Was bedeutet der Koalitionsvertrag für die Kommunen?

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Am 24.11.2021 wurde der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP mit dem Titel "Mehr Fortschritt wagen" der Öffentlichkeit vorgestellt. Die drei Parteien der neuen Ampelkoalition versuchen mit diesem Vertrag einen neuen Aufbruch, schlossen zugleich aber viele Kompromisse. Was bedeutet der Koalitionsvertrag für die Kommunen, auf welche Fortschritte können sie hoffen, welche Erwartungen werden enttäuscht?

Der Koalitionsvertrag kann hier heruntergeladen werden (pdf-Format, 178 Seiten). Der folgende Artikel ist work in progress und wird über längere Zeit ausgebaut und ergänzt. Angesichts der Fülle an Themen und Maßnahmen kann er keine Vollständigkeit beanspruchen.

Ein großer Teil der regionalen und kommunalen Themen ist im Kapitel "Gute Lebensverhältnisse in Stadt und Land" (ab Seite 127) zusammengefasst, in dem es außerdem um den Ausgleich der Ost-West-Disparitäten geht.[1] Wichtig für die Kommunen ist auch der Abschnitt "Bund-Länder-Kommunalfinanzen" im Finanzkapitel (ab Seite 163). Viele Ziele und Maßnahmen in anderen Kapitel berühren jedoch ebenfalls kommunale Belange oder müssen von den Kommunen umgesetzt werden. Für eine erste Orientierung können auch die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände und die Artikel in Zeitschriften dienen, siehe unter Weitere Quellen.

Allgemeines zur kommunalen Ebene[Bearbeiten]

An verschiedenen Stellen wird die Bedeutung der Kommunen betont und angekündigt, dass die Bundesregierung ihre Belange bei ihren Vorhaben berücksichtigen will. Eine Auswahl:

Zur Zusammenarbeit im Föderalismus: "Wir streben eine engere, zielgenauere und verbindliche Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen an. Dazu werden wir gemeinsam mit Kommunen und Ländern einen Föderalismusdialog zur transparenteren und effizienteren Verteilung der Aufgaben, insbesondere zu den Themen Katastrophen- und Bevölkerungsschutz, Bildung und Innere Sicherheit sowie zur Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung, führen." (S. 11 ab Zeile 254)

Zu guten und gleichwertigen Lebensverhältnissen: "Wir wollen ein neues kooperatives Miteinander mit den Kommunen. Unser Ziel sind leistungsfähige Kommunen mit einem hohen Maß an Entscheidungsfreiheit vor Ort, eine verlässliche öffentliche Daseinsvorsorge, eine starke Wirtschaft und eine engagierte Zivilgesellschaft. Gleichwertige Lebensverhältnisse sind die Basis für Vertrauen in unsere Demokratie und halten unser Land zusammen." (S. 127 ab Zeile 4287)

Zur Finanzausstattung: "Wir brauchen leistungsstarke und handlungsfähige Kommunen." (S. 163 ab Zeile 5540)

Bildung[Bearbeiten]

Schulsozialarbeit[Bearbeiten]

Die Ampel-Koalition will mit einem neuen Programm „Startchancen“ mehr als 4.000 allgemein- und berufsbildende Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler besonders stärken. Diese Schulen sollen neben einem Investitionsprogramm und einem "Chancenbudget" dauerhaft mit Stellen für schulische Sozialarbeit ausgestattet werden (S. 95, ab Zeile 3185). Darüber hinaus sollen "weitere bis zu 4.000 Schulen in benachteiligten Regionen und Quartieren gezielt und dauerhaft mit zusätzlichen Stellen für schulische Sozialarbeit" unterstützt werden (ab Zeile 3196). Dem Deutschen Städtetag ist das nicht genug: Er fordert für alle 40.000 Schulen in Deutschland eine "Basisausstattung Schulsozialarbeit".[2]

Bürger*innenbeteiligung[Bearbeiten]

Der Koalitionsvertrag enthält einige, teils recht konkrete Formulierungen für eine verstärkte Beteiligung der Bürger*innen an politischen Entscheidungen. So sollen zu einzelnen Fragestellungen Bürgerräte auf Bundesebene organisiert werden; der entsprechende Passus lautet (S. 10, ab Zeile 212): "Wir wollen die Entscheidungsfindung verbessern, indem wir neue Formen des Bürgerdialogs wie etwa Bürgerräte nutzen, ohne das Prinzip der Repräsentation aufzugeben. Wir werden Bürgerräte zu konkreten Fragestellungen durch den Bundestag einsetzen und organisieren. Dabei werden wir auf gleichberechtigte Teilhabe achten. Eine Befassung des Bundestages mit den Ergebnissen wird sichergestellt." Dass es dabei auch Defizite aufzufüllen gilt, zeigt der Satz (Zeile 300): "Die Bundesregierung verstärkt ihre Kompetenz zur Unterstützung dialogischer Bürgerbeteiligungsverfahren." Außerdem soll ein Gesetzgebungsportal geschaffen werden, über das in Planung befindliche Gesetze einsehbar sind und kommentiert werden können (S. 10, ab Zeile 206)

Zur Kinder- und Jugendbeteiligung soll es einen "Nationalen Aktionsplan" geben (S. 98, ab Zeile 3284). Ein weiteres Versprechen wird zum Thema "Partizipation der Einwanderungsgesellschaft" gegeben: "Für mehr Repräsentanz und Teilhabe werden wir ein Partizipationsgesetz vorlegen mit dem Leitbild „Einheit in Vielfalt“ und die Partizipation der Einwanderungsgesellschaft stärken (etwa durch Einführung eines Partizipationsrates)"' (S. 118 ab Zeile 3961). Auch zur kommunalen Bürger*innenbeteiligung findet sich ein Satz: "Wir werden Bürgerbeteiligung in Verantwortung der kommunalen Selbstverwaltung unterstützen, z.B. bei regionalen Entwicklungskonzepten, Regionalmanagements und Regionalbudgets." (S. 128, ab Zeile 4314).

Absehbar können eine verstärkte Partizipation und die ebenfalls versprochene Planungsbeschleunigung zu Zielkonflikten führen. Der Koalitionsvertrag skizziert vier Wege, auf denen dies gelöst werden soll:

  1. Es soll eine "frühestmögliche und intensive Öffentlichkeitsbeteiligung" geben (S. 13, Zeile 312; ähnlich auch S. 8, Zeile 150). Die Erfahrungen zeigen, dass eine frühzeitige Beteiligung späteren Verzögerungen vorbeugen kann, weil Planungen, die keine Akzeptanz finden, rechtzeitig angepasst werden können und weil spätere Klagen vor Gericht u.U. vermieden werden.
  2. Eine "wirksame und unionsrechtlich zulässige Form der materiellen Präklusion" soll eingeführt werden (S. 13, Zeile 315). Das bedeutet: Bestimmte Rechte können nur in der vorgesehenen Frist wahrgenommen werden.[3]
  3. Werden Planungen nach der Bürger*innenbeteiligung geändert, so soll eine erneute Beteiligung nur zu den Planänderungen bzw. für neu Betroffene möglich sein. So sollen "wiederholte Auslegungs-, Einwendungs- und Erwiderungsschleifen vermieden werden". (S. 13, ab Zeile 318)
  4. Sofern Behörden zu beteiligen sind, sollen ihnen öfter als bisher Fristen gesetzt werden; trifft innerhalb dieser Frist keine Stellungnahme ein, gilt die Genehmigung als erteilt (Genehmigungsfiktion) (S. 13 Zeile 321). Dies kann im Rahmen von Planfeststellungsverfahren auch Kommunen betreffen.[4]

Energiewende[Bearbeiten]

Wärmewende[Bearbeiten]

Die Wärmewende gilt als der "schlafende Riese" der Energiewende; obwohl mehr als 50% des deutschen Endenergieverbrauchs für Wärme aufgewendet wird,[5] kommen Energieeinsparung wie Umstellung auf erneuerbare Energien hier nur langsam voran. Der Koalitionsvertrag stellt hierzu in Aussicht, eine kommunale Wärmeplanung - die bisher nur in Baden-Württemberg Pflicht ist und hier nur für größere Kommunen - auf den Weg bringen zu wollen: "Wir werden uns für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung und den Ausbau der Wärmenetze einsetzen. Wir streben einen sehr hohen Anteil Erneuerbarer Energien bei der Wärme an und wollen bis 2030 50 Prozent der Wärme klimaneutral erzeugen."[6] Wird hier nur versprochen, die Koalition wolle sich einsetzen, wird der Maßnahmeplan, den der Koalitionsausschuss am 23. März 2022 - beflügelt durch die Ukraine-Krise und die steigenden Energiepreise - beschloss, deutlich konkreter: "Wir werden eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung einführen und als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung verankern. Wir wollen bei der Fernwärme für 2030 einen Anteil von mindestens 50 Prozent klimaneutraler Wärme erreichen. ..."[7]

Windenergie[Bearbeiten]

Die Aussagen zum Thema "Windenergie an Land" im Vertrag sind recht konkret:

"Für die Windenergie an Land sollen zwei Prozent der Landesflächen ausgewiesen werden. Die nähere Ausgestaltung des Flächenziels erfolgt im Baugesetzbuch." (S. 57, Zeile 1841). "Wo bereits Windparks stehen, muss es ohne großen Genehmigungsaufwand möglich sein, alte Windenergieanlagen durch neue zu ersetzen. Den Konflikt zwischen Windkraftausbau und Artenschutz wollen wir durch innovative technische Vermeidungsmaßnahmen entschärfen, u. a. durch Antikollisionssysteme. Wir wollen die Abstände zu Drehfunkfeuern und Wetterradaren kurzfristig reduzieren. Bei der Ausweisung von Tiefflugkorridoren soll der Windenergieausbau verstärkt berücksichtigt werden." (ab Zeile 1853). Dabei soll durch eine bundeseinheitliche Bewertungsmethode bei der Artenschutzprüfung von Windenergievorhaben Rechtssicherheit im Artenschutz geschaffen werden (S. 56, ab Zeile 1821). "Wir wollen dafür sorgen, dass Kommunen von Windenergieanlagen und größeren Freiflächen-Solaranlagen auf ihrem Gebiet finanziell angemessen profitieren können." (S. 58, Zeile 1878). Im Kapitel "Gute Lebensverhältnisse in Stadt und Land" wird dies noch erweitert: "Die Beteiligung von Standort- und Nachbarkommunen an der Wertschöpfung für Freiflächen-Photovoltaik- und Onshore-Windkraft-Anlagen wollen wir auf Bestandsanlagen ausdehnen und werden wir für Neuanlagen verpflichtend machen." (S. 128, ab Zeile 4323). Zudem sollen bundeseigene Flächen im Außenbereich, die als Standort u.a. für Windkraft in Frage kommen, "von der Privatisierung ausgenommen und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übertragen" werden (S. 37, ab Zeile 1156).

Tatsächlich ist der Ausbau der Windenergie an Land in den vergangenen Jahren ins Stocken gekommen. Neben wirtschaftlichen Gründen spielen hier auch zunehmende Restriktionen einiger Bundesländer, am stärksten wohl die 10H-Regelung in Bayern, wie auch lokale Widerstände aus der Bevölkerung gegen geplante Projekte eine Rolle. Der Vorschlag, die Akzeptanz vor Ort auch durch eine stärkere Beteiligung der Kommunen an den Erträgen zu stärken, ist nicht neu und sicher ein geeigneter Beitrag. Ob das genannte Flächenziel erreichbar ist, beurteilt z.B. der Deutsche Städte- und Gemeindebund jedoch skeptisch. Der Bund könne das nicht anordnen, dies sei eine Frage der Länder und der Raumplanung, so DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg. Es gebe "immense Widerstände", die Menschen müssten überzeugt werden. Landsberg schlägt ein "Klimaschutzbeschleunigungsgesetz" vor, mit dem u.a. Planungs- und Genehmigungsverfahren verkürzt werden sollen - ein Ziel, das sich auch die Ampelkoalition vorgenommen hat.[8] Der Deutsche Städtetag erneuerte seinen Vorschlag nach einem "Runden Tisch" zum Ausbau der Windenergie und der Photovoltaik; gemeint ist damit eine Kommission "Ausbau erneuerbare Energien" aus Bund, Ländern und Kommunen mit Akteuren der Energiewirtschaft, Umwelt- und Naturschutzverbänden sowie weiteren Betroffenen. Auch der Bundesverband Windenergie (BWE) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) befürworten einen solchen "Runden Tisch".[9] Der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetags, Jan Arning, forderte, dass die Genehmigung neuer Windräder maßgeblich in der Hand der Kommunen bleiben müsse.[10]

Vor allem unter dem Gesichtspunkt des Artenschutzes hat sich der Naturschutzbund Deutschland (NABU) mit den Windenergiezielen der Ampel auseinandergesetzt. Die Referentin vermisst im Vertrag den Bezug auf die Regionalplanung, durch die das Konfliktpotenzial zwischen Artenschutz und Windenergieausbau vermeidbar wäre. Dass beim Artenschutz nur noch die Population gefährdeter Arten, nicht mehr der Schutz von Individuen betrachtet werden soll, kritisiert der Nabu und hält es auch mit dem Europarecht nicht für vereinbar. Eine Änderung der rechtlichen Lage würde auch viel Zeit benötigen und in der Zwischenzeit für Rechtsunsicherheit sorgen. Der NABU fordert zur Förderung der Windenergie, die er befürwortet, "eine gute Regionalplanung auf Basis von Energiezielen mit Vorranggebieten und freizuhaltenden Dichtezentren, aber auch ... einheitliche Definitionen und Standardisierungen der Untersuchungs- und Bewertungsmethoden von Windparkplanungen".[11] Das Spannungsverhältnis zwischen Windkraftausbau und Vogelschutz hat auch zu internen Konflikten im Nabu geführt und letztlich zur Kündigung des bisherigen Leiters des Fachbereichs Klimaschutz und Umweltpolitik, Michael Schäfer, im Mai 2022.[12]

Gemeindefinanzen[Bearbeiten]

Altschulden[Bearbeiten]

Die Entlastung von Kommunen, die bereits seit längerer Zeit unter Überschuldung leiden und teils jahrzehntelang in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind, war vor allem von den betroffenen Städten schon länger gefordert worden;[13] Auch der bisherige Finanzminister und zukünftige Bundeskanzler Olaf Scholz hatte eine gemeinsame Entschuldungsinitiative von Bund und Ländern immer wieder gefordert.[14] Dazu wird das Unterkapitel "Bund-Länder-Kommunalfinanzen" (ab S. 163, Zeile 5540) sehr konkret; allerdings wird deutlich, dass noch schwierige Beratungen notwendig werden. Im Einzelnen:

  • Kommunen mit hohen Altschulden sollen in einer "gemeinsamen, einmaligen Kraftanstrengung des Bundes und der Länder", deren Kommunen betroffen sind, entlastet werden.
  • Dabei sollen auch die bisherigen Entschuldungsbemühungen dieser Länder berücksichtigt werden; damit dürfte gemeint sein, dass Länder nicht deshalb weniger Mittel erhalten, weil sie bereits aus eigener Anstrengung Erfolge bei der Entschuldung von Kommunen erreicht haben.
  • Erforderlich ist dafür eine Grundgesetzänderung, für die Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat benötigt werden. Damit muss die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag für das Vorhaben gewonnen werden, ebenso wie die Mehrzahl der Länder, die von der Entschuldungsinitiative nicht profitieren. Die entsprechenden Gespräche sollen im Jahr 2022 geführt werden.
  • Der Vertrag formuliert weitere Bedingungen: Die betroffenen Länder müssen eigene Beiträge zur Entschuldung leisten, eine erneute hohe Verschuldung von Kommunen soll rechtssicher verhindert werden, die kommunale Investitionskraft soll gestärkt und ein Monitoring etabliert werden.
  • Auch unverschuldete Altlasten ostdeutscher Kommunen z.B. aus dem Wohnungsbau sollen berücksichtigt werden.

Sofern dieses Vorhaben gelingt, können überschuldete Städte auf Besserung hoffen - doch es gibt absehbar hohe Hürden. Beispielsweise hat sich - nicht überraschend - der grüne Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, wie auch die dortigen Landesverbände der kommunalen Spitzenverbände skeptisch geäußert: Länder, die ihre Kommunen gut ausstatten, dürften nicht benachteiligt werden.[15] Dagegen begrüßte die Landesregierung von Rheinland-Pfalz die Ankündigung im Koalitionsvertrag und kündigte an, ergänzend zu den Bundeshilfen die Hälfte der momentanen Kassenkredite im Land (aktuell ca. 6,1 Mrd. €) zu übernehmen.[16] Es war auch erwartet worden, dass die FDP sich mit dem Vorhaben schwertut. Offenbar wurde in der Koalition jedoch ein Kompromiss gefunden: Bundesfinanzminister Lindner will die Entschuldungsinitiative auf den Weg bringen, wenn im Gegenzug durch eine Grundgesetzänderung sichergestellt wird, dass Kommunen nicht erneut Schulden aufbauen. Dies wird die überschuldeten Kommunen deutlich entlasten, jedoch zugleich langfristig einschränken. Auch Lindner fasst offenbar eine hälftige Beteiligung des Bundes an der Entschuldung ins Auge, die andere Hälfte soll von den jeweiligen Ländern kommen. Mit Blick auf die steigenden Zinsen drückt Lindner zugleich aufs Tempo.[17] Insbesondere das Land NRW, das sich bislang schon gegen eine (teilweise) Übernahme kommunaler Altschulden sperrte, verhielt sich lange zurückhaltend; erst nach dem Regierungswechsel im Juni 2022 änderte sich die Haltung der Landesregierung.[18]

Ambitionen von Ländern, die keine oder kaum überschuldete Kommunen haben, dennoch an den Hilfen zu partizipieren, erteilte Bundesfinanzminister Lindner auf dem DStGB-Kommunalkongress am 28.06.2022 eine Absage: "Was es nicht geben kann, ist, dass alle Länder vom Bund gewissermaßen eine Einigungsprämie gezahlt bekommen, damit wir denjenigen helfen, die ein Problem haben." Für eine solche "Prämie" seien keine Mittel vorhanden.[19] Baden-Württembergs Ministerpräsident Kretschmann reagierte umgehend: "Das werde ich nicht einfach durchwinken", sagte er laut Pressemeldungen.[20] Bundesfinanzminister Lindner erklärte hingegen die Zustimmung der CDU/CSU wie auch der Länder, die von der Altschuldenlösung nicht profitieren, zur Bedingung für die Umsetzung des Vorhabens.[21]

Nach Informationen der FAZ nahm Lindner im Herbst 2022 Kontakt zur CDU-Fraktion im Bundestag auf, um zum geplanten Vorhaben zu sondieren; dort blieb jedoch eine Antwort zunächst aus. Erst im März 2023 beginnen demnach die Gespräche. Der Finanzwissenschaftler Thiess Büttner (Universität Erlangen-Nürnberg), Vorsitzender des unabhängigen Beirats des Stabilitätsrats, kritisierte unterdessen das Vorhaben scharf. Die begünstigten Länder würden aus ihrer Verantwortung entlassen, für eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen zu sorgen. Dies setze gravierende Fehlanreize frei, die eine künftige strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen befördern. "Auf Deutsch gesagt, wird der Bund geplündert", zitiert die FAZ den Wissenschaftler.[22]

Siehe zum Thema auch[Bearbeiten]

Förderprogramme[Bearbeiten]

Programme, in denen Fördermittel für Kommunen zur Verfügung gestellt werden, werden vielfach kritisch gesehen. Neben der übergeordneten Kritik an "goldenen Zügeln" (Lenkung der kommunalen Politik durch zweckgebundene Bundes- und Landesmittel, die auch die Verwendung kommunaler Finanzmittel steuern) werden folgende Punkte genannt:

  • Solange alle Ressorts auf Bundes- und Landesebene weitgehend unabgestimmt eigene Programme auflegen, entsteht eine kaum überschaubare Vielfalt an Programmen mit je eigenen Zielen, Kriterien und Bestimmungen.
  • Die Bedingungen für Antragstellung, Abwicklung und Abrechnungen sind oft kompliziert und fordern von den Kommunen einen hohen Aufwand; nicht selten ist dieser so hoch, dass sich der Antrag für die einzelne Kommune nicht mehr lohnt. Gerade kleineren Kommunen fehlt hierfür oft das Personal.
  • Meist wird ein Anteil an kommunalen Eigenmitteln gefordert, den unterfinanzierte Kommunen nicht darstellen können, so dass gerade "arme" Kommunen von vielen Förderungen ausgeschlossen sind.

Der Koalitionsvertrag enthält relativ umfangreiche Ausführungen hierzu (ab S. 127 Zeile 4293): Die Förderung strukturschwacher Gebiete, auch mit Blick auf Ost-West-Ungleichheiten, soll orientiert an der Stärkung der strukturschwachen Regionen weiterentwickelt werden; die Mittel sollen vorrangig dorthin fließen, "wo der Nachholbedarf am größten ist". Dies könnte auf eine Umverteilung zu Lasten der Städte und zu Gunsten des ländlichen Raumes hinauslaufen. Förderprogramme sollen zusammengefasst, vereinfacht, flexibilisiert und harmonisiert werden. Nach Informationen der Presse sollen die bisher rund 150 verschiedenen Förderprogramme auf weniger als 30 zusammengestrichen werden, ohne dass die Fördersumme dabei kleiner wird - im Vertragstext sind diese Zahlen jedoch nicht enthalten.[23] Als besondere Schwerpunkte werden Klimaschutz, Ertüchtigung der Infrastruktur sowie Barrierefreiheit vor Ort genannt. "Kommunen sollen zur Inanspruchnahme von Förderprogrammen besser beraten werden. Hürden beim Mittelabruf werden wir abbauen, für finanzschwache Kommunen z. B. durch die Reduzierung oder den Ersatz von Eigenanteilen." Nicht abgerufene Fördermittel sollen auch überjährig für die Förderung von Kommunen gebunden bleiben. Zudem sollen alle Bundesförderprogramme regelmäßig evaluiert und auf ihre räumliche Wirkung mit einheitlichen Datenstandards überprüft, die Ergebnisse in regelmäßigen Berichten dargestellt werden (Zeile 4317). Ähnliche Aussagen, weniger detailliert, finden sich im Finanzkapitel (S. 164, ab Zeile 5560).

Teilweise kritisch sieht diese Ausführungen der Deutsche Landkreistag, der in den einzelnen Kapiteln des Vertrages vor allem Ankündigungen für neue Förderprogramme sieht: "Generell leidet das Vertragswerk aber darunter, dass statt einer Kräftigung kommunaler Selbstgestaltung und finanziellen Stärkung der Kommunen erneut zahlreiche weitere Förderprogramme, zentrale Steuerung und Projektfinanzierungen angekündigt werden. Stattdessen sollte die neue Bundesregierung die Kommunen befähigen, ihre Aufgaben und Herausforderungen aus eigener Kraft und mit eigenen Mitteln zu bewältigen." In der Bündelung von Förderprogrammen, der Konzentration von Hilfen auf strukturschwache Gebiete und auf kommunale Infrastrukturen sowie der regelmäßigen Überprüfung der Auswirkungen auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sieht der Landkreistag aber "durchaus zu begrüßende Ansätze".[24]

Die Beratung des öffentlichen Dienstes PD und der Deutsche Städtetag haben Anfang Februar 2022 einen 8-Punkte-Plan für erfolgreiche Förderprogramme veröffentlicht, der Vorschläge für den geplanten Umbau der Förderlandschaft macht.

Konnexität[Bearbeiten]

Das Konnexitätsprinzip besagt, dass die politische Ebene, die für eine Aufgabe verantwortlich ist, sie auch finanzieren muss; landläufig: "Wer bestellt, bezahlt". In allen bundesdeutschen Flächenländern ist ein Konnexitätsprinzip zwischen Land und Kommunen - unterschiedlich strikt - in den Landesverfassungen enthalten, ebenso im Grundgesetz für das Verhältnis des Bundes zu den Ländern. Zwischen Bund und Kommunen ist ein solches Prinzip jedoch rechtlich nicht verankert; stattdessen wurde in das Grundgesetz das Durchgriffsverbot aufgenommen. Dies schützt die Kommunen jedoch nicht ausreichend vor vom Bund verursachten finanziellen Mehrbelastungen, wie sich zuletzt vor allem an der Umsetzung des Rechts auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule zeigt.

Die Hoffnung der Kommunen, die neue Koalition könnte sich zu einem Konnexitätsprinzip auch im Verhältnis zu den Kommunen bekennen,[25] wurde enttäuscht. Im Koalitionsvertrag steht hierzu (S. 164, ab Zeile 5568):

"Es muss auf eine ausgewogene Lastenverteilung zwischen den Ebenen der öffentlichen Haushalte geachtet werden. Insbesondere bei neuen Aufgaben, die der Bund auf die anderen Ebenen übertragen will, wird auf die Ausgewogenheit der Finanzierung stärker geachtet."

Ein "stärkeres Achten auf die Ausgewogenheit" ist lediglich eine wohlfeile Absichtserklärung und schafft kein Recht, auf das sich Gemeinden ggf. auch vor Gericht berufen könnten. Der Deutsche Städtetag kritisiert denn auch diesen Passus als "unzureichend".

Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse[Bearbeiten]

Zur Verwirklichung des Verfassungsauftrags gleichwertiger Lebensverhältnisse[26] hatte die Bundestagsfraktion der Grünen eine neue "Gemeinschaftsaufgabe regionale Daseinsvorsorge" gefordert.[27] Dieses Ziel ist im Koalitionsvertrag gleich doppelt geschrumpft: Zum einen soll es dabei nicht mehr um eine neue Gemeinschaftsaufgabe, sondern nur um einen neuen Fördertatbestand „Regionale Daseinsvorsorge“ innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) gehen, zum anderen gibt es hierzu nur einen Prüfauftrag (ab Zeile 4303).[28]

Innenstadtstrategie[Bearbeiten]

Zum Thema "Innenstadt" enthält der Koalitionsvertrag lediglich zwei Aussagen: "Wir nutzen das Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ und führen die Innenstadtstrategie des Bundes fort, insbesondere das Programm „Lebendige Zentren“ im Rahmen der Bund-Länder-Städtebauförderung. Sie sollen für eine Verbesserung der Aufenthalts- und Erlebnisqualität in den Innenstädten genutzt werden." (S. 28, ab Zeile 870) sowie "Wir machen das Programm “Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren” mit der Städtebauförderung kompatibel." (S. 93, ab Zeile 3101).

Klimaschutz und Klimaanpassung[Bearbeiten]

Klimaschutz[Bearbeiten]

Die zentralen und strategischen Aussagen zum Klimaschutz finden sich im Abschnitt "Klima, Energie, Transformation" (ab Seite 54, Zeile 1757): "Die neue Bundesregierung wird den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu einem zentralen Projekt ihrer Regierungsarbeit machen. Wir werden national, in Europa und international unsere Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Pfad ausrichten und die Potenziale auf allen staatlichen Ebenen aktivieren. ... Dabei sichern wir die Freiheit kommender Generationen im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, indem wir einen verlässlichen und kosteneffizienten Weg zur Klimaneutralität spätestens 2045 technologieoffen ausgestalten. ..." Konkret will die Koalition "das Klimaschutzgesetz noch im Jahr 2022 konsequent weiterentwickeln und ein Klimaschutz-Sofortprogramm mit allen notwendigen Gesetzen, Verordnungen und Maßnahmen auf den Weg bringen." (ab Zeile 1780). Anhand einer sektorübergreifenden und analog zum Pariser Klimaabkommen mehrjährigen Gesamtrechnung soll die Einhaltung der Klimaziele überprüft werden.

Weitere Handlungsfelder für den Klimaschutz benennt das Kapitel "Klimaschutz in einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft" (ab Seite 24), das ein Kernstück des Koalitionsvertrages ist; hier werden Klimaschutz und Wirtschaftspolitik in einem Kapitel verbunden. Angekündigt wird ein "Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen" und eine "Transformation der Wirtschaft". Gerade weil der Klimaschutz als "Querschnittsaufgabe" für alle Ressorts verstanden wird, sind jedoch die Aussagen zum Klimaschutz in vielen Unterabschnitten verstreut zu finden.

Industriepolitik: Für die Industrie werden eine Reihe von Instrumenten benannt (ab S. 25, Zeile 744), um diese Transformation zu fördern und abzusichern, beispielsweise regionale Transformationscluster, Klimaverträge, eine europäisch organisierte Wasserstoff-Infrastruktur (siehe dazu auch S. 59 ab Zeile 1927) sowie Mindestquoten für klimafreundliche Produkte in der öffentlichen Beschaffung.

