Steuerschätzung vom Mai 2022
Die Steuerschätzung vom Mai 2022 führte zu Schlagzeilen, die auf den ersten Blick Optimismus verbreiten: "Gigantische Mehreinnahmen", "Erstmals Steuer-Billion".[1] Auf den zweiten Blick bleibt von Euphorie nicht viel übