge als in früheren Jahren unterwegs. So haben sich in München die Bußgeldeinnahmen von ca. 1,4 Mio. € auf 0,7 Mio. € halbiert, in Potsdam von 1,8 auf 0,9 Mio. €. Vgl. zu Thüringen: mdr, Städte und Kommunen nehmen weniger aus Bußgeldern ein, 03.02.2021[7] Schließlich wird die Krise auch zu einem Anstieg der Sozialausgaben führen, weil die Arbeitslosigkeit steigt und auch bei Selbständigen Einkünfte teilweise ausfallen.

Tatsächlich verteilen sich die Lasten aber sehr unterschiedlich. Schließlich ist der wichtigste Faktor, die Gewerbesteuer, je nach Gemeindetyp und regionaler Wirtschaftskraft von sehr verschiedener Bedeutung, auch sind die Branchen ganz ungleich betroffen. Eine wichtige Rolle spielt aber auch, wie die Gemeinden vor der Corona-Krise aufgestellt waren: Haben sie Rücklagen oder sind sie überschuldet?[8] War der Haushalt 2020 bereits mit Defizit geplant oder gab es Spielräume?

Prognosen und Hilferufe[Bearbeiten]

Bereits Ende März 2020 zeigte eine Umfrage des Forsa-Instituts im Auftrag der Zeitschrift KOMMUNAL, dass viele Kommunen langfristig negative Folgen der Corona-Krise befürchteten, 30% auch einen unmittelbaren finanziellen Schaden.[9] Die Hälfte aller Kommunen – schwerpunktmäßig in Ostdeutschland und in NRW – wünschten sich mehr finanzielle Unterstützung durch Bund und Land. Zu diesem Zeitpunkt zeichneten sich erste finanzielle Einbußen der Kommunen deutlich ab, ihr gesamtes Ausmaß war aber noch nicht bezifferbar.[10]

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund wies noch im März auf drohende Einnahmeausfälle und Mehrausgaben der Gemeinden durch die Corona-Krise hin und forderte einen "Schutzschirm" für die Kommunen, u.a. eine Erhöhung des kommunalen Finanzausgleichs.[11] Anfang April bezifferte Hans-Günter Henneke, Hauptgeschäftsführer des Landkreistages, die Lücke bis Mitte Mai, wenn erstmals fällige Gewerbesteuer-Vorauszahlungen ausfallen, auf 11,5 Mrd. €.[12] Achim Truger, "Wirtschaftsweiser" und Professor an der Universität Duisburg-Essen, und Carsten Kühl, Wissenschaftlicher Direktor des Deutschen Instituts für Urbanistik, forderten in einem Positionspapier einen "Corona-Schutzschild für Kommunen".[13] Auch der Deutsche Städtetag forderte Anfang April einen "kommunalen Rettungsschirm".[14] Mitte April 2020 forderten auch SPD-Bundespolitiker einen "Schutzschirm" für Kommunen,[15] Anfang Mai auch die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK).[16]

Die Gewerkschaft ver.di machte in diesem Zusammenhang besonders auf die Bedarfe der kommunalen Unternehmen aufmerksam.[17] In einem Positionspapier von Anfang Mai fordert die ver.di einen Rettungsschirm für die Kommunen. "Sie dürfen nicht in Haushaltsschieflagen getrieben werden, in denen sie Angebote der Kinder- und Jugendhilfe oder andere soziale Dienste kürzen müssen, öffentliche Schwimmbäder und Kultureinrichtungen dauerhaft schließen, den öffentlichen Nahverkehr reduzieren oder kommunale Betriebe privatisieren. Den Kommunen müssen außerdem Altschulden erlassen werden."[18]

Im Verlauf der Krise und der Einschränkungen des Wirtschaftslebens wurden die Schätzungen für die finanziellen Einbrüche weiter nach oben korrigiert. Ende April 2020 sagte der Präsident des Deutschen Städtetags, Burkhard Jung, der Nachrichtenagentur AFP, allein die Gewerbesteuerausfälle dürften für 2020 zwischen 15 und 25 Mrd. € liegen. Die zusätzlichen Ausgaben etwa für Sozialleistungen, Kitas, Kulturbetriebe oder den öffentlichen Nahverkehr bewegten sich in einer "ähnlichen Dimension".[19] Anfang Mai rechnete der Deutsche Städtetag mit Einbußen der Gemeinden durch die Pandemie von mindestens 20 Mrd. €.[20] Städtetags-Präsident Brandl erwartete Anfang Mai gar einen Einnahmeausfall der Kommunen von 20-35% und fügte hinzu: „Noch dramatischer wird es im nächsten und den darauffolgenden Jahren sein“.[21] Wenige Tage später nannte der Deutsche Städte- und Gemeindebund eine Schätzung zwischen 40 und 60 Mrd. € für das Jahr 2020 - Einnahmeausfälle und Mehrausgaben zusammengerechnet, während der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages Helmut Dedy noch eine Woche später von einer Gesamtsumme von 20-24 Mrd. € ausging.[22]

Am 7. Mai veröffentlichte der DGB ein Positionspapier "Handlungsfähigkeit erhalten, Investitionen ermöglichen!" mit der Forderung nach "Finanzierungssäulen" für die Kommunen":

  • Kurzfristig:
    • Die Liquidität der Kommunen muss sichergestellt werden
    • Garantien der Kostenübernahme („Patronatserklärung“) und die Einrichtung von Hilfsfonds
    • Anpassungen des kommunalen Haushaltsrechts
    • Schuldenbremsen und kommunale Haushaltssperren aussetzen
    • Die Kommunen in einem noch zu erlassenden Konjunkturprogramm berücksichtigen.
  • Mittelfristig:
    • Entschuldung von hoch verschuldeten Kommunen über einen Altschuldentilgungsfonds
    • Investitionsfähigkeit dauerhaft sicherstellen, Kapazitäten kommunaler Dienstleistungen erhöhen
    • Zugang zu günstigen Krediten
    • Einnahmebasis strukturell und dauerhaft verbessern.[23]

Mit der Steuerschätzung vom Mai 2020 lagen am 14.05.erstmals offizielle Schätzungen, wenn auch nur für die Entwicklung der Steuereinnahmen vor. Danach sollte die Corona-Krise zu einem Minus beim kommunalen Steueraufkommen von 15,6 Mrd. € für das Jahr 2020 und von 46 Mrd. € bis einschließlich 2024, also in einem Zeitraum von 5 Jahren führen. Auf dem Stand vom Mai 2020 schätzte die Bundesregierung, dass die Kommunen in Deutschland im Jahr 2020 ein Finanzierungsdefizit von einem Viertel Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu erwarten haben; dies entspräche etwa 9 Mrd. €. Erwartet wurde ursprünglich ein Überschuss von 4,5 Mrd. €, so dass die Corona-bedingte Lücke aus Mindereinnahmen und Mehrausgaben bei 13,5 Mrd. € liegt.[24]Zugleich stellte das Bundesfinanzministerium umfangreiche Hilfen für die Kommunen in Aussicht, die jetzt auch weitgehend einhellig gefordert wurden.[25] (Siehe hierzu den Abschnitt Das Konjunkturpaket des Bundes weiter unten.) So forderten Ende Mai 2020 die Gewerkschaft ver.di und der Deutsche Landkreistag in einer gemeinsamen Erklärung erneut einen "Rettungsschirm" für die Kommunen.[26]

Mitte Juli 2020 sagte die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Städtetages, Verena Göppert, der dpa: „Die kommunalen Haushalte werden am Ende des Jahres so hohe Einbußen erleiden, wie wir sie noch nicht erlebt haben“. Der Gewerbesteuereinbruch liege für die erste Jahreshälfte 2020 bei 28% - darin sind jedoch auch noch zwei Monate ohne Corona-Krise enthalten. In manchen Städten werde mit einem Rückgang der Gewerbesteuer von über 70%, teilweise auch über 80% ausgegangen, in anderen seien die Einbußen weniger gravierend. Der vom Bund geplante teilweise Ausgleich dafür müsse deshalb nach Bedarf und nicht pauschal verteilt werden. Die Belastung der Gemeindefinanzen werde voraussichtlich bis 2022 andauern, daher müsste nach der Sommerpause über weitere Unterstützung nachgedacht werden.[27] Insbesondere in den Kreisen werden die Mindereinnahmen erst 2021 und vor allem 2022 auftreten, weil diese sich hauptsächlich über die Kreisumlage finanzieren, deren Grundlagen jeweils im Nachhinein ermittelt werden.[28]

Ebenfalls im Juli 2020 machte Achim Truger (Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und Professor für Staatstätigkeit und Staatsfinanzen an der Universität Duisburg-Essen) folgende Rechnung auf: Bis 2024 können die Kommunen Steuerausfälle von 45 Mrd. € erwarten; hinzu kommen die Auswirkungen der steuerlichen Entlastungsmaßnahmen in Höhe von 15 Mrd. €. Zudem führt die Beteiligung der Kommunen an den Steuerausfällen der Länder über den kommunalen Finanzausgleich zu Verlusten in Höhe von ca. 23 Mrd. €. Auch nach dem Konjunkturpaket des Bundes bleibt ein Verlust - verteilt über fünf Jahre - von ca. 60 Mrd. €. Damit nicht die kommunale Investitionskraft wegbricht, fordert Truger eine deutliche finanzielle Unterstützung durch die Bundesländer.[29]

Am 1.10.2020 teilte das Statistische Bundesamt mit, dass die Kommunen in Deutschland die erste Jahreshälfte 2020 mit einem Finanzierungsdefizit von fast 10 Mrd. € abgeschlossen haben. Ausschlaggebend waren die Einnahmeausfälle aufgrund der Corona-Krise im zweiten Quartal. Dabei machten die Gewerbesteuerausfälle ca. 5,2 Mrd. € aus und die Gebühren (vor allem aufgrund der Schließung von Einrichtungen) ca. 1,4 Mrd. €. Die kommunalen Ausgaben stiegen um ca. 8 Mrd. €, insbesondere aufgrund von Baumaßnahmen und anderen Investitionen. Ohne die vorgezogene Auszahlung von Zuweisungen der Länder wäre das Defizit um fast 4 Mrd. € höher ausgefallen. Die Konjunkturpakete von Bund und Ländern wirken sich erst in der zweiten Jahreshälfte aus.[30]

Corona-Soli?[Bearbeiten]

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund brachte kurzzeitig die Einführung eines "Corona-Soli" nach dem Vorbild des Solidaritätszuschlags zur Finanzierung der Deutschen Einheit in die Diskussion.[31] Einige seiner Landesverbände widersprachen jedoch. So sagte der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes Marco Trips der „Neuen Osnabrücker Zeitung“: „Ich finde es schwierig, den Menschen, die jetzt Einbußen haben, zu erklären, dass sie einen Kommunalsoli bezahlen sollen“. Auch der Bayerische Gemeindetag schloss sich diesen Forderungen nicht an. Die bayerischen Gemeinden (allerdings mit Ausnahme der größeren Städte) verfügen überwiegend über hohe Einnahmen und entsprechende Rücklagen. Ein "Corona-Soli" würde diejenigen Firmen belasten, die jetzt besondere Hilfen benötigten. Der Gemeindetag befürwortete eher Steuersenkungen, um die Lage der Firmen zu verbessern und so die Einnahmebasis der Kommunen zu stabilisieren.[32] In dem Forderungspapier des DStGB vom Mai 2020 zu einem Sofortprogramm von Bund und Ländern[33] ist dieser Vorschlag nicht mehr enthalten.

Der Krise hinterhersparen?[Bearbeiten]

Mitte April 2020 erwartete Manfred Busch aufgrund neuerer Konjunkturschätzungen allein für die Kommunen in NRW eine Verschlechterung der Haushalte um rund 8 Mrd. €, bei Einbeziehung kommunaler Unternehmen eher bei 10 Mrd. €. Die Gesamtverschuldung der NRW-Kommunen dürfte innerhalb eines Jahres damit von ca. 25 Mrd. € auf 35 Mrd. € steigen. Damit sieht er die Gefahr, dass die Kommunen – wegen restriktiver Haushaltsvorschriften – die notwendigen Investitionen zur Überwindung der Krise nicht leisten können. Das Haushaltsrecht zwingt die Kommunen, so Busch, "gegen die Krise anzusparen", was kontraproduktiv wäre in einer Zeit, in der die Wirtschaft durch die öffentliche Hand massiv gestützt werden muss. Um dies zu verhindern fordert er eine "Stabilisierung der kommunalen Finanzen" durch Bund und Länder.[34]

Tatsächlich droht kurz- und mittelfristig nicht nur ein Sprung der kommunalen Verschuldung nach oben, sondern auch eine neue Runde an Sparprogrammen, Haushaltssicherungskonzepten und Konsolidierungsvereinbarungen. Das Haushaltsrecht legt den Kommunen enge Fesseln an, die ihnen in einer solchen Krisensituation kaum andere Möglichkeiten lassen als Ausgaben drastisch zu reduzieren.[35] Eine kommunale Sparpolitik würde die Krise weiter vertiefen und damit auch die wirtschaftlichen Grundlagen für eine Gesundung der Kommunalfinanzen untergraben.[36]

Haushaltssperren und Nachtragshaushalte[Bearbeiten]

Einige Kommunen haben auf die absehbare neue Finanzkrise frühzeitig reagiert und Haushaltssperren erlassen. Die Übersichten der Zeitschrift "Der Neue Kämmerer" führen hierzu 24 Beispiele an (Stand Anfang Juni 2020).[37] Zum Teil wurden diese Sperren wieder aufgehoben. Andere bereiteten sich auf die Verabschiedung von Nachtragshaushalten vor. Viele bewirtschaften jedoch ihren Haushalt unverändert weiter und nehmen dabei ein Defizit für das laufende Jahr in Kauf.