Natürlicher Klimaschutz: Im Abschnitt zum Umwelt- und Naturschutz (ab S. 36, Zeile 1128) wird in einem eigenen Teil ein "Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz" dargestellt, mit dem Synergien zwischen Natur- und Klimaschutz geschaffen werden sollen. Renaturierungsmaßnahmen sollen die Resilienz von Ökosystemen, insbesondere Moore, Wälder, Auen, Grünland sowie marine und Küstenökosysteme stärken. Ein Bundesnaturschutzfonds soll eingerichtet und bestehende Bundesprogramme zum Naturschutz gebündelt sowie eine Nationale Moorschutzstrategie verabschiedet werden. Besonders lang und detailliert ist der Absatz zum Waldschutz und -umbau ausgefallen (ab Zeile 1215). Dies gilt auch international, so sollen auf EU-Ebene Importe, die mit Entwaldung verbunden sind, verhindert werden. Auch der Meeresschutz wird mit konkreten Maßnahmen unterlegt (ab Zeile 1237, siehe dazu auch ab Zeile 1516).

Alle diese Vorhaben werden Auswirkungen auf die Kommunen haben, die noch nicht ausbuchstabiert sind.

Klimaschutzaspekte sind im Übrigen in vielen weiteren Abschnitten enthalten, beispielsweise denen zur Energiepolitik, Landwirtschaft und Ernährung, zur Wasser- und Bodenpolitik und zur Kreislaufwirtschaft; siehe dazu die entsprechenden Abschnitte in diesem Artikel.

Klimaanpassung:[Bearbeiten]

Die zukünftige Bundesregierung will gemeinsam mit den Ländern eine "Klimaanpassungsstrategie" entwickeln und dazu ein eigenes Klimaanpassungsgesetz schaffen (S. 40, ab Zeile 1258). Für dringliche Maßnahmen soll es ein Sofortprogramm geben, für weitere sollen messbare Ziele festgelegt werden. Die Aufgaben von Klimavorsorge und -anpassung sollen durch Bund und Länder gemeinsam finanziert und Länder sowie Kommunen dafür finanziell gestärkt werden. Für die Bewertung von Risiken und für Gefahren- und Risikokarten soll es einheitliche Standards geben. Der Ausnahmekatalog für die Genehmigung von Bauvorhaben in Überschwemmungsgebieten soll, wenn nötig, angepasst werden, Privathaushalte sollen eine KfW-Förderung für die Vorsorge erhalten. Kommunale Investitionen in Klimaresilienz, insbesondere in eine klimafeste Wasserinfrastruktur, sollen unterstützt und Entsiegelungsprojekte aufgelegt werden.

Zur Klimaanpassung hatte der Deutsche Städte- und Gemeindebund vor Abschluss des Koalitionsvertrages Forderungen vorgelegt, die mit diesem Programm teilweise erfüllt werden.[29] Die Befürchtung des DStGB, der Koalitionsvertrag könnte die Katastrophenvorsorge ganz aussparen, ist nicht eingetreten. Doch nicht alle DStGB-Forderungen finden sich im Koalitionsvertrag wieder. So hatte der Verband geschrieben: "Frühwarnsysteme, länderübergreifenden Krisenstäbe, eine bessere Bevorratung von notwendigen Gütern, gemeinsame Übungen, mehr Eigenvorsorge und Aufklärung der Bevölkerung sowie eine deutliche Stärkung des BBK sind unverzichtbar." Wieweit sich dies im zukünftigen Klimaanpassungsgesetz wiederfindet bleibt Sache der weiteren politischen Auseinandersetzung.

Mobilität und Verkehr[Bearbeiten]

Bei der Verkehrspolitik zeigen sich viele enttäuscht. Nach einem Verkehrsminister Scheuer hatten viele auf eine Wende in der Verkehrspolitik gehofft, auch im Sinne des Klimaschutzes - der Verkehr ist für rund ein Fünftel der CO2-Emissionen verantwortlich und leistet bislang keinen echten Beitrag zum Erreichen der Klimaziele. Kurz vor der Wahl hatte die Agora Verkehrswende zusammengestellt, welche Maßnahmen für Verkehrswende in Richtung Klimaneutralität und soziale Gerechtigkeit angezeigt sind und in ein Regierungsprogramm gehören.[30] Der Deutsche Städtetag hatte die beschleunigte Entwicklung einer klimaverträglichen Mobilität und dabei insbesondere eine Stärkung des ÖPNV gefordert.[31] Und im Juli hatte eine Initiative von ursprünglich 7 Kommunen - mittlerweile auf über 350 angewachsen[32] - mehr Freiheit bei der Ausweisung von Tempo-30-Straßen eingefordert.[33]

Zwar ist der Abschnitt zur Mobilität im Koalitionsvertrag (ab Seite 48) ein Teil des Kapitels "Klimaschutz in einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft" und verspricht eine "nachhaltige, effiziente, barrierefreie, intelligente, innovative und für alle bezahlbare Mobilität". Der "Transformation der Automobilindustrie" ist ein eigener Abschnitt im Industriekapitel gewidmet (S. 27. ab Zeile 797), wonach Deutschland zum Leitmarkt für Elektromobilität und zum Innovationsstandort für autonomes Fahren werden soll, auch der Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur soll massiv beschleunigt werden. An der zu gründenden Strategieplattform „Transformation Automobilwirtschaft“ sollen neben Mobilitätswirtschaft, Umwelt- und Verkehrsverbänden, Sozialpartnern, Wissenschaft, Bundestag und Ländern auch die kommunalen Spitzenverbände beteiligt werden. Doch fehlen viele von Grünen zuvor geforderte Elemente, vor allem ein erkennbares Gesamtkonzept für eine Verkehrswende. Von mehr Tempo 30 in den Städten ist beispielsweise nirgends die Rede, und ein generelles Tempolimit auf Autobahnen wird gar ausdrücklich ausgeschlossen (Seite 52, Zeile 1695). Umweltschädliche Subventionen im Verkehrssektor werden nicht abgebaut, auch das steuerliche Dienstwagenprivileg soll nicht angetastet werden. Eine Kerosinsteuer soll es, wenn überhaupt, nur EU-weit geben. In der Berichterstattung entsteht der Eindruck, dass Grüne und SPD die Verkehrspolitik weitgehend der FDP überlassen haben im Tausch gegen Zugeständnisse auf anderen Feldern. Dies wird dadurch unterstrichen, dass das Verkehrsministerium - für viele überraschend - an den FDP-Politiker Wissing geht.

