8-Punkte-Plan für erfolgreiche Förderprogramme

Aus KommunalWiki

Die PD, die sich selbst als "Inhouse-Beratung der öffentlichen Hand" bezeichnet, hat Ende 2021 gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag eine durch das Bundesfinanzministerium geförderte Studie zur Analyse der kommunalen Förderlandschaft erarbeitet und im Februar 2022 veröffentlicht. Die Studie mündet in einen "8-Punkte-Plan für erfolgreiche Förderprogramme". Beides kommt zur richtigen Zeit, denn die Ampel-Koalition im Bund hat sich für die beginnende Legislaturperiode eine grundsätzliche Reform, insbesondere eine Straffung der Förderlandschaft für die Kommunen vorgenommen.[1]

Analyse der kommunale Förderlandschaft[Bearbeiten]

Für die Analyse wurden nicht nur die kommunalen Akteur*innen, sondern auch Vertreter*innen der Fördermittelgeber befragt, um die Aussagen gegenüberstellen zu können. Dabei ging es auch darum, den Entstehungsprozess eines Förderprogramms in den Blick zu nehmen. Eine Abfrage der Förderdatenbank des Bundes im Mai 2021 ergab ca. 900 Förderprogramme für Kommunen. Bezeichnend ist, dass eine Systematisierung der Programme nicht gelang, auch die Studienautor*innen sprechen deshalb von einem "Förderdschungel". Sie sehen eine "große Menge an Einzelprogrammen, die zudem unterschiedlich aufgebaut und zueinander nicht schnittstellenfrei sind" und konstatieren eine "Unübersichtlichkeit über die Fördermöglichkeiten" bei großer "Heterogenität hinsichtlich der Förderrichtlinien und Förderbedingungen sowie bezüglich der unterschiedlichen Antragsverfahren". Dies überfordert insbesondere Kommunen mit geringer Fördermittelerfahrung oder nicht ausreichenden Personalkapazitäten. Häufig können finanzschwache Kommunen auch nicht den geforderten Eigenanteil darstellen.[2] Zudem entspricht das Förderangebot nicht immer dem vor Ort wahrgenommenen Bedarf.

Aus den Ergebnissen der Befragungen arbeitet die Studie einige "Kernhürden" heraus, aus denen die Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. Diese Hürden sind:

  1. Informationslage und Informationsbeschaffung: Informationen über Fördermöglichkeiten werden über sehr viele Kanäle weitergegeben, einen Gesamtüberblick gibt nur die bereits erwähnte Förderdatenbank des Bundes. Daneben gibt es viele weitere Portale, neben bundesweiten auch einige von Förderbanken der Länder. Bei der Recherche werden meist mehrere Quellen parallel genutzt, was den Aufwand erhöht. Fördergebende schätzen die Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit sowie die Übersichtlichkeit der verfügbaren Informationen deutlich besser ein als Fördernehmende. Als Empfehlung folgt daraus die Etablierung einer zentralen Förderplattform, für die es einige gute Vorbilder gibt. Weiterhin wünschen sich Fördernehmende auch "Lotsenstellen", die beim Finden geeigneter Programme beraten.
  2. Organisation und strukturelle Voraussetzungen der Fördernehmenden: Bei den Kommunen fehlt es häufig an Personalausstattung und Know-How; ersteres sehen deutlich über 60% der Kommunen als "ausschlaggebende Hürde". Auch hier können Lotsenstellen entlasten; auch die Förderung von Personalstellen oder externer Unterstützung wird vorgeschlagen. Der geforderte Eigenanteil stellt oft eine weitere Hürde dar, zumal ein Förderprogramm häufig mit "versteckten Kosten" verbunden ist, die neben dem Eigenanteil aufgebracht werden müssen und nicht förderfähig sind: u.a. Personal- und Arbeitsplatzkosten, Aufwände für Voruntersuchungen und die Antragstellung selbst, Kosten für die Instandhaltung von Gebäuden, Infrastrukturen oder den späteren Betrieb von IT-Systemen. Auch erforderliche Bedarfsermittlungen oder partizipative Prozesse werden oft nicht zu den förderfähigen Kosten gezählt. Hier empfiehlt die Studie, Alternativen zum Eigenanteil zu prüfen, z.B. das Einbringen eigener Vermögenswerte in ein Projekt, die Anrechnung (pauschalierter) Personalkosten oder die Förderung frühzeitiger Vorbereitungsleistungen.
  3. Entwicklungsprozess von Förderprogrammen: Das Aufsetzen eines komplexen Programms kann eineinhalb bis zwei Jahre dauern. Hier könnte als verpflichtender Standard ein Ablaufplan für die Antrags- und die Umsetzungsphase helfen. Weitere Punkte sind die Erfolgs- bzw. Wirkungskontrolle, die je nach Förderzielen sehr herausfordernd sein kann. Auffallend ist, dass Fördernehmende die Passgenauigkeit der Programme auf den kommunalen Bedarf deutlich negativer einschätzen als Fördergebende. Schließlich fordert die Studie auch einen besseren ressortübergreifenden Abgleich der Programme sowie die Vereinheitlichung von Förderrichtlinien und Antragsverfahren. Eine einheitliche digitale Plattform könnte schon dadurch Vorteile haben, dass nur einmalig ein Nutzungsprofil angelegt werden muss.
  4. Antrags- und Umsetzungsphase: Rund 60% der befragten Kommunen haben bereits auf die Antragstellung verzichtet, obwohl es Fördermittel gegeben hätte - meist weil Personalressourcen fehlten. Die Kommunen beurteilen das Verhältnis zwischen dem Aufwand der Antragstellung und der Chance auf eine Förderzusage wesentlich ungünstiger als die Mittelgeber. Weitere Hürden aus Sicht der Kommunen sind die Uneinheitlichkeit der Antragsverfahren, zu kurze Programmlaufzeiten und kurze Antragsfristen. Einig sind sich Mittelgeber und -nehmer darin, dass an erster Stelle Antragsverfahren und geforderte Nachweise verschlankt werden sollten. Die Studie nennt an möglichen Maßnahmen: Transparenz über noch verfügbare Mittel und Zahl der Antragstellenden, um die Aussichten einschätzen zu können, außerdem eine verbesserte interkommunale Zusammenarbeit und angemessene Antragsfristen. Bei Programmen mit langen Vorlaufzeiten sollte die Planungs- und Vorbereitungsphase in die Förderung integriert oder ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ermöglicht werden. Auch ein gestufter Beantragungsprozess könnte den Aufwand verringern und die Planungssicherheit verbessern. Schließlich sollten auch Nachweis- und Dokumentationspflichten vereinfacht werden. Auch der Vergabeprozess kann ein Hindernis bei der Umsetzung von Fördermaßnahmen sein, insbesondere bei kleineren Kommunen ohne dauerhaftes professionelles Vergabemanagement.
  5. Flexibilität und Planbarkeit: Viele Kommunen wünschen sich mehr Flexibilität und Handlungsspielraum bei der Umsetzung der geförderten Maßnahmen. Bei Programmen mit langer Vorlaufzeit wird auch eine größere zeitliche Flexibilität gewünscht. Auch die Bündelung von Förderprogrammen könnte die Situation verbessern. Hier wurden zwei "markante Phänomene" genannt: Häufig sind für einen bestimmten Fördergegenstand mehrere ähnliche Programme vorhanden - oder auch viele unterschiedliche, die jedoch nicht aufeinander abgestimmt oder nicht miteinander kombinierbar sind.