Haushaltsrecht als Lösung?[Bearbeiten]

Um kurzfristig Handlungssicherheit zu schaffen, haben einige Bundesländer begonnen, am Haushaltsrecht zu schrauben.

  • Bayern erweiterte am 1. August durch Änderung mehrerer Gesetze die kommunalen Haushaltsspielräume für die Jahre 2020 und 2021. Verschiedene Erleichterungen gelten für die Kreditaufnahme, die jetzt auch für nicht investive Ausgaben zulässig ist und auch dann, wenn noch Rücklagen oder Liquiditätsreserven vorhanden sind; Genehmigungspflichten für Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen entfallen teilweise, Kreditermächtigungen gelten länger als bisher. Auch die Aufnahme von Kassenkrediten wird erleichtert, sie dürfen nicht mehr nur nachrangig aufgenommen werden und können auch über den Höchstbetrag in der Haushaltssatzung hinausgehen. Weiterhin wird der zeitliche Spielraum für die Vorlage eines Nachtragshaushalts erweitert. Die Aufstellung eines Haushalts kann beschleunigt werden, er darf schon vor dem Vorliegen der Genehmigung öffentlich bekanntgemacht werden. Schließlich kann die Aufstellung von konsolidierten Jahresabschlüssen ausgesetzt werden. Haben die auf dieser Grundlage getroffenen Maßnahmen Auswirkungen über 2021 hinaus (z.B. erhöhte Tilgungslasten), dürfen diese bis 2032 andauern.[38]
  • In Brandenburg hat das Land den Kommunen signalisiert, dass im Jahr 2020 Defizite in Kauf genommen werden. Daraufhin haben einige Kommunen die Wertgrenzen, bei deren Überschreiten über- und außerplanmäßige Aufwendungen die Zustimmung der Gemeindevertretung oder gar einen Nachtragshaushalt erfordern, großzügig heraufgesetzt.
  • Nordrhein-Westfalen hat ein Landesgesetz auf den Weg gebracht, das den Kommunen ermöglicht, die pandemiebedingten Finanzschäden mittels des außerordentlichen Ergebnisses im Jahresabschluss zu isolieren und in der Bilanz in einem gesonderten Posten zu aktivieren. Dieser soll dann über einen Zeitraum von 50 Jahren linear abgeschrieben werden. Das Gesetz trat am 1. Oktober 2020 in Kraft.[39] Das läuft für die Kommunen auf eine zusätzliche Kreditaufnahme hinaus, der dann in der Bilanz ein fiktives Vermögen gegenübergestellt wird – ein reiner Buchhaltungstrick. Auch weitere haushaltsrechtliche Vorschriften werden geändert, z.B. solche zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und zu Haushaltssperren. Dies ist jedoch insbesondere für zuvor schon überschuldete Gemeinden keine nachhaltige Lösung. Siehe dazu: Finanzhilfen und Haushaltsrechtsänderungen in der Corona-Krise (Nordrhein-Westfalen)
  • Das Innenministerium Rheinland-Pfalz hat den Kommunen in einem Rundschreiben am 22.04.2020 zu erkennen gegeben, dass die Kommunalaufsichtsbehörden nachsichtig sein sollten, "wenn durch die Folgen der Corona-Pandemie der gesetzlich gebotene Haushaltsausgleich nicht erreicht werde". Der Landesrechnungshof ließ durchblicken, dass ihm dies nicht gefällt. Gegenüber der Presse erklärte er, Haushaltsdefizite seien insbesondere in Krisenzeiten auf das unabdingbare Maß zu reduzieren. "Weitere Lockerungen der kommunalaufsichtlichen Praxis ändern nichts an der Geltung der gesetzlichen Vorschriften über den Haushaltsausgleich. Verstöße gegen diese Vorschriften bleiben auch dann rechtswidrig, wenn sie von der Aufsicht nicht geahndet werden."[40]
  • Das Land Sachsen erleichterte (neben dem "Schutzschirm", s.u.) die Kreditaufnahme für die Kommunen und verzichtete in bestimmten Fällen auf kommunale Nachtragshaushalte.[41]
  • Auch die Landesregierung in Schleswig-Holstein erklärte, von Kommunen in diesem Jahr keine Konsolidierungsanstrengungen zu fordern.[42]

All diese Maßnahmen entlasten die Kommunen jedoch nur kurzfristig, indem sie ihnen Liquidität verschaffen und die coronabedingten finanziellen Einbußen in die Zukunft verschieben. Sie ersetzen keine direkten, nicht rückzahlbaren Finanzhilfen.

Unterstützungsmaßnahmen der Länder[Bearbeiten]

In allen Bundesländern gab es sehr früh Schätzungen der finanziellen Auswirkungen der Krise, verbunden mit Forderungen nach Landeshilfen. Die Länder reagierten zunächst mit kurzfristigen Finanzhilfen und Zusagen, später auch mit "Schutzschirmen" oder Rettungspaketen. Gemeinsam ist ihnen, dass sie das Konjunkturpaket des Bundes ergänzen, mit dem die kommunalen Gewerbesteuerausfälle etwa zur Hälfte ausgeglichen werden; die Länder steuern jeweils die andere Hälfte bei, wobei sich die angelegten Maßstäbe für die Verteilung (welche tatsächlichen Gewerbesteuereinnahmen 2020 werden mit welchen früheren Einnahmen verglichen) nach Land unterscheiden.[43] Viele Länder gewährten erst einmal nur Hilfen für 2020; andere (Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und NRW) machten bereits Zusagen für 2021, drei weitere gingen darüber hinaus (Brandenburg und Rheinland-Pfalz planten bis 2022, Hessen gar bis 2023). Teilweise, vor allem in NRW, laufen die Corona-Hilfen des Jahres 2020 auf ein Verschieben der Lasten in die Zukunft hinaus. Immerhin beabsichtigen offenbar alle Bundesländer, das Volumen des kommunalen Finanzausgleichs, das originär ja durch die Einnahmen des Landes aus den Gemeinschafsteuern bestimmt wird, auf dem Niveau von 2019/2020 zu stabilisieren. Viele Zukunftsfragen sind allerdings noch ungelöst, denn die durch Corona ausgelöste Finanzkrise wird lange andauern.

Baden-Württemberg[Bearbeiten]

Baden-Württemberg hat im Juli 2020 einen "kommunalen Stabilitäts- und Zukunftspakt" aufgelegt, der mit 2,9 Mrd. € ausgestattet ist und das Bundes-Konjunkturpaket, das für die Kommunen in Baden-Württemberg ca. 1,4 Mrd. € bereithielt, ergänzt. In der Summe für das Land ist jedoch auch die Stabilisierung des Kommunalen Finanzausgleichs eingerechnet. Der Pakt bezog sich zunächst nur auf das Jahr 2020.

Bayern[Bearbeiten]

Die bayerische Landesregierung hat im Sommer 2020 Finanzhilfen für die Kommunen aufgelegt, die das Konjunkturpaket des Bundes ergänzen. So wurden die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen mit Bundes- und Landesmitteln ausgeglichen, weitere Beträge sollen den Ausfall von Kita-Beiträgen ausgleichen und den ÖPNV unterstützen. Zusammen mit dem Bundesanteil wurden gut 4 Mrd. € bereitgestellt. Für 2021 wurde der Kommunale Finanzausgleich auf dem Niveau von 2020 stabilisiert. Weiterhin sind für die Kommunen 753 Mio. € aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie vorgesehen sowie weitere Mittel aus dem Landeshaushalt, insbesondere sollen die pandemiebedingten Mindereinnahmen des ÖPNV zu 100% ausgeglichen werden.

Brandenburg[Bearbeiten]

In Brandenburg haben sich Land und Kommunen bereits Ende Mai 2020 auf ein Konzept für die Jahre 2020-2022 verständigt, das für den gesamten Zeitraum Landeshilfen in Höhe von 580 Mio. € vorsieht. Auf die rechnerisch notwendigen Kürzungen des kommunalen Finanzausgleichs in den beiden Jahren 2021/22 soll dabei teilweise verzichtet werden. Zudem werden die kommunalen Steuerausfälle für 2020 zur Hälfte ersetzt (91 Mio. €, ausgezahlt im August und November). Für 2021 sind Hilfen in geringerem Umfang vorgesehen.

Hessen[Bearbeiten]

Hessen hat auf die kommunalen Belastungen durch die Corona-Krise mit der Einrichtung eines Sondervermögens "Hessens gute Zukunft sichern" reagiert, aus dem die Kommunen bis 2024 bis zu 2,5 Mrd. € erhalten können. Das Sondervermögen finanziert sich aus Landeskrediten und wird über einen langen Zeitraum von 30 Jahren getilgt, was zu Kritik des Rechnungshofes und der Opposition führte. Aus den kommunalen Hilfsgeldern wird u.a. der Ausgleich entfallender Gewerbesteuereinnahmen (ergänzend zu den Bundeshilfen) sowie die jährliche Erhöhung des kommunalen Finanzausgleichs um 112 Mio. € trotz gesunkener Landeseinnahmen finanziert. Zugleich wurden Kommunen, die noch unter dem "Schutzschirm" für überschuldete Kommunen standen, aus ihren Verpflichtungen entlassen, auch bei der Hessenkasse wurden Erleichterungen wie z.B. Stundungen von Raten gewährt.

Mecklenburg-Vorpommern[Bearbeiten]

Im September 2020 einigte sich die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern mit Vertreter*innen der Kommunen auf ein Hilfspaket im Umfang von 162 Mio. €, das das Land über einen Kredit finanziert und das - zusätzlich zu den Bundeshilfen - den Kommunen in den Jahren 2020 und 2021 zur Verfügung gestellt werden soll. Weiterhin wurden den Kommunen außerhalb der Corona-Hilfen 300 Mio. € für den Breitband-Ausbau und 65 Mio. € für den ÖPNV zugesagt, beides teilweise aus Bundesmitteln finanziert. Anfang 2021 zeigte sich, dass die Steuerausfälle im Jahr 2020 nicht so hoch waren wie erwartet. Einige Kommunen konnten dank der Unterstützungsmaßnahmen das Jahr mit einem Überschuss abschließen, werden die gebildeten Rücklagen aber in den ebenso schwierigen Folgejahren benötigen.

Niedersachsen[Bearbeiten]

Im Juni 2020 brachte das Land Niedersachsen einen 1,1 Mrd. € starken "Rettungsschirm" für die Kommunen auf den Weg, der die Bundeshilfen von insgesamt 2,3 Mrd. € ergänzt. Die Mittel sind ausschließlich für das Jahr 2020 bestimmt. Weitere Hilfen ab 2021 waren bis Februar 2021 noch nicht beschlossen.

Nordrhein-Westfalen[Bearbeiten]

Nordrhein-Westfalen hat für das Jahr 2020 ein "Kommunalschutz-Paket" geschnürt, das neben direkten Finanzhilfen den Kommunen ermöglicht, die pandemiebedingten Mehrbelastungen des Haushalts über die "Isolierung" in der Bilanz in die Zukunft zu verschieben - wenig nachhaltig, vor allem für bereits überschuldete Kommunen. Für Kommunen im Stärkungspakt gab es zusätzliche Hilfen.

Rheinland-Pfalz[Bearbeiten]

Rheinland-Pfalz stellte zunächst eine Soforthilfe, später einen "Schutzschirm" zur Verfügung von insgesamt 700 Mio. €, von denen allerdings 400 Mio. € der "Stabilisierungsreserve" des kommunalen Finanzausgleichs entnommen wurden, also ohnehin kommunale Mittel sind. Im August 2020 richtete das Land ein Sondervermögen ein, aus dem bis Ende 2022 Corona-Finanzhilfen geleistet werden können, auch an Kommunen. im Jahr 2021 stehen halb so viele Mittel zum Ausgleich von Gewerbesteuerausfällen zur Verfügung wie 2020, daneben wurde der Kommunalen Finanzausgleich aufgestockt.

Saarland[Bearbeiten]

Nach der Einigung über das Kommunalpaket des Bundes schnürte auch das Saarland ein Hilfspaket. Es gilt für die Jahre 2020 bis 2022 und umfasst zusammen mit den weitergeleiteten Bundesmitteln 650 Mio. €. Es wird durch weitere Mittel z.B. für Krankenhäuser, ÖPNV und Digitalisierung ergänzt, die indirekt auch den Kommunen zugute kommen. Damit konnten zumindest für das Jahr 2020 die Einnahmeverluste der Kommunen ausgeglichen, z.T. sogar überkompensiert werden.

Sachsen[Bearbeiten]

Das Land Sachsen hat bereits im Mai 2020 einen "Schutzschirm" konzipiert (vom Landtag im Juli beschlossen), der die Kommunen mit gut 750 Mio. € unterstützte. Der größere Teil, nämlich 452,5 Mio. €, diente zum teilweisen Ausgleich der Steuerausfälle und ergänzte das entsprechende Bundesprogramm; weitere Mittel sollten zusätzliche pandemiebedingte Lasten ausgleichen. Für die Jahre 2021 und 2022 wurde der kommunale Finanzausgleich stabilisiert, d.h. von der Entwicklung der Landeseinnahmen abgekoppelt. Zusätzliche Mittel von 345 Mio. € für diese beiden Jahre stellen teilweise nur eine Verschiebung der Lasten durch Stundung von Rückzahlungsverpflichtungen dar.

Sachsen-Anhalt[Bearbeiten]

Zu Beginn der Corona-Krise leistete das Land Sachsen-Anhalt zunächst Liquiditätshilfen, später beteiligte es sich am Konjunkturpaket des Bundes, um insbesondere die Gewerbesteuerausfälle der Gemeinden auszugleichen. Weitere Mittel glichen die Zusatzlasten der Gesundheitsämter und die Folgen der Kita-Schließungen aus. Für 2021 sind noch keine weiteren Finanzhilfen in Sicht, es wurden lediglich Zahlungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich vorgezogen, um die Liquidität der Kommunen zu verbessern.

Schleswig-Holstein[Bearbeiten]

Im ersten Jahr der Corona-Krise stellte die Landesregierung in Schleswig-Holstein Finanzhilfen für die Kommunen zur Verfügung, die die Bundeshilfen ergänzten. Sie fielen letztlich höher aus als die kommunalen Steuerausfälle, so dass viele Kommunen das Jahr 2020 mit einem Überschuss abschlossen. Ab 2021 sind die Aussichten allerdings pessimistischer zu beurteilen. Dazu trägt auch bei, dass der Rückgang des kommunalen Finanzausgleichs nicht kompensiert wurde, die Kommunen dürfen lediglich die fälligen Rückzahlungen zeitlich strecken.

Thüringen[Bearbeiten]

In der ersten Jahreshälfte 2020, nach Beginn der Pandemie, beschloss der Landtag in Thüringen Hilfen für die Kommunen in Höhe von 185 Mio. € als Teil eines Hilfspakets von insgesamt 1,2 Mrd. €. Nach dem Beschluss über das Konjunkturpaket des Bundes wurde diese Summe - unter Einschluss der Bundesmittel - auf 282,5 Mio. € aufgestockt. Insgesamt 182,5 Mio. € davon waren für den Ausgleich ausfallender Gewerbesteuer-Einnahmen gedacht, über diese Mittel wird - anders als in anderen Bundesländern - entsprechend der tatsächlichen Ausfälle abgerechnet, d.h. ggf. sind später Rückzahlungen fällig. Die restlichen 100 Mio. € dienen zur Stabilisierung der Haushalte bzw. als Sonderhilfen für Kurorte. Für 2021 wurde der kommunale Finanzausgleich um 200 Mio. € aufgestockt, die Hälfte davon ohne Zweckbindung, die andere Hälfte ist wiederum zum Ausgleich von Gewerbesteuerausfälle, für kommunale Kulturaufgaben sowie für Kur- und Erholungsorte bestimmt. Diese Mittel wurden im März 2021 geringfügig aufgestockt.

Das Konjunkturpaket des Bundes[Bearbeiten]

Die ersten, Ende März auf den Weg gebrachten Hilfsprogramme des Bundes waren ausdrücklich nicht für Kommunen oder kommunale Unternehmen gedacht. Antragsberechtigt waren nur gewerbliche Unternehmen, die mindestens 51 Prozent private Anteilseigner und eine Gewinnerzielungsabsicht haben. Am 3. Juni einigte sich der Koalitionsausschuss auf ein 130 Mrd. € schweres Konjunkturpaket, das auch Hilfen für die Kommunen enthält, das im Bundeskabinett am 24.06., vom Bundestag am 17.09. und vom Bundesrat am 18.09.2020 verabschiedet wurde.[44] Die aus kommunaler Sicht wichtigsten Elemente:

  • Die Hälfte der 2020 ausfallenden Gewerbesteuern werden vom Bund ausgeglichen: 6,135 Mrd. €[45]
  • Die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU) für Langzeitarbeitslose wird dauerhaft von derzeit ca. 40% auf 74% erhöht: Für 2020 4-6,6 Mrd. €[46]
  • Ausbau der Gesundheitsämter und ein sogenanntes Zukunftsprogramm Krankenhäuser: ca. 5 Mrd. €
  • Mehr Regionalisierungsmittel für die Länder zur Unterstützung des ÖPNV: ca. 5 Mrd. €
  • Maßnahmen zur Investitionsförderung und Planungsbeschleunigung, u.a. mehr Fördermittel für Sportstättenbau, Senkung des kommunalen Eigenanteils bei der Klimaschutzinitiative für finanzschwache Gemeinden: ca. 2,5 Mrd. €[47]
  • Finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes: ca. 2 Mrd. €
  • Hilfen für den Um- und Ausbau von Kitas: ca. 1 Mrd. €[48]

Insgesamt sollen bei den Kommunen damit auf unterschiedlichen Wegen zwischen 25 und 30 Mrd. € ankommen, das heißt 8-10% ihrer Gesamtausgaben speisen sich 2020 aus dem Konjunkturpaket. Ein Teil dieser Mittel ist jedoch für Maßnahmen vorgesehen, die Anfang 2020 noch nicht in den Haushaltsplänen standen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass auch die Länder Hilfspakete auf den Weg bringen, und signalisiert dies dadurch, dass das Konjunkturpaket die Gewerbesteuerausfälle nur zur Hälfte ausgleicht.

Die beiden wichtigsten Maßnahmen, der Ersatz ausfallender Gewerbesteuer und ein höherer Bundesanteil bei den KdU, haben eine ähnliche Größenordnung, werden jedoch höchst unterschiedlich unter die Kommunen verteilt. Erstere erreicht vor allem die Gemeinden, in denen die Gewerbesteuer eine wichtige Einnahmequelle ist und die daher hohe Ausfälle erwarten können. Die zweite kommt vor allem den Kommunen zugute, die mit hoher Arbeitslosigkeit und entsprechenden Sozialausgaben zu tun haben; meist sind das auch die Gemeinden, die aufgrund langjähriger Strukturschwäche Schulden angehäuft haben. Eine höhere Kostenübernahme war von den Kommunen schon lange gefordert worden, stieß aber in Bund und Ländern auf Bedenken: Wenn der Bund 50% oder mehr der Kosten trägt, handelt es sich rechtlich bei dieser Aufgabe um eine Bundesauftragsverwaltung, damit entstehen neue Durchgriffsmöglichkeiten des Bundes in die Kommunen. Um dies zu vermeiden, wurde im Rahmen des Konjunkturpaketes der Art. 104a des Grundgesetzes so geändert, dass diese Schwelle auf 75% angehoben wird. Eine weitere, zeitlich befristete Änderung des Grundgesetzes führt einen neuen Artikel 143h ein, der die Erstattung von ausfallenden Gewerbesteuereinnahmen durch den Bund erlaubt.[49]

Hinsichtlich der Erstattung von Gewerbesteuerausfällen wird teilweise kritisiert, dass Kommunen in Einzelfällen "doppelt kassieren" könnten. Sofern aktuelle Gewerbesteuerausfälle auf Stundungen beruhen, ist denkbar, dass diese Steuern später nachgezahlt werden; die Ausgleichszahlungen aus dem Konjunkturpaket und den entsprechenden Landesprogrammen müssen die Kommunen dann jedoch nicht zurückzahlen. Laut "Wirtschaftswoche" wurde dies vom Bundesfinanzministerium in einem Schreiben an die Vorsitzende des Finanzausschusses, Katja Hessel (FDP), eingeräumt. Laut der Zeitung schrieb die Finanzstaatssekretärin Sarah Ryglewski: „Es liegt in der Natur der Sache, dass im Rahmen eines solchen unbürokratischen pauschalen Ausgleichs nicht immer und in jedem Einzelfall eine exakte Abgrenzung beispielsweise zu nicht coronabedingten Mindereinnahmen oder temporären Steuerausfällen gezogen werden kann.“[50]

Siehe dazu auch[Bearbeiten]

Bundesumweltministerium: Konjunkturmaßnahmen müssen Klimaschutz dienen[Bearbeiten]

Noch vor der Verabschiedung des Konjunkturpakets hatte das Bundesumweltministerium eine Studie von vier Wirtschaftsforschungsinstituten zu einer "Sozial-ökologisch ausgerichteten Konjunkturpolitik in und nach der Corona-Krise" vorgelegt. In ihrer Pressemitteilung sagt die Ministerin: "Entscheidende Investitionen in den Klimaschutz finden in den Kommunen statt, vom ÖPNV über neue Radwege bis hin zur Sanierung von kommunalen Gebäuden. ... Für den Weg aus der Krise kommt es darauf an, dass Kommunen weiter gut investieren können. Ich werbe daher nicht nur für einen Schutzschirm für die Kommunen, sondern auch für ein Investitionsprogramm in den kommunalen Klimaschutz."[51] Einige der Vorschläge des BMU fanden Eingang in das Konjunkturpaket. Zuvor hatte eine Unternehmensbefragung ebenfalls im Auftrag des BMU ergeben, dass die Auswirkungen von Corona auf die Umwelttechnikbranche deutlich geringer geschätzt werden als die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen.[52]

Entschuldung erneut gescheitert[Bearbeiten]

Bundesfinanzminister Scholz hatte im Mai erneut vorgeschlagen, die Finanzhilfen mit einer Entlastung überschuldeter Kommunen zu verbinden – ein Vorstoß, der zuletzt im Februar gescheitert war. Insbesondere in Nordrhein-Westfalen, in Rheinland-Pfalz und im Saarland, teilweise auch in anderen Bundesländern haben Kommunen Kassen- und reguläre Kommunalkredite angesammelt, die sie aus eigener Kraft in absehbarer Zeit nicht tilgen können. Die Gesamtverschuldung der Kommunen in Deutschland liegt bei 130 Mrd. €. Scholz wollte eine Vereinbarung erreichen, wonach die kommunalen Kassenkredite in einer Gesamthöhe von 45 Mrd. € getilgt werden, die Hälfte davon sollte in den Bundeshaushalt übernommen, die andere Hälfte von den betreffenden Länder geschultert werden.[53] Er hatte in früheren Diskussionen jedoch die Entschuldung auch an weitere Bedingungen knüpfen wollen, so sollten zur Entschuldung von Kommunen auch die besser ausgestatteten im jeweiligen Bundesland über den kommunalen Finanzausgleich herangezogen werden.[54] Die Bundes-SPD stellte sich hinter diesen Plan.[55] Doch der Widerstand aus den reicheren Ländern – vor allem Bayern und Baden-Württemberg –, die bei diesem Vorhaben leer ausgehen würden, war groß. Hessen, das mit der „Hessenkasse“ ein eigenes Entschuldungsprogramm für Kommunen auf den Weg gebracht hat, zeigte ebenfalls kein Verständnis dafür, dass anderen Bundesländern ein Teil der Lasten durch den Bund abgenommen werden soll, ebensowenig einige Kommunen, die ihre Schulden aus eigener Kraft abgebaut hatten und jetzt leer ausgegangen wären.[56] Auch Grüne aus den Bundesländern kritisierten das Vorhaben und verlangten, die Soforthilfe und die Frage der Altschulden getrennt zu behandeln.[57] Eine ähnliche Kritik äußerte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages Hans-Günter Henneke: Die Altschulden mancher Städte hätten mit der Corona-Krise nichts zu tun, der Bund dürfe hierfür auch keine Schulden aufnehmen. Er schlug stattdessen vor, zusätzlich die Mehrbelastung der Kommunen aufgrund der Ausweitung der Sozialleistungen etwa auf Solo-Selbstständige, die er auf 2,1 Mrd. € schätzte, zu erstatten.[58] Auch die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag sprach sich gegen die Übernahme kommunaler Altschulden im Rahmen des Konkunkturpaketes aus und legte ein Gegenkonzept vor, das stattdessen eine stärkere Unterstützung der Kommunen bei sozialen Leistungen und Investitionen vorsah, zudem die Finanzierung von Wohnungen für Arbeitslose und den zeitweiligen Verzicht des Bundes auf die Gewerbesteuerumlage.[59] Demgegenüber forderten die Freien Wähler in Sachsen gar eine vollständige Übernahme kommunaler Altschulden durch den Bund.[60]