Der präsentiert sich gleich nach Bekanntwerden der Personalie - so interpretiert es beispielsweise der Spiegel - als "Anwalt der Autofahrer". In einem Interview mit der Bild am Sonntag kündigt er an, höhere Energiesteuern durch niedrigere Kfz-Steuern ausgleichen zu wollen, und warnt vor zusätzlichen Belastungen für die Fahrer von Dieselfahrzeugen wie vor "überbordenden Belastungen" für Autofahrer generell.

Positiv ist zu vermerken, dass das Ende des Verbrennungsmotors (ausgenommen CO2-neutrale Fahrzeuge) zumindest vor 2035 in Aussicht gestellt wird und der Schienenverkehr gestärkt werden soll. Auch der Ausbau der Elektromobilität soll beschleunigt werden. Recht vage wird versprochen, die "Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung" im Verkehrsrecht stärker zu berücksichtigen, um "Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen" (ab Zeile 1691). Neben einer "Stärkung des Radverkehrs" soll es auch eine Fußverkehrsstrategie geben (S. 53 ab Zeile 1707). Zur Stärkung des ÖPNV sollen die Regionalisierungsmittel ab 2022 erhöht werden, im Jahr 2022 werden die pandemiebedingten Einnahmeausfälle des ÖPNV noch einmal ausgeglichen (S. 50 Zeilen 1613 / 1616).

Zum Weiterlesen[Bearbeiten]

Städtebau und Stadtentwicklung[Bearbeiten]

Die Ampel-Parteien wollen die Städtebauförderung dauerhaft sichern und erhöhen, sie orientieren sich dabei an den Zielen lebenswerter Städte, Gemeinden und ländlicher Regionen, der nutzungsgemischten Stadt und an der Leipzig-Charta (siehe Koalitionsvertrag, S. 92/93, ab Zeile 3080). Wie schon bei der Förderpolitik angekündigt sollen die Hürden für finanzschwache Kommunen gesenkt werden. Weitere Ziele sind die Senkung der Treibhausgas-Emissionen und die Klimaanpassung, insbesondere die Prävention von Starkregenereignissen - konkrete Maßnahmen werden hier nicht aufgeführt. Einige Ziele werden besonders benannt: Einrichtungen der Baukultur stärken, Smart-City-Stufenplan weiterentwickeln, ein Smart-City-Kompetenzzentrum einrichten, BIM Deutschland (zur Digitalisierung der Baubranche) stärken. Die TA Lärm soll modernisiert und die Einführung einer "Gesamtlärmbetrachtung" geprüft werden, dabei aber auch Clubs und Livemusik-Spielstätten wegen ihrer kulturellen Bedeutung von Lärmschutzauflagen entlastet werden. Das Programm “Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren” soll mit der Städtebauförderung kompatibel gemacht werden. Und schließlich soll das Nachhaltigkeitsziel der Bundesregierung beim Flächenverbrauch mit konkreten Maßnahmen hinterlegt werden. Insgesamt sind das eher kleine Verbesserungen mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Digitalisierung.

Ein besonderes Politikum ist, dass § 13b Baugesetzbuch (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren), der bis Ende 2022 gilt, nicht verlängert werden soll - die Grünen hatten das Auslaufen dieser Regelung, die 2019 noch einmal verlängert worden war, gefordert, der Deutsche Städte- und Gemeindebund findet das Ende des § 13b "bedauerlich".[34] Stattdessen soll die Aufnahme eines Innenentwicklungsmaßnahmengebietes in das BauGB geprüft werden. Nicht nur Naturschutzverbände hatten den § 13b schon immer kritisiert: Er führe kaum zu mehr Wohnraum, insbesondere nicht in Gebieten mit Wohnungsnot; meist würden mit seiner Hilfe - ohne Umweltprüfung, ohne Ausgleichsmaßnahmen und mit reduzierter Bürgerbeteiligung - Einfamilienhäuser gebaut. Das konterkariert auch den Grundsatz "Vorrang der Innen- vor der Außenentwicklung".[35] Hier will die Ampel offenbar umsteuern, nicht nur aus ökologischer Sicht ist das begrüßenswert.

Wohnen[Bearbeiten]

Wohnungslosigkeit[Bearbeiten]

Zu den Themen Obdach- und Wohnungslosigkeit steht eine kurze Passage im Koalitionsvertrag: "Um die Ursachen drohender Wohnungslosigkeit zu beseitigen, werden wir das Mietrecht, insbesondere dort wo Schonfristzahlungen dem Weiterführen des Mietverhältnisses entgegenstehen, evaluieren und entgegensteuern. Wir setzen uns zum Ziel, bis 2030 Obdach- und Wohnungslosigkeit zu überwinden und legen einen Nationalen Aktionsplan dafür auf." (S. 92 ab Zeile 3054) Die Ampel-Regierung greift damit eine Forderung der BAG Wohnungslosenhilfe auf, die für die Ausgestaltung des Nationalen Aktionsplans anbietet, ihre Expertise einzubringen.[36]