Der 8-Punkte-Plan für erfolgreiche Förderprogramme[Bearbeiten]

Die Ergebnisse verdichten die Autor*innen in einem "8-Punkte-Plan für erfolgreiche Förderprogramme", der als Kurzfassung auch als eigenes Dokument veröffentlicht wurde. Die 8 Punkte im Wortlaut:

  1. Förderrichtlinien sind in einer einheitlichen Systematik verfasst. Darüber hinaus gibt es sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene standardisierte Richtlinien für vergleichbare Arten von Förderprogrammen.
  2. Das Förderprogramm entspricht dem Bedarf und den Umsetzungsmöglichkeiten der Fördernehmenden. Das heißt unter anderem, das Programm muss einfach umsetzbar und die Förderfristen müssen ausreichend lang sein. So kann das Projekt sorgfältig vorbereitet und fristgerecht im Haushalt berücksichtigt werden.
  3. Das Förderprogramm hat einen eindeutigen Förderzweck, das heißt, es gibt keine Überschneidungen mit anderen Programmen. Um dies zu gewährleisten, werden künftige Fördernehmende in den Programmentwicklungsprozess eingebunden. Ähnliche Förderprogramme werden zusammengefasst bzw. gebündelt abgewickelt.
  4. Auf einer zentralen Plattform werden Informationen zum Förderprogramm zur Verfügung gestellt. Sie werden übersichtlich dargestellt, sind immer aktuell und beschränken sich auf die wesentlichen Inhalte wie die Höhe des Eigenanteils, das verfügbare Fördervolumen oder die Fristen der Förderung.
  5. Eine Lotsenfunktion in jedem Programm sorgt als Schnittstelle etwa zwischen Fördergebenden und Fördernehmenden dafür, dass sich letztere jederzeit sicher innerhalb eines Programms bewegen. An einer zentralen und spezialisierten Anlaufstelle können sie Fragen stellen, in den Erfahrungsaustausch mit anderen Fördernehmenden treten oder Unterstützung bei der Antragstellung bzw. Abwicklung der Förderung erhalten.
  6. Das Förderprogramm ist ergebnisorientiert und bietet Handlungsspielraum für verschiedene Umsetzungsvarianten. Dabei werden regionale Besonderheiten berücksichtigt und innovative Vorgehensweisen zugelassen. In langfristigen Projekten kann die Förderung bei Bedarf auch geändert oder angepasst werden.
  7. Bei den Antrags- und Nachweispflichten gilt der Grundsatz: „So viel wie nötig und so wenig wie möglich“. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Höhe der Fördermittel zum damit verbundenen „bürokratischen Aufwand“ in einem angemessenen Verhältnis steht. Es wird nur das geprüft, was geprüft werden kann und der Ziel- beziehungsweise Erfolgskontrolle des Förderprogramms dient.
  8. Der erforderliche Eigenanteil ist dem Fördernehmenden immer in vollem Umfang bekannt. Aus den Förderrichtlinien ist ersichtlich, ob und inwiefern nicht geförderte Maßnahmen den Eigenanteil erhöhen. Auch ist es möglich, den Eigenanteil für strukturschwache Regionen oder Fördernehmende in der Haushaltssicherung zu verringern beziehungsweise den Eigenanteil über Alternativen zu finanziellen Eigenmitteln adäquat nachzuweisen.

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Siehe dazu im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vom 24.11.2021 S. 127 f. ab Zeile 4293 und S. 164 ab Zeile 5560; siehe auch den Abschnitt Förderprogramme im Artikel Was bedeutet der Koalitionsvertrag für die Kommunen?
  2. Siehe dazu Berlin Institut und Wüstenrot Stiftung: Wer schon viel hat, dem wird noch mehr gegeben? Warum der Eigenanteil bei Förderprogrammen strukturschwache Kommunen benachteiligt, 2020 (pdf-Format, 32 Seiten)

Weblinks[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]