Der Vorsitzende des Sachverständigenrates der Bundesregierung, Lars Feld, sah in dem Vorschlag zur Ablösung von Altschulden "völlig falsche Anreize, weil die Länder damit ein Stück weit aus der Verantwortung entlassen werden".[61] Anfang Juni stützte in einer Kurzanalyse auch das Institut für Weltwirtschaft (IfW) Kiel die Kritik an einer Entschuldung von Kommunen durch den Bund: Die unterschiedlich hohe Verschuldung der Kommunen mit Kassenkrediten gehe auf eine verfehlte Politik der jeweiligen Länder zurück und sei nicht dem Bund anzulasten. Als Analyse-Grundlage werden allerdings lediglich die Steuerkraft der Kommunen, die Sozialhilfeausgaben und die Kassenkredite (jeweils nach Bundesländern), nicht jedoch die Belastungen durch wirtschaftlichen Strukturwandel, die Kosten der Unterkunft oder die Finanzkraft des jeweiligen Landes herangezogen.[62] Björn Kauder vom Institut der deutschen Wirtschaft in Köln schlug vor, statt einer Entschuldung solle der Bund die gesamten Kosten der Unterkunft übernehmen, auch dies helfe gezielt den am stärksten belasteten Kommunen.[63] Prof. Martin Junkernheinrich von der TU Kaiserslautern hatte hingegen eine Teilentschuldung der hochverschuldeten Gemeinden befürwortet.[64]

Ohnehin wurde die Ernsthaftigkeit des Vorschlags bezweifelt: Scholz präsentierte sein Vorhaben in der SPD-Zentrale und stimmte es - Kritikern zufolge - nicht zuvor mit den Ländern ab; dies legt die Vermutung nahe, dass er nicht an einen Erfolg glaubte und eher darauf zielte, sein Ansehen in der SPD und bei den Kommunen zu verbessern.[65] Dennoch wirbt Scholz weiter für seinen Vorschlag: "Es braucht eine neue Stunde Null für Deutschlands Kommunen".[66] Nachdem feststand, dass das Vorhaben in der Großen Koalition nicht realisierbar ist, richten sich die Hoffnungen jetzt auf eine zukünftige Bundesregierung; SPD und Gewerkschaften fordern jedenfalls weiterhin eine Lösung des Altschuldenproblems.[67]

Im Februar 2021 legte die Finanzministerin Schleswig-Holsteins, Monika Heinold (Grüne), ein eigenes Konzept zur langfristigen Entschuldung überschuldeter Kommunen vor. Schleswig-Holstein hatte sich - neben anderen Ländern - gegen den ursprünglichen Scholz-Vorschlag gewandt. Die Begründung: Länder, die ihre Kommunen "fair behandelt" haben und dadurch gering verschuldete Kommunen, dafür aber Schulden im Landeshaushalt haben, würden bei einer Entschuldung von Kommunen übergangen und quasi für ihre Kommunalfreundlichkeit bestraft. Sie schlägt stattdessen vor, als Maßstab für die Verteilung der Mittel die Summe aus den Altschulden von Land und Kommunen anzuwenden. Den ursprünglich von Scholz in die Diskussion gebrachten Betrag von 22,5 Mrd. € unterstellt, würden Bremen und das Saarland ca. 600 €/Einw. erhalten, Schleswig-Holstein läge neben anderen mit ca. 330 €/Einw. im Mittelfeld, Bayern und Baden-Württemberg erhielten etwa 100 €/Einw.[68]

Im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition vom 24.11.2021 wird die Entlastung der Kommunen von Altschulden als Ziel benannt und auch der (nicht einfache) Weg dorthin skizziert. Siehe dazu den Abschnitt Altschulden im Artikel zum Koalitionsvertrag.

Stellungnahmen[Bearbeiten]

Der Deutsche Städtetag begrüßt das Konjunkturpaket als "beeindruckendes Signal, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen trotz der Corona-Krise zu sichern", bedauert jedoch zugleich, dass "die Koalition sich nicht auf eine Altschuldenlösung für die betroffenen Kommunen einigen konnte". Die betroffenen Länder müssten das Thema jetzt anpacken.[69] Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht im Konjunkturpaket "ein Signal der Hoffnung für die Bürgerinnen und Bürger und die Kommunen" und würdigt insbesondere die Vereinbarung zu den Kosten der Unterkunft als "Durchbruch". Das Thema der Altschulden "bleibt aber auf der politischen Agenda".[70]

Erste Reaktionen aus den Kommunen fallen gespalten aus. Aus Anlass des 4. Bayerischen Kämmerertags am 7. Juli 2020 befragte die Zeitschrift "Der Neue Kämmerer" bayerische Kämmerer nach ihrer Bewertung des Konjunkturpakets. Klar ist, dass die Einnahmeausfälle der Kommunen nicht vollständig ausgeglichen werden: Die Verluste bei der Gewerbesteuer werden zum Teil, bei anderen wie der Einkommensteuer gar nicht kompensiert. Zudem bezieht sich das Konjunkturpaket nur auf das Jahr 2020, die Kämmerer erwarten aber negative Wirkungen der Corona-Krise mindestens für den gesamten Finanzplanungszeitraum, der in Bayern bis 2024 reicht. Andere erwarten hingegen, dass zu späteren Zeitpunkten noch nachgebessert werden kann. Teilweise werden auch positive Wirkungen der Krise betont, beispielsweise der Digitalisierungsschub.[71] Auch wenn das Konjunkturpaket von Kommunen überwiegend begrüßt wurde, schon angesichts des insgesamt hohen Finanzvolumens, erweist es sich jedoch nicht für alle Kommunen als zielgenau. Insbesondere dort, wo die Gewerbesteuer eine geringe Rolle im Verhältnis zur Einkommensteuer spielt (typischerweise in Umlandgemeinden größerer Städte ohne viel eigenes Gewerbe und in ländlicher Räumen), werden die Ausfälle nicht immer hinreichend kompensiert. Die ergänzenden Landesprogramme (siehe oben) sind in jedem Land anders konzipiert und setzen teils eigene Schwerpunkte.[72]

Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßt die Finanzhilfen, weist aber darauf hin, dass die Kommunen längerfristig Unterstützung benötigen und dass die Frage der Altschulden nicht gelöst wurde.[73] Der Konjunkturexperte des Instituts der deutschen Wirtschaft, Björn Kauder, nennt die Maßnahmen für die Kommunen "richtig, aber halbherzig". Da die Miet- und Heizkosten für Langzeitarbeitslose auf ein Bundesgesetz zurückgehen, hätte der Bund diese vollständig und nicht nur zu 75% übernehmen müssen. Die Entlastung der Kommunen von hohen Liquiditätskrediten bleibe offen, hier dürften jetzt vor allem Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz nicht mehr auf den Bund warten, sondern müssten eigene Konzepte vorlegen. Schließlich wiederholt er den (nicht neuen) Vorschlag, die Gewerbesteuer wegen ihrer Konjunkturanfälligkeit[74] abzuschaffen und durch ein kommunales Zuschlagsrecht auf die Einkommensteuer sowie einen höheren kommunalen Umsatzsteueranteil zu ersetzen.[75]

Kommunales Gesamtergebnis 2020 im Plus[Bearbeiten]

Die bundesweite Finanzstatistik für die Kommunen 2020, die im März 2021 vorgelegt wurde, zeigt, dass diese letztlich aufgrund der Finanzhilfen von Bund und Ländern in ihren Kern- und Extrahaushalten einen Finanzierungsüberschuss von knapp 2 Mrd. € erzielten. Im Vorjahr hatte dieser noch 5,6 Mrd. € betragen. Die Kernhaushalte allein verzeichneten einen Überschuss von 2,7 Mrd. €, die Extrahaushalte ein Defizit von -0,8 Mrd. €.

Dabei gingen die kommunalen Steuereinnahmen insgesamt um 6 Mrd. € (-5,7%) zurück; darin enthalten war ein Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen um 5 Mrd. € (-11,7%). Dagegen stiegen die "sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land", in denen die Bundes- und Landeshilfen zum Ausgleich der Gewerbesteuerrückgänge enthalten waren, um 11,4 Mrd. €. Sie dienten damit im Ergebnis auch dem Ausgleich anderer Einnahmeausfälle und Mehrbelastungen aufgrund der Pandemie und ihrer wirtschaftlichen Folgen.[76]

Ungewisse Zukunft[Bearbeiten]

In ihrer Gesamtheit zeigen sich die Maßnahmen als typisches Krisenmanagement: Die Länder handeln individuell und unabgesprochen, der Bund flankiert dies durch ein knapp 30 Mrd. teures Bündel unterschiedlicher Entlastungs- und Fördermaßnahmen. Die Kämmerer und Kämmerinnen auf der kommunalen Ebene werden dennoch (oder gerade deswegen) alle Hände voll zu tun haben: Neben dem laufenden Krisenmanagement müssen Landes- und Bundesprogramme auf Handlungserfordernisse, zum Beispiel Antragstellung, abgeklopft werden. Am Jahresende wird es trotz der Hilfen viele Kommunen mit ungeplanten Defiziten geben und eine Kommunalaufsicht, die erst einmal beide Augen zudrückt.

2021 fangen die Probleme an[Bearbeiten]

Und dann fangen vielerorts die Probleme erst richtig an. Der Haushalt 2021 wird gleich doppelt auf wackligen Füßen stehen: Die Planungsgrundlagen werden besonders unsicher sein und Länderhaushalte dürften mit Verspätung aufgestellt[77] oder später nachgebessert werden. Die Krise jedenfalls wird sich fortsetzen. 2021 wird ein Jahr mit vielleicht wieder wachsenden, dennoch niedrigen Steuereinnahmen und hoher öffentlicher Verschuldung werden. Auch wenn optimistische Erwartungen eintreten, wird die Konjunktur frühestens Anfang 2022 wieder auf dem Niveau vor der Corona-Krise ankommen. Am Ende müssen Schulden getilgt und Belastungen verteilt werden. Die Kommunen werden dabei nicht ungeschoren davonkommen. Diese Debatte wird die Kommunalfinanzen in den beiden kommenden Jahren und darüber hinaus prägen.

Dies sieht auch der Deutsche Städtetag so. In einem dpa-Interview forderte sein Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy: "Die Politik muss für die Jahre 2021 und 2022 nachbessern, es geht um eine Summe in Milliardenhöhe. Sonst drohen Investitionen der Städte wegzubrechen.". [78]

Auch aus Bayern mehren sich die Stimmen, die für 2021 und 2022 große finanzielle Schwierigkeiten für die Kommunen erwarten. Schon im Sommer 2020 wurden viele Investitionen verschoben: In München beispielsweise die Sanierung des 120 Jahre alten Stadtmuseums, in Augsburg Sanierung und Umbau der Sitzungssäle im Rathaus sowie die Sanierung des Römischen Museums, in Nürnberg viele kleinere Baumaßnahmen. Oft ist der Aufschub nicht wirtschaftlich, wenn die marode Substanz hohe laufende Kosten verursacht. Besonders problematisch ist die Lage in Kur- und Heilbädern sowie Wahlfahrtsorten, wo bei teilweise hohen laufenden Kosten besonders viele Einnahmen wegbrechen.[79] Aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage des Abgeordneten Tim Pargent (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), veröffentlicht am 09.10.2020, geht hervor, dass die kommunalen Steuereinnahmen der Kommunen im Vergleich zur Steuerschätzung vom Herbst 2019 noch viele Jahre lang niedriger ausfallen werden: Für 2020 wird der Ausfall für die bayerischen Kommunen auf knapp 3,2 Mrd. € beziffert, für die Jahre 2021-2023 auf Beträge zwischen 1,5 und 1,8 Mrd. jährlich.[80] Im September 2020 versprach die Landesregierung, die Kommunen auch im Jahr 2021 bei Bedarf finanziell zu unterstützen. Sie hofft jedoch, dass die kommunalen Steuereinnahmen 2021 wieder nahe an das Niveau von 2019 herankommen werden.[81] Dagegen schätzt die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern, dass erst 2023 bei der Gewerbesteuer das Niveau von 2019 wieder erreicht wird.[82]

In einer Studie des Leibniz Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW Mannheim) und des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) vom Juli 2020 wird festgestellt, dass die Corona-Pandemie die Finanzlage der Kommunen in Deutschland dramatisch verschlechtert und ihre Investitionsfähigkeit bedroht. Die Kommunen brauchten über 2020 hinaus weitere Unterstützung in Milliardenhöhe. So drohten Firmeninsolvenzen etwa in Gastronomie, Einzelhandel, Unterhaltung und Kultur sowie Umsatzeinbrüche in einzelnen Branchen des verarbeitenden Gewerbes, die das städtische Leben stark prägen. Die Krisenbranchen seien vor allem in Kommunen in Bayern, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und im Saarland beheimatet. Nicht nur die wirtschaftlichen Folgen treten regional sehr unterschiedlich auf, auch das Potenzial, lokal gegenzusteuern, sei sehr unterschiedlich ausgeprägt. Vor allem in Nordrhein-Westfalen, aber auch vereinzelt in Rheinland-Pfalz, Hessen und Brandenburg sei die Widerstandskraft gering.