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Siehe zu diesem Abschnitt auch Demo, Koalitionsvertrag: Gute Lebensverhältnisse in Stadt und Land, 25.11.2021
  2. Deutscher Städtetag, "Sozialarbeit an jeder Schule", Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, im Interview mit der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft, 19.12.2021
  3. Siehe wikipedia: Präklusion
  4. Zum gesamten Abschnitt "Bürger*innenbeteiligung" war der Eintrag vom 24.11.2021 im Blog Partizipendium sehr hilfreich.
  5. Umweltbundesamt, Energieverbrauch für fossile und erneuerbare Wärme, Stand 25.03.2022
  6. Koalitionsvertrag, S. 58 ab Zeile 1889
  7. Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten, Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 23. März 2022 (pdf-Format, 6 Seiten, S. 4); siehe auch solarserver, Ampel will kommunale Wärmeplanung bundesweit, 09.04.2022
  8. onvista: Flächenziel für Ausbau von Windrädern: Kommunen skeptisch, 03.01.2021
  9. Deutscher Städtetag, Städte unterstützen Forderungen nach Rundem Tisch, Pressemitteilung vom 05.01.2022; stadt+werk: BWE: Dialog mit Kommunen, 10.01.2022; siehe dazu auch #stadtvonmorgen: Branche will Runden Tisch zum Ausbau der Windenergie, 07.01.2022
  10. t-online, Kommunen wollen mehr Geld und Mitsprache beim Klimaschutz, 12.01.2022; Zeit, SPD fordert Klimaschutzgespräche mit Ländern und Kommunen, 30.01.2022
  11. NABU, Alles im Blick - Der NABU-Blog zur neuen Bundesregierung, Abschnitt vom 03.12.2021 "Die Energiewende beschleunigen, ohne ökologische Schutzstandards abzubauen"
  12. taz, Ende des „Vogelfriedens“, 16.05.2022
  13. Siehe dazu: Aktionsbündnis Für die Würde unserer Städte; Bündnis für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Rheinland-Pfalz
  14. Siehe dazu den Abschnitt Entschuldung erneut gescheitert im Artikel "Corona und die Folgen – neue Finanzkrise und Bundeshilfen"
  15. Stuttgarter Nachrichten: Kretschmann sieht Ampel-Pläne zur Entschuldung der Kommunen kritisch, 15.12.2021
  16. SWR, RLP will Kommunen von großem Teil der Schulden entlasten sowie Kommunen in der Pfalz zufrieden mit Entlastung bei Schulden, 15.12.2021; Viel Zustimmung für geplante Entschuldung der Kommunen, 16.11.2021; #stadtvonmorgen: Ein „Durchbruch“ im rheinland-pfälzischen Finanzstreit?, 28.12.2021
  17. Handelsblatt: Lindner will hoch verschuldete Kommunen entlasten und das Grundgesetz ändern, 08.05.2022; hasepost, Lindner will hochverschuldete Kommunen entlasten, 08.05.2022; Spiegel, Lindner will hoch verschuldete Kommunen rasch entlasten, 08.05.2022
  18. Siehe dazu ausführlicher den Abschnitt 2022: Gespräche in Berlin, Aktion vor dem Landtag NRW im Artikel Für die Würde unserer Städte.
  19. Der Neue Kämmerer, „Zeitenwende“ auch in der Finanzpolitik, 30.06.2022
  20. Spiegel, Kretschmann will nicht für verschuldete Kommunen aufkommen, 01.07.2022; Handelsblatt, Kretschmann stemmt sich gegen Entlastung hoch verschuldeter Kommunen, 01.07.2022
  21. Welt: Lindner stellt Bedingungen für Übernahme von Altschulden, 30.07.2022
  22. FAZ, So will Lindner die klammen Kommunen unterstützen, 06.02.2023; Der Neue Kämmerer: Altschulden: neuer Anlauf für Verhandlungen, 09.02.2023
  23. KOMMUNAL, Ampel-Koalition: Was wir bisher über die Pläne für Kommunen wissen..., 22.11.2021
  24. Deutscher Landkreistag: Koalitionsvertrag: Ambitioniertes Programm, das aber eine strukturelle Stärkung der Kommunen vermissen lässt, 26.11.2021
  25. Beispielsweise der Deutsche Städtetag, Städten mehr Investitionen und mehr Klimaschutz ermöglichen, 29.10.2021
  26. Das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse kommt im Grundgesetz zweimal vor: in Art. 72 im Zusammenhang mit der konkurrierenden Gesetzgebung sowie in Art. 106 (3) (in der Formulierung "Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse") im Zusammenhang der Verteilung der Gemeinschaftssteuern.
  27. Siehe dazu u.a. den Antrag "Pakt für lebenswerte Regionen schließen" vom 05.06.2019, Bundestags-Drucksache 19/10640. zuvor hatten die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung und die grün-nahe Heinrich-Böll-Stiftung dies Konzept entwickelt, siehe WISO-Diskurs "Regionale Daseinsvorsorge", Januar 2015, sowie Fachkommission "Räumliche Ungleichheit" der Heinrich-Böll-Stiftung: Neue Gemeinschaftsaufgabe regionale Daseinsvorsorge einführen, 05.09.2017
  28. Siehe zu diesem Thema auch den Abschnitt "Regionale Wirtschaftsförderung", S. 36 ab Zeile 1112
  29. Deutscher Städte- und Gemeindebund, Erwartungen an die Ampel-Koalition, 23.11.2021
  30. Agora Verkehrswende: Vier Jahre für die Fairkehrswende. Empfehlungen für eine Regierungs-Charta mit Kurs auf Klimaneutralität und soziale Gerechtigkeit im Verkehr in der 20. Legislaturperiode (2021–2025) (Sept. 2021, mit Link zum Download im pdf-Format, 48 Seiten)
  31. Deutscher Städtetag: Städte für Menschen. Erwartungen und Forderungen des Deutschen Städtetages an den neuen Bundestag und die neue Bundesregierung, 25.02.2021 (pdf-Format, 48 Seiten, ab S. 38)
  32. inSüdthüringen, 350 Städte und Gemeinden unterstützen Tempo-30-Initiative, 02.01.2023
  33. Tagesspiegel, Kommunen fordern mehr Entscheidungsmacht bei Tempo 30, 07.07.2021
  34. DStGB: DStGB-Analyse zur Städtebau- und Wohnungspolitik, 30.11.2021
  35. Siehe beispielhaft: LNV Baden-Württemberg, Sündenfall §13b Baugesetzbuch – ein Dammbruch im Baurecht, 06.06.2019
  36. Siehe dazu die Pressemitteilung der BAG W: BAG W-Bundestagung 2022 beginnt in Berlin, 02.03.2022 (pdf-Format) mit Äußerungen weiterer Politiker*innen zum Thema.

Weblink[Bearbeiten]

Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände[Bearbeiten]

Weitere Quellen[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]