Beim 16. Deutschen Kämmerertag am 1.10.2020 wurden die unterschiedlichen Sichtweisen deutlich. Nach Ansicht von Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, haben die Kommunen angesichts der Bundes- und Landeshilfen erst einmal Planungssicherheit. Dem entgegnete die Kölner Kämmerin Dörte Diemert, von finanzieller Planungssicherheit könne nicht die Rede sein. "2021 werden wir noch nicht überm Berg sein." Die massiven Einbrüche in den kommunalen Haushalten könnten mittel- bis langfristig zu neuen, teils dramatischen Sparzwängen führen. Handlungsbedarf gebe es bei den Steuern wie beim ÖPNV. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, mahnte erneut eine Altschuldenhilfe für die Kommunen an.[83] Anfang Mai 2021, kurz vor Veröffentlichung der Steuerschätzung vom Mai 2021, forderten die kommunalen Spitzenverbände gemeinsam mit der Bauwirtschaft erneut einen kommunalen Rettungsschirm für die Jahre 2021 und 2022.[84]

Siehe zu diesem Thema[Bearbeiten]

Finanzprognosen für die Jahre ab 2021[Bearbeiten]

Anfang November 2020, noch vor der Steuerschätzung vom November 2020, legten die kommunalen Spitzenverbände aktuelle Finanzdaten sowie eine Prognose der Gemeindefinanzen für das kommende Jahr vor. Im Jahr 2020 hätten, so die Verbände, die Stützungsmaßnahmen von Bund und Ländern die Gemeindefinanzen stabilisiert. Zwar sei der Finanzierungssaldo der Kommunen um rund 5 Mrd. € hinter den Erwartungen zurückgeblieben und die kommunalen Investitionen hätten nicht die ursprünglich erwartete Steigerung erfahren, doch sei ein Einbruch ausgeblieben. Für das Jahr 2021 verzichteten die Verbände angesichts der Dynamik der Situation auf eine detaillierte Prognose mit Daten für einzelne Einnahme- und Ausgabearten. Doch zeige eine einfache Überschlagsrechnung, dass auch wenn der kommunale Finanzausgleich - wie die laufenden Verhandlungen in den Ländern nahelegen - in seinem Niveau in etwa stabilisiert wird, bundesweit ein kommunales Finanzierungsdefizit und ein Einbrechen der Investitionen um jeweils ca. 10 Mrd. € zu erwarten sei. Die Verbände "gehen daher fest davon aus, dass entsprechende Stützungsmaßnahmen in den kommenden Monaten beschlossen werden".[85]

Der Stabilitätsrat, der seit 2010 die Haushalte von Bund und Ländern überwacht, erwartete im Dezember 2020 für 2021 ein kommunales Gesamtdefizit von ca. 7,5 Mrd. €. In den Jahren 2022-2024 soll es noch höher liegen, jeweils zwischen 8 und 10 Mrd. €. Damit würde sich in den nächsten vier Jahren die kommunale Gesamtverschuldung um ca. 35 Mrd. € erhöhen bzw. entsprechende Rücklagen aufgezehrt werden.[86]

Eine Umfrage des Deutschen Städtetages unter 52 Kommunen ergab, dass diese ein Defizit von durchschnittlich 6,4% ihres Haushaltsvolumens für 2021 erwarten; das resultiert aus wegfallenden Einnahmen von 365 € je Einwohner*in im Vergleich zu 2019. Mehr als die Hälfte der befragten Kommunen müssen ihren Haushalt zur Genehmigung bei der Kommunalaufsicht einreichen, ein Viertel muss voraussichtlich ein Haushaltssicherungskonzept erstellen. Deshalb und angesichts der Prognose des Stabilitätsrates fordert der Städtetag auch für 2021 und 2022 Finanzhilfen, vor allem zum Ausgleich ausfallender Gewerbesteuereinnahmen.[87]

Weblinks

EY Kommunenstudie[Bearbeiten]

Aus der EY Kommunenstudie 2020/2021, veröffentlicht im Januar 2021, geht hervor, dass sich das Haushaltsergebnis der Kommunen in Deutschland (wobei die Befragung Gemeinden unter 20.000 Einw. nicht berücksichtigte) 2021 im Vergleich zu 2020 um rund 8% des Haushaltsvolumens verschlechtern wird - Bundes- und Landeshilfen 2020 sowie die Stabilisierung des kommunalen Finanzausgleichs schon eingerechnet. Rund die Hälfte der befragten Kommunen rechnet für die kommenden Jahre bis 2023 mit steigenden Schulden, 20% glaubt nicht, diese aus eigener Kraft tilgen zu können. Siehe dazu ausführlich: EY Kommunenstudie 2020/2021.

Weblinks

KfW-Kommunalpanel[Bearbeiten]

Im Februar 2021 veröffentlichte die KfW-Bank ein "Corona-Update Kommunalfinanzen", eine Vorabauswertung aus dem KfW-Kommunalpanel 2021, das vollständig im Mai 2021 veröffentlicht werden soll.[88] Es basiert auf Daten, die in einer Umfrage im Zeitraum September bis November 2020 gewonnen wurden.

Danach sieht die große Mehrzahl der Kommunen, nämlich rund 75%, ihre finanziellen Aussichten als "eher schlecht" oder "deutlich schlechter" verglichen mit der Einschätzung ein halbes Jahr zuvor. Bei der Hälfte davon beziehen sich die negativen Erwartungen auf beide Seiten des Haushalts, also Einnahmen und Ausgaben. 85% rechnen mit sinkenden Einnahmen 2021 und danach, wobei die Steuereinanhmen an erster Stelle stehen. Viele Kommunen erwarten Einsparungen, wobei die Kulturangebote an erster Stelle stehen (42% der Kommunen, unter den finanzschwachen gar 59%). Demgegenüber erwarten die befragten Kommunen bei den Investitionen mehrheitlich eine Stagnation, rund 20% rechnen auf längere Sicht mit einem Rückgang.

Weblinks

Kommunal-Barometer 2021[Bearbeiten]

Das "Kommunal-Barometer 2021" der Commnex mit der TU Darmstadt[89], das sich hauptsächlich mit dem Digitalisierungsgrad der kommunalen Finanzverwaltungen und Unternehmen und mit der kommunalen Finanzmittelbeschaffung beschäftigt, hat bei den Kommunen auch nach den Auswirkungen der Corona-Krise auf die kommunalen Finanzen gefragt. Die große Mehrzahl (82%) sieht vor allem Planungsunsicherheit als Folge, knapp zwei Drittel berichten von wegbrechenden Gewerbesteuereinnahmen, und mehr als ein Drittel will Investitionen zeitlich verschieben. Immerhin 16% sehen das Angebot von Finanzierungen verknappt bzw. berichten von steigenden Finanzierungskosten.

Bund: Wenig Bereitschaft zu Bundeshilfen für 2021[Bearbeiten]

Die große Koalition im Bund scheint sich einig zu sein, dass es 2021 keine Bundeshilfen für die Kommunen geben wird. Dies haben im Dezember 2020 die haushaltspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Eckhardt Rehberg, und der SPD-Fraktion, Dennis Rohde, übereinstimmend erklärt. Nach ihrer Ansicht ist eine Mehrheit für eine erneute Grundgesetzänderung nicht in Sicht. Im Übrigen seien Hilfen für die Kommunen keine bundespolitische Aufgabe, die Finanzverantwortung für die Kommunen liege bei den Ländern. Der Bund trage ohnehin in der Coronakrise die mit Abstand größten finanziellen Lasten. Die Hauptgeschäftsführer von Städtetag und Städte- und Gemeindebund forderten umgehend Bund und Länder auf, auch 2021 und 2022 Mittel für die Kommunen bereitzustellen.

Jens Südekum, Professor für internationale Volkswirtschaftslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, fordert ebenfalls, auch 2021 die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen auszugleichen. Rene Geißler, Professor für öffentliche Wirtschaft und Verwaltung an der TH Wildau und zuvor Referent bei der Bertelsmann-Stiftung, sieht hingegen Bundeshilfen zumindest für die Kommunen, die in den vergangenen Jahren Rücklagen aufbauen konnten, kritisch. Den Gewerbesteuerausgleich, den auch er für richtig hält, sollten zunehmend die Länder leisten.[90]

Nicht viel anders äußert sich Bundesfinanzminister Scholz. In einem Interview mit der Zeitschrift "Der Neue Kämmerer" hob er zwar die zentrale Rolle der Kommunen bei der Bewältigung der Pandemie und ihrer Auswirkungen und die Bedeutung der kommunale Investitionen für die weitere wirtschaftliche Erholung hervor: "Der Bund wird deshalb unterstützen, wo er kann". Doch konkrete Ankündigungen blieben aus. Lediglich einen Sonderfonds zur Ermöglichung von Kulturveranstaltungen in der zweiten Jahreshälfte 2021 stellte er in Aussicht.[91] Gegenüber der Zeitschrift OBM stellte das Finanzministerium im Februar 2021 klar: "Jetzt kommt es vor allem darauf an, dass die für die Finanzausstattung ihrer Kommunen zuständigen Länder diese über die kommunalen Finanzausgleichssysteme unterstützen".[92] Im Juni 2021 wurde diese Haltung von der Bundesregierung noch einmal bekräftigt.[93] Auch in einem Interview der Zeitschrift KOMMUNAL von Ende Juni 2021 lässt Scholz keine andere Haltung erkennen.[94]

Für den Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) forderte sein Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg im April 2021 erneut einen weiteren kommunalen "Rettungsschirm" für das Jahr 2021. Er verwies auf weiterhin niedrige Steuereinnahmen und die Ausgaben für die Gesundheitsämter, für Ordnungsämter und für die Ertüchtigung der Schulen. Ein gemeinsames Positionspapier des DStGB mit dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) von Ende April 2021 erweiterte diese Forderung: Notwendig sei ein Rettungsschirm für 2021 und 2022. Die Finanzierungslücke der deutschen Kommunen werde im Jahr 2021 eher oberhalb von 10 Mrd. € liegen. Ein solcher Rettungsschirm, so die Verbände, sei zwingend zur Aufrechterhaltung der kommunalen Handlungs- und Investitionsfähigkeit. Die derzeitige Unsicherheit führe in zahlreichen Kommunen schon heute zur Rückstellung von Investitionen und zum Verzicht auf Personaleinstellungen in der Bauplanung.[95] Auch einzelne Kommunen schlossen sich diesen Forderungen an und fordern mindestens den Ausgleich der coronabedingten Steuerausfälle in den Jahren 2021 und 2022 durch Bund und Länder.[96] Im Juni 2021 richtete Städtetagspräsident Burkhard Jung noch einmal in einem Interview des Deutschlandfunks einen eindringlichen Appell an Bund und Länder, die Kommunen in den Jahren 2021 und 2022 finanziell zu unterstützen.[97] Besonders betont der Städtetag, dass die Finanzkrise nach der Pandemie die kommunalen Investitionen schwächt. Dies gilt insbesondere für Städte, deren Haushalte genehmigungspflichtig werden. Wichtige Investitionen beispielsweise für Bildung, Klimaschutz oder Infrastruktur stehen jetzt in Konkurrenz zueinander oder werden ganz unmöglich.[98]

Rettungsschirm für den ÖPNV wird 2021 und 2022 fortgesetzt[Bearbeiten]

Allerdings hat der Bund ein Hilfspaket für den Öffentlichen Personennahverkehr aufgelegt, das die Hilfen des Jahres 2020 (5 Mrd. €) in Höhe von einer Mrd. € fortsetzt. Die kommunalen Spitzenverbände zeigen sich "erleichtert"; sie beziffern die finanziellen Schäden des ÖPNV aus der Pandemie für beide Jahre zusammen auf ca. 7 Mrd. €, die damit weitgehend abgedeckt wären. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) erwartet, dass die fehlende Milliarde von den Ländern in ergänzenden Programmen beigesteuert wird.[99] Im November 2021 forderten die Verkehrsunternehmen jedoch weitere Finanzhilfen. Die Fahrgastzahlen lägen immer noch bei 70 bis 80% der Auslastung vor der Pandemie; das Infektionsgeschehen mache es schwierig, die Fahrgäste zurückzugewinnen.[100] Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP wurde im November 2021 festgelegt, dass die pandemiebedingten Einnahmeausfälle des ÖPNV auch im Jahr 2022 ausgeglichen werden.[101]

2021: erste Jahreshälfte mit Defizit, Forderungen nach weiteren Hilfen[Bearbeiten]

Laut dem Statistischen Bundesamt destatis wiesen die Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (Kreise, Zweckverbände etc.) in der ersten Jahreshälfte 2021 ein Gesamtdefizit von 5,7 Mrd. € auf. Dabei wurden die Haushaltsergebnisse saldiert, d.h. defizitäre Ergebnisse einzelner Kommunen mit Überschüssen anderer verrechnet. Das saldierte Defizit der Kernhaushalte lag noch höher und wurde durch einen Überschuss der Extrahaushalte (kommunale Unternehmen u.a.) um ca. 1 Mrd. € ausgeglichen. In der ersten Jahreshälfte 2020, unter dem Eindruck der Coronakrise und noch vor dem Eingang der meisten Bundes- und Landeshilfen, hatte das Finanzierungsdefizit 9,6 Mrd. € betragen, im Jahr zuvor 0,3 Mrd. €.[102] Der Deutsche Städtetag schätzt die Steuerausfälle der Jahre 2021 und 2022 für die Kommunen auf insgesamt 20 Mrd. €; er forderte erneut einen Ausgleich dieser Ausfälle und eine Lösung des Altschuldenproblems.[103] Diese Forderungen richten sich bereits an die Beteiligten der Koalitionsgespräche für eine "Ampel". Ende Oktober wiederholte der Präsident des Deutschen Städtetags, Burkhard Jung, die Forderung nach einer Hilfe des Bundes für die Kommunen in Höhe von 15-20 Mrd. € für 2021 und 2022. Zur Begründung verwies er auf die anhaltenden Steuerausfälle sowie den Investitionsrückstand der Kommunen, den das aktuelle Kommunalpanel auf 149 Mrd. € beziffert. Zudem müssten die Regionalisierungsmittel des Bundes für den Schienenpersonennahverkehr von 9 auf 10,5 Mrd. € erhöht werden. In den Koalitionsvertrag müsse ein klares Konnexitätsprinzip aufgenommen werden. Städtetag und Städte- und Gemeindebund fordern außerdem eine deutliche Beschleunigung von Planungsprozessen; der Deutsche Städte- und Gemeindebund sprach in diesem Zusammenhang von einem "Klimaschutz-Beschleunigungsgesetz".[104] Ende 2021 erwartete Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, für die Jahre 2021 und 2022 insgesamt noch ein coronabedingtes Defizit in den kommunalen Haushalten von 5 Mrd. €.[105]

Kommunale Steuererhöhungen ab 2021 erwartet[Bearbeiten]

Die Unternehmensberatung Ernst & Young (EY) erwartet in einer Studie, die im August 2021 (als Vorgriff auf die vollständige Kommunenstudie) veröffentlicht wurde, als Reaktion auf die Corona-bedingten Steuerausfälle der Kommunen Erhöhungen der Grund- und Gewerbesteuern. Viele Kommunen hätten kaum noch Spielräume für Einsparungen oder den Verkauf von Vermögen, zugleich gäbe es kaum andere Möglichkeiten, die Einnahmen zu erhöhen. Da nicht ausgeglichene Haushalte durch die Kommunalaufsicht beanstandet werden, bliebe vielen Kommunen kaum ein anderer Weg.[106]

Die vollständige Kommunenstudie 2021, die im Dezember 2021 veröffentlicht wurde, zeichnet ebenfalls ein pessimistisches Bild. Sie beruht auf einer Umfrage unter 300 deutschen Kommunen mit mindestens 20.000 Einwohner*innen. Danach rechnen 40% der Kommunen im Westen und 14% im Osten mit einer steigenden Verschuldung in den kommenden drei Jahren; 38% der Kommunen rechnet nicht damit, ihre Schulden aus eigener Kraft abbauen zu können. Rund 55% der befragten Kommunen werden das Jahr 2021 voraussichtlich mit einem Defizit abschließen - 2019 galt dies nur für 19%. 70% der Kommunen planen Erhöhungen von Gebühren und/oder Steuern, 26% wollen Leistungen einschränken. Dabei stehen Schwimmbäder an erster Stelle, gefolgt von Straßenbeleuchtung, Bibliotheken und Jugend- oder Seniorenarbeit.[107] Ende 2021 erwartete auch der Präsident des Städte- und Gemeindebunds NRW, Eckhard Ruthemeyer, steigende Gebühren in vielen Kommunen. Die Tarifsteigerungen beim Personal, "sprunghafte Anstiege bei Energie- und Gaspreisen" und coronabedingte Einnahmeausfälle wurden als Gründe genannt; Leistungskürzungen seien dagegen "das völlig falsche Signal".[108]

Rückblick auf 2021: Entwarnung[Bearbeiten]

Im Rückblick haben die Kommunen in Deutschland im Jahr 2021 insgesamt einen Finanzierungsüberschuss von 4,6 Mrd. € erzielt - im Vergleich zu rund 2 Mrd. € im Vorjahr. Laut dem Statistischen Bundesamt destatis war hierfür vor allem die Gewerbesteuer verantwortlich, die auf über 50 Mrd. € kam und damit um mehr als 8 Mrd. € über dem Wert von 2019 lag. Mehr als eine Mrd. € dürfte dabei auf die Firma Biontech zurückgehen. Die kommunalen Einnahmen aus der Einkommensteuer erhöhten sich um 5,2 Mrd. € auf ca. 40 Mrd. €. Demgegenüber ging die Umsatzsteuer etwas zurück auf 8,2 Mrd. €. Wie immer ist die Finanzlage jedoch regional sehr unterschiedlich: Fast die Hälfte des bundesweiten Finanzierungsüberschusses (2,1 Mrd. €) entfällt auf Gemeinden in Baden-Württemberg, während Gemeinden in Niedersachsen und Schleswig-Holstein in der Summe ein Defizit verzeichneten (-0,4 bzw. -0,1 Mrd. €).[109]

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Im Juli 2020 schätzte der Deutsche Städtetag den Rückgang bei den Gewerbesteuereinnahmen auf 28% (siehe Handelsblatt: Coronakrise: Historischer Einbruch bei der Gewerbesteuer, 16.07.2020). Bei ursprünglich für 2020 erwarteten 44,7 Mrd. € Gewerbesteuereinnahmen (netto, d.h. nach Abzug der Gewerbesteuerumlage) wäre dies ein Verlust von 12,5 Mrd. € für die Gemeinden.
  2. Für Hessen beispielsweise -17,8%; der Hessische Städte- und Gemeindebund spricht in diesem Zusammenhang von „Einbußen historischen Ausmaßes“; siehe Der Neue Kämmerer, Hessische Kommunen leiden unter Rückgang der Einkommensteuer, 21.07.2020
  3. Dieser Ausfall entsteht allein aus der Verringerung der Wirtschaftsleistung in Deutschland. Die Mehrwertsteuersenkung im Konjunkturpaket trägt der Bund allein.
  4. Die monatlichen Einnahmen des ÖPNV und des Schienennahverkehrs betragen üblicherweise ca. 1 Mrd. €, im April 2020 wurden sie auf ca. 200 Mio. € geschätzt; NWZ online, Geld für Kommunen reicht nicht, 14.04.2020
  5. Beispiel Main-Taunus-Kreis (Hessen): Wiesbadener Kurier: Kommunen im Main-Taunus-Kreis erheben keine Kita-Gebühren, 21.06.2020
  6. Siehe beispielhaft Nürnberg: „Das Geld gehört in die Kommunen“, 05.07.2020
  7. Bayerische Staatszeitung: Kommunen verdienen 2020 weniger mit Temposündern, 29.12.2020; Zeit, Weniger Falschparker in Brandenburg wegen Corona, 16.01.2020
  8. Zum Ende des Jahres 2019 hatten Kommunen - vor allem in Bayern und Baden-Württemberg - Rücklagen in einer Gesamthöhe von ca. 50 Mrd. € angesammelt. Zugleich gab es - bei anderen Kommunen - Schulden in einer Gesamthöhe von 130 Mrd. €, darunter ca. 45 Mrd. € Kassenkredite.
  9. KOMMUNAL: Corona: Virus traf Deutschlands Kommunen unvorbereitet, Ergebnisse einer Umfrage, 29.03.2020; siehe zu Schlussfolgerungen: KOMMUNAL, Corona-Krise darf nicht ohne Konsequenzen bleiben, 30.03.2020
  10. Siehe zum Stand Ende März 2020: Handelsblatt, In der Krise brechen den Kommunen die Einnahmen weg – es droht die Pleitewelle, 26.03.2020; Deutschlandfunk, Den Kommunen brechen die Einnahmen weg, 27.03.2020
  11. Zeitung für kommunale Wirtschaft: Städte- und Gemeindebund mahnt Schutzschirm für Kommunen an, 23.03.2020; Passauer Neue Presse: Städte- und Gemeindebund fordert "finanziellen Schutzschirm für Kommunen.", 23.03.2020. Siehe auch NDR: Städtebund fordert Rettungsschirm für Kommunen mit Interview mit dem Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg (Tondatei, 4 Minuten).
  12. FAZ, Den Kommunen fehlen 11 Mrd. €, 01.04.2020
  13. Carsten Kühl und Achim Truger, Corona-Schutzschild für Kommunen, Gastbeitrag für die Frankfurter Rundschau, 03.04.20202
  14. Süddeutsche Zeitung: Städtetag: Corona-Krise lässt Einnahmen wegbrechen, 07.04.2020; Neues Deutschland: Hilferuf der Kommunen, 08.04.2020
  15. vorwärts, Corona-Krise: SPD-Abgeordnete fordern Rettungsschirm für Kommunen, 14.04.2020; Der Neue Kämmerer, SPD-Abgeordnete wollen Rettungsschirm für Kommunen, 16.04.2020; zur nachfolgenden Bundestagsdebatte DEMO, SPD stellt Kommunen Rettungsschirm in Aussicht, 24.04.2020. Siehe auch KOMMUNAL: Rettungsschirm für Kommunen - so denken Politiker im Bundestag darüber, 27.04.2020.
  16. Siehe das Positionspapier der SGK: Rettungsschirm für die Kommunen, 11.05.2020; dazu auch DEMO online: Baranowski: „Kommunen brauchen einen Rettungsschirm“, 11.05.2020
  17. Oldenburger OnlineZeitung: Verdi-Chef will Schutzschirm für Kommunen und kommunale Unternehmen, 22.04.2020
  18. Gewerkschaft ver.di: ver.di fordert Rettungsschirm für Kommunen - Handlungsfähigkeit muss gesichert werden mit Link auf das Positionspapier (pdf-Format, 2 Seiten); siehe auch Behörden Spiegel: verdi fordert Rettungsschirm für Kommunen, 05.05.2020
  19. Stern, Städtetagspräsident: Kommunen drohen neben Steuerausfällen Mehrausgaben in Milliardenhöhe, 27.04.2020
  20. Süddeutsche Zeitung: Städtetag erwartet beispiellose Einbußen durch Corona-Krise, 05.05.2020
  21. Augsburger Allgemeine, Ein Drittel weniger Steuern: Corona trifft bayerische Kommunen dramatisch, 07.05.2020
  22. tagesschau.de: Kommunen befürchten Milliardeneinbußen, 07.05.2020; Passauer Neue Presse: "Kommunen droht Handlungsunfähigkeit wegen finanzieller Einbußen von 40 bis 60 Mrd. Euro", Interview mit DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg, 13.05.2020; SWR aktuell, Wenn Kommunen durch die Corona-Krise Geld fehlt – das sind die Folgen für uns, Interview mit Helmut Dedy, 14.05.2020. Siehe ausführlich zur Diskussion Mitte Mai - unmittelbar vor der Steuerschätzung - Handelsblatt, „Schwerste Belastung der Nachkriegszeit“: Kommunen fordern milliardenschweren Rettungsschirm, 13.05.2020, sowie focus, 100 Milliarden fehlen! Corona reißt riesiges Steuerloch - wer soll das bezahlen?, 14.05.2020
  23. Deutscher Gewerkschaftsbund: Corona-Finanzierungssäulen für Kommunen. Handlungsfähigkeit erhalten, Investitionen ermöglichen!, Positionspapier, 07.05.2020 (pdf-Format, 4 Seiten)
  24. Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestags-Drucksache 19/21407 vom 05.08.2020 (pdf-Format, 156 Seiten), S. 11; Süddeutsche Zeitung, [https://www.sueddeutsche.de/politik/corona-kommunen-haushalt-1.4997358 Corona reißt große Löcher in die Kassen der Kommunen, 12.08.2020
  25. Siehe z.B. Wirtschaftswoche, Warum die Kommunen jetzt schnell Hilfe brauchen, 14.05.2020
  26. ver.di: Rettungsschirm für Kommunen – Zukunft in Stadt und Land gestalten, Pressemitteilung vom 28.05.2020
  27. Der Neue Kämmerer, Gewerbesteuer: Kommunen verzeichnen historischen Einbruch, 16.07.2020
  28. Frankfurter Rundschau: Hessens Kommunen brauchen Hilfe, 17.06.2020. Ähnliches dürfte für die Bezirke in Bayern gelten, siehe Süddeutsche Zeitung: Bayerische Bezirke stehen vor finanziellen Herausforderungen, 02.07.2020
  29. Achim Truger: Belastung durch die Coronakrise: Länder rettet eure Kommunen!, in: Handelsblatt, 13.07.2020
  30. new-facts.eu: Kommunen schließen erstes Halbjahr mit Milliardendefizit ab, 01.10.2020; Spiegel, Defizit der Kommunen steigt im ersten Halbjahr auf fast zehn Milliarden Euro, 1.10.2020
  31. ntv, Kommunen wollen den Corona-Soli, 10.04.2020; Oldenburger Online-Zeitung: Kommunen regen Einführung von „Corona-Soli“ an, 10.04.2020
  32. Bayerischer Rundfunk: Kosten der Corona-Krise: Was fordern Bayerns Kommunen?, 15.04.2020
  33. Deutscher Städte- und Gemeindebund, Forderungspapier des DStGB vom Mai 2020
  34. Manfred Busch: Corona-Kosten dürfen nicht verniedlicht werden, in: Der Neue Kämmerer (Blog), 16.04.2020; siehe auch: Kommunalfinanzen in der Corona-Krise: Bund und Länder müssen ran, Interview mit Manfred Busch, in Alternative Kommunalpolitik Heft 3/2020, S. 16 f.
  35. Ein Kommunalhaushalt muss nach geltendem Haushaltsrecht in der Planung wie im Vollzug ausgeglichen sein, d.h. die Aufwendungen dürfen die Erträge nicht übersteigen und das Eigenkapital darf nicht negativ werden (dies gilt - mit kleinen Unterschieden im Detail zwischen den Ländern - für doppische Haushalte; in der Kameralistik müssen die Einnahmen mindestens so hoch sei wie die Ausgaben, und zwar gleichermaßen im Vermögens- wie im Verwaltungshaushalt). Zudem muss die Kreditaufnahme wie auch der Höchstbetrag der Kassenkredite von der Kommunalaufsicht genehmigt werden; Maßstab ist dabei die Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung der Kommune. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, verlangt die Kommunalaufsicht ein Haushaltssicherungskonzept oder - wenn die Kommune Konsolidierungshilfen erhält - eine Konsolidierungsvereinbarung.
  36. Siehe dazu auch: Deutsche Handwerks-Zeitung,Handwerk warnt vor Sparkurs der Kommunen, 28.04.2020. Siehe auch Handelsblatt, Kommentar: Kommunen dürfen von ihren Investitionen nicht abweichen – auch trotz Coronakrise, 13.05.2020
  37. Aachen, Bremerhaven, Castrop-Rauxel, Datteln, Dresden, Essen, Frankfurt (Oder), Halle an der Saale, Jena, Konstanz, Main-Kinzig-Kreis, Minden, Mülheim, Neu-Ulm, Nordenham, Peine, Sindelfingen, Bad Soden, Sylt, Unna, Velbert, Wedel, Weimar, Zwickau; vgl. Der Neue Kämmerer: Übersichten "Sparsame Kommune" und "Haushaltssperre: Was Kämmerer wissen müssen", angesehen am 08.06.2020. Ausführlich ein lokales Beispiel (Kehl, Ortenaukreis, Baden-Württemberg): Badische Zeitung, Den Kommunen geht in der Corona-Krise das Geld aus, 06.07.2020
  38. Bayerische Gemeindezeitung: Mehr Handlungsspielraum für Kommunen: Landtag ändert Gesetz
  39. Siehe dazu das Rundschreiben des Kommunalministerium NRW vom 06.04.2020; Das Gesetz im Wortlaut: Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG)
  40. Innenministerium Rheinland-Pfalz: Mehr Handlungsspielraum für kommunale Finanzpolitik, Pressemitteilung vom 23.04.2020; Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz, Corona-Krise und Kommunalfinanzen, Pressemitteilung vom 24.04.2020. Siehe auch Süddeutsche Zeitung, Rechnungshof mahnt Kommunen: Disziplin auch in Corona-Zeiten, 02.05.2020; SGK: Corona-Krise und Kommunalfinanzen - Praktischer Leitfaden für unsere Kommunalpolitiker/-innen, 11.05.2020
  41. Leipziger Internet Zeitung, Freistaat vereinfacht Haushaltsführung für Kommunen, 06.05.2020
  42. Landesregierung Schleswig-Holstein: Kommunen bekommen mehr finanzielle Spielräume zur Bewältigung der Corona-Epidemie, Pressemitteilung vom 30.03.2020
  43. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat eine vergleichende Übersicht erstellt: DStGB, Verteilung der Gewerbesteuerausfallkompensationsmittel auf die Kommunen, 02.11.2020 (pdf-Format, 3 Seiten); siehe auch KOMMUNAL, Rechnungshof kritisiert Hilfen an Kommunen, 29.01.2021 (am Schluss des Artikels)
  44. Das Koalitionspapier zum Konjunkturpaket im Wortlaut: Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken, (03.06.2020, pdf-Format, 15 Seiten); siehe auch Bundesfinanzministerium: Koalitionsausschuss beschließt Konjunkturpaket, 03.06.2020, sowie das Interview mit Finanzminister Scholz im Handelsblatt: Finanzminister Scholz über das historische Konjunkturpaket: „Alle werden zufrieden sein“, 04.06.2020
  45. Der Betrag steht im Gesetzentwurf, vgl. KOMMUNAL, Bundesrat will unbürokratische Hilfe für Kommunen, 09.07.2020. Die Mittel werden an die Länder überwiesen, die sie ihrerseits unter den Gemeinden verteilen. Maßstab für die Steuerausfälle sind die jeweiligen Gewerbsteuereinnahmen im Vergleich mit dem Durchschnitt der Jahre 2017-2019, also ein etwas geringerer Betrag als unter "normalen" Umständen für 2020 erwartet werden konnte.
  46. Der Gesamtbetrag ist schwer zu schätzen. Die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) lagen unterschiedlichen Quellen zufolge bundesweit zuletzt zwischen 14 und 17 Mrd. € jährlich; in der Corona-Krise dürften sie wegen höherer Arbeitslosigkeit etwas ansteigen. Der DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg erwartet durch die Corona-Krise bei den KdU allein für die Kommunen eine Mehrbelastung von 2 Mrd. € (Bitcoin-Nachrichten, Kommunen: Gewerbesteuer geht stärker zurück als in Finanzkrise, 02.04.2020). Die tatsächliche Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft wird nach einem komplizierten Schlüssel berechnet und variiert von Jahr zu Jahr und von Land zu Land. Sie lag im Bundesdurchschnitt zuletzt bei 40% (Quelle für die Zahlen: Jürgen Wixforth, Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft als Sammelbecken der Kommunalentlastung?, in: Wirtschaftsdienst, Heft 7/2016, S. 501–509, Tabelle 2; eigene Berechnung eines nach Einwohnerzahlen gewichteten Durchschnitts für 2017.), anderen Angaben zufolge aber nahe bei 50%. Eine Anhebung der Bundesbeteiligung auf 74% entspricht damit ca. 4-6,6 Mrd. €. Das Finanzministerium schätzt die Mehrkosten des Bundes auf lediglich 3,4 Mrd. €; ob die krisenbedingte Erhöhung der Kosten hierbei einbezogen wurden bleibt unklar. Die höhere Kostenübernahme entlastet direkt die kreisfreien Städte und die Kreise; letztere sollten die Entlastung über die Kreisumlage an die kreisangehörigen Gemeinden weitergeben.
  47. Details dazu siehe Bundesumweltministerium: Zusätzliches Konjunkturprogramm für Klimaschutz in Kommunen, 30.07.2020; Solarserver, 100 Millionen Euro für Klimaschutz in Kommunen, 27.07.2020; Der Neue Kämmerer: Bund legt Umweltfonds für Kommunen auf, 28.07.2020. Weitere rund 700 Mio. € sind für den Waldschutz vorgesehen, siehe Zeit, Bund sagt Kommunen Millionenhilfen für Wälder zu, 04.08.2020. Zu Erleichterungen bei Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen der Kommunalrichtlinie siehe bargteheide aktuell: Kommunen werden bei der Entwicklung von neuen Klimaschutz-Projekten unterstützt, 08.09.2020. Wie groß der Bedarf ist, zeigt eine Antragsrunde im 1. Quartal 2021: Von 1.300 Anträgen mit einem Gesamtvolumen von 2,8 Mrd. € konnten 232 Projekte mit insgesamt 400 Mio. € bewilligt werden; vgl. Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion Weitere Millionen für die Sanierung von Kommunen, 03.03.2021
  48. Siehe zu den kommunalen Hilfen im Konjunkturpaket auch: KOMMUNAL, Rettungsschirm für Deutschlands Kommunen, 04.06.2020, sowie Kurzübersicht: KOMMUNAL: Konjunkturpaket: Das steht für Kommunen drin!, 04.06.2020.
  49. Siehe den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vom 30.06.2020, Bundestags-Drucksache 19/20595; siehe auch tagesschau.de: Warum das Grundgesetz geändert werden muss, 17.09.2019. Siehe auch den neuen Artikel 143h im Wortlaut. Für die Grundgesetzänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag erforderlich, d.h. die "große Koalition" benötigte die Zustimmung von Grünen und FDP. Finanzminister Scholz verteidigte das Vorhaben daher persönlich in einer FDP-Fraktionssitzung; siehe Frankfurter Allgemeine Zeitung, Finanzminister wirbt für Grundgesetzänderung zur Entlastung der Kommunen, 13.09.2020
  50. Wirtschaftswoche, Kommunen können doppelt kassieren – „Liegt in der Natur der Sache“, 06.09.2020
  51. DIW, FÖS, ifSO, IMK: Sozial-ökologisch ausgerichtete Konjunkturpolitik in und nach der Corona-Krise, Forschungsvorhaben im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, 25.05.2020 (pdf-Format, 39 Seiten); siehe auch: BMU, Schulze: Konjunkturmaßnahmen müssen Beschäftigung, Innovation und Klimaschutz dienen, Pressemitteilung vom 25.05.2020; Spiegel: Umweltministerin Schulze legt Öko-Konjunkturprogramm vor, 22.05.2020; Cleanthinking, Svenja Schulze plant Green-Recovery-Paket für Kommunen, 29.05.2020; taz, Klima braucht Kommunen, 25.05.2020
  52. Roland Berger, GTA 2021 - Ergebnis der Unternehmensbefragung, Präsentation (07. Mai 2020, pdf-Format, 22 Seiten)
  53. Siehe zum gescheiterten Entschuldungsplan: Jakon Eich, So will Scholz Kommunen ihre Altschulden abnehmen, in: Der Neue Kämmerer, 20.05.2020. Zur Begründung durch Scholz: tagesschau.de, "Überschaubare Belastung" für den Bund, 24.05.2020
  54. Der Neue Kämmerer, Scholz nennt Bedingungen für Altschulden-Übernahme, 20.01.2020
  55. Vorwärts, Konjunkturhilfe nach Corona-Krise: SPD fordert Schuldenschnitt für Kommunen, 22.05.2020
  56. Zu den Widerständen gegen die Entschuldungspläne siehe: Stimme.de, Olaf Scholz plant Milliarden-Schutzschirm für die Kommunen, 16.05.2020 (Update 23.05.2020); Spiegel online, Bayern lehnt Hilfsplan von Scholz für Kommunen ab, 16.05.2020; "Nach meiner Ansicht macht Herr Scholz alles falsch", 17.05.2020; Kommunen vor dem Kollaps, 18.05.2020; Süddeutsche Zeitung: Schuldendienst statt Nothilfe, 20.05.2020. Argumente für die Entschuldung: Süddeutsche Zeitung, Wo Heimat Solidarität braucht, 23.05.2020. Zum Pro und Contra auch: Bayerische Staatszeitung, Sollen Kommunen die Altschulden erlassen werden?, 04.06.2020
  57. Süddeutsche Zeitung: Heinold gegen Scholz-Vorschlag zu Kommunen-Schirm, 18.05.2020; Stimme.de, Kretschmann hält nichts von Scholz-Vorschlag für Kommunen, 19.05.2020
  58. Tagesspiegel: „Mehr Ausgleich für Zusatzlasten statt Altschuldenhilfe“, Interview mit Landkreistag-Geschäftsführer Hans-Günter Henneke, 27.05.2020
  59. Wirtschaftswoche: Union und SPD streiten über Konjunkturpaket für Kommunen, 31.05.2020; KOMMUNAL: Altschulden: Regierung streitet über Hilfen für Kommunen, 01.06.2020
  60. Süddeutsche Zeitung: Freie Wähler für komplette Entschuldung der Kommunen, 29.05.2020
  61. Spiegel, Wirtschaftsweiser gegen Altschuldenhilfe für Kommunen, 28.05.2020
  62. Jens Boysen-Hogrefe (IfW): Warum Schleswig-Holstein die Pläne von Olaf Scholz zur Übernahme von Altschulden durch den Bund in der ursprünglichen Form ablehnen sollte, 02.06.2020; siehe auch: idw Nachrichten: Kommunen: Bund sollte Schulden nicht übernehmen, 02.06.2020
  63. Tagesspiegel: Wie weiter mit den hoch verschuldeten Kommunen?, 02.06.2020, mit einer guten Zusammenfassung der gesamten Debatte
  64. Prof. Junkernheinrich: "Altschulden kann man nur tilgen, wenn man Überschüsse hat", Interview mit dem SR in der Mediathek (Audio, ca. 4 min.)
  65. Handelsblatt, Scholz' Altschulden-Vorstoß gefährdet die dringend notwendigen Hilfen für die Kommunen, 17.05.2020
  66. Süddeutsche Zeitung: Scholz will weiter "Stunde Null" bei Kommunen-Altschulden, 21.08.2020; DEMO, Altschulden: Olaf Scholz fordert „neue Stunde Null für Deutschlands Kommunen“, 24.08.2020; DEMO, Kommunen: Warum eine Altschulden-Übernahme solidarisch und notwendig ist, 07.09.2020; Main-Post: Scholz dringt auf weitere Entlastung für Kommunen, 16.01.2021; KOMMUNAL, Finanzminister fordert "Stunde Null" für klamme Kommunen, 18.01.2021
  67. Siehe z.B. den Gastbeitrag von Norbert Walter-Borjans (einer der beiden Bundesvorsitzenden der SPD) und Stefan Körzell (Vorstandsmitglied beim DGB): Strukturwandel in der Gesellschaft: Investieren wir in zentrale Orte der Demokratie!, in: Augsburger Allgemeine, 17.09.2021
  68. Zeit, Schleswig-Holstein legt Altschulden-Konzept für Kommunen vor, 03.02.2021
  69. Deutscher Städtetag, Beeindruckendes Signal für handlungsfähige Kommunen, Pressemitteilung vom 04.06.2020
  70. Deutscher Städte- und Gemeindebund: Rettungsschirm für die Kommunen wichtiges Signal, Pressemitteilung vom 04.06.2020. Siehe auch das WDR-Interview mit Gerd Landsberg vom DStGB vom 17.09.2020: "Spreizung zwischen armen und reichen Kommunen wird größer" (Audio, ca. 5 min.)
  71. Der Neue Kämmerer, Das Konjunkturpaket hat Schwächen, 02.07.2020
  72. Als Beispiel unterschiedliche Reaktionen aus bayerischen Kommunen: Süddeutsche Zeitung, "Der Patient Kommune hängt am Tropf", 30.06.2020
  73. Deutscher Gewerkschaftsbund: „Die Kommunen brauchen auch langfristig Luft zum Atmen!“, 02.07.2020
  74. Zur Erinnerung: Die Konjunkturanfälligkeit der Gewerbesteuer wurde durch den Bundesgesetzgeber durch Abschaffung der Bestandteile Lohnsummen- sowie Gewerbekapitalsteuer erst geschaffen.
  75. Björn Kauder: Koalitionsbeschlüsse für die Kommunen richtig, aber halbherzig, in: Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft, 05.06.2020
  76. Destatis (Statistisches Bundesamt), Kommunen erzielen durch Bund-Länder-Zuweisungen einen Finanzierungsüberschuss von 2,0 Milliarden Euro im Jahr 2020, Pressemitteilung vom 29.03.2021 mit weiteren Zahlen und einer Tabelle
  77. NRW hat dies bereits explizit angekündigt, siehe Rheinische Anzeigenblätter: Kommunen fordern Soforthilfen, 14.05.2020
  78. WirtschaftsWoche, Kommunen fordern zusätzliche Milliarden vom Bund, 25.08.2020
  79. Donaukurier, Es drohen harte Sparmaßnahmen, 27.08.2020
  80. Bayerischer Landtag: Antwort der Landesregierung auf die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tim Pargent (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 31.07.2020, Landtags-Drucksache 18/9583 vom 09.10.2020 (pdf-Format, 4 Seiten); siehe auch TVA, Kommunen müssen sich auf Steuerausfälle in Milliardenhöhe einstellen, 10.09.2020
  81. Augsburger Allgemeine: Freistaat verspricht Kommunen weitere Corona-Hilfen, 12.09.2020
  82. ntv: Einbußen für Land und Kommunen 2021, 15.09.2020
  83. Der Neue Kämmerer: Bösinger: „Ein starkes Paket, um den Kommunen zu helfen“, 01.10.2020
  84. Behörden Spiegel, Kommunen fordern zweiten Rettungsschirm, 04.05.2021
  85. Siehe dazu z.B. Saarbrücker Zeitung, Corona wirft Kommunen beim Schuldenabbau um Jahre zurück, 21.01.2021
  86. Stabilitätsrat, Beschluss des Stabilitätsrates zur Haushaltspolitik in einer Ausnahmesituation und zur Einhaltung der Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits nach § 51 Absatz 2 des Haushaltsgrundsätzegesetzes gemäß § 6 Stabilitätsratsgesetz, 18.12.2020 (pdf-Format, 16 Seiten; siehe Tabelle S. 10, Finanzierungssaldo der Gemeinden)
  87. onvista, Städtetag für Ausgleich bei Gewerbesteuerverlusten von Kommunen, 29.12.2020; OBM, „Wir lassen Euch nicht im Regen stehen“: Dedy fordert neue Hilfe von Bund und Ländern, 09.02.2021
  88. Das KfW-Kommunalpanel wird jährlich vom Deutschen Institut für Urbanistik im Auftrag der KfW-Bank erstellt. Es beleuchtet auf Grundlage einer Umfrage unter Kommunen die Situation der Kommunalfinanzen und legt dabei einen Schwerpunkt auf die kommunalen Investitionen und den Investitionsrückstand.
  89. Commnex und TU Darmstdt, Kommunal-Barometer 2021, März 2021, S. 13. Das Kommunal-Barometer kann kostenlos hier bestellt werden (pdf-Format, 57 Seiten). Siehe auch Der Neue Kämmerer, Kommunen verlieren Planungssicherheit, 03.03.2021
  90. Handelsblatt, Finanzhilfen: Kommunen schlagen Alarm – doch Bund erteilt klare Absage, 23.12.2020; Hase Post, GroKo lehnt weitere Finanzhilfen für Kommunen ab, 23.12.2020
  91. Der Neue Kämmerer: Bundesfinanzminister Olaf Scholz lobt Kämmerer, 28.12.2020
  92. OBM, Innenstadtsterben und Finanzlücken: Kommen neue Hilfen vom Bund?, 05.02.2021
  93. Deutschlandfunk, Offenbar keine weiteren Nothilfen für Kommunen vom Bund, 31.05.2021
  94. Siehe Episode 38 im KOMMUNAL-Podcast (23 min.); siehe auch: KOMMUNAL, [https://kommunal.de/finanzen-kommunen-podcast Finanzen: Kommunen müssen investieren können, 24.06.2021
  95. Siehe das SWR-Interview mit Gerd Landsberg vom 10.04.2021 im Wortlaut (pdf-Format, 4 Seiten); gemeinsames Positionspapier von DStGB und ZDB: Kommunalinvestitionen als Konjunkturmotor - 2. kommunaler Rettungsschirm für die Jahre 2021 und 2022 erforderlich!, April 2021 (pdf-Format, 8 Seiten); siehe auch die Pressemitteilungen von DStGB und ZDB vom 30.04.2021; Handelsblatt: Prekäre Finanzlage: Kommunen fordern zweiten Rettungsschirm, 29.04.2021; Zeitung für kommunale Wirtschaft: Städte- und Gemeindebund: Zweiter Rettungsschirm "zwingend notwendig", 03.05.2021
  96. OBM, Städte fordern unisono weitere Coronahilfen von Bund und Ländern, 08.06.2021
  97. Deutschlandfunk, Präsident des Deutschen Städtetags fordert Unterstützung von Bund und Ländern, 08.06.2021 (Interview auch als Audio-Beitrag). Mit gleicher Zielrichtung äußerte sich auch der Pirmasenser OB Zwick, siehe Zeit, Pirmasenser OB sieht Kommunen unter massivem Spardruck, 29.06.2021. Siehe auch ntv, Kommunen fordern Hilfen in Milliardenhöhe, 01.07.2021
  98. Der Neue Kämmerer, Deutscher Städtetag warnt: Kommunen treten auf die Investitionsbremse, 02.07.2021
  99. OBM, Eine Milliarde Euro für den ÖPNV: Corona-Rettungsschirm soll 2021 fortgesetzt werden, 12.05.2021; OBM, Weitere Coronahilfen für den ÖPNV: Städte „erleichtert“, 27.06.2021
  100. Der Neue Kämmerer, Dritter Rettungsschirm für den ÖPNV?, 12.11.2021; #stadtvonmorgen: Verkehrsunternehmen fordern dritten Rettungsschirm, 11.11.2021
  101. Siehe Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (pdf-Format, 178 Seiten), S. 50, Zeile 1613
  102. destatis, Kommunen schließen das 1. Halbjahr 2021 mit Finanzierungsdefizit von 5,7 Milliarden Euro ab, 04.10.2021. Siehe mit Analyse der Ursachen: Demo, Warum die Kommunen auch 2021 rote Zahlen schreiben, 04.10.2021
  103. Oldenburger Onlinezeitung, Städtetag fordert Ausgleich der Steuerverluste der Kommunen, 04.10.2021
  104. Redaktionsnetzwerk Deutschland, Klimaschutz, Nahverkehr, Corona-Ausfälle: Städtetag fordert Milliardenhilfen von Bund und Ländern, 29.10.2021
  105. Augsburger Allgemeine: Trotz guter Kassenlage in den Ländern: Zahl der Städte mit Haushaltsdefizit wächst, 29.12.2021
  106. Die Studie: EY, Entwicklung der kommunalen Realsteuern 2005 bis 2020, August 2021 (Auskopplung aus der EY-Kommunalstudie 2021), pdf-Format, 25 Seiten; siehe auch: Ernst & Young, Grundsteuer: Bürger in NRW zahlen fast doppelt so viel wie in Brandenburg – mehr Steuererhöhungen erwartet, Pressemitteilung vom 12.08.2021; Süddeutsche Zeitung: Studie: Corona-Krise dürfte Grundsteuererhöhungen auslösen, 12.08.2021
  107. EY: Mehrheit der Kommunen mit Haushaltsdefizit – sieben von zehn Städten planen Steuererhöhung, Pressemitteilung vom 07.12.2021 mit Link auf die Studie zum Download (pdf-Format, 27 Seiten, Registrierung erforderlich). Siehe auch tagesschau, Viele Kommunen wollen Abgaben erhöhen, 07.12.2021, sowie besonders ausführlich Welt, Mehr Abgaben, weniger Leistung – Kommunen im Teufelskreis, 07.12.2021
  108. Zeit, Gebühren steigen: Städte- und Gemeindebund stimmt Bürger ein, 30.12.2021. Siehe auch beispielhaft Angaben zu Gemeinden in den Landkreisen Karlsruhe und Calw: Badische Neueste Nachrichten, Gebührenänderungen 2022: Bad Herrenalb bittet die Bürger am meisten zur Kasse, 31.12.2021
  109. destatis, Kommunen erzielen wegen hoher Steuereinnahmen Überschuss von 4,6 Milliarden Euro im Jahr 2021, 01.04.2022; siehe auch Spiegel, Kommunen erzielen Milliardenüberschuss, 01.04.2022

Siehe auch[Bearbeiten]

Eine erste, kurze Fassung dieses Artikels auf dem Informationsstand von Anfang Juni 2020 erschien in der Alternativen Kommunalpolitik Heft 4/2020 (Juli 2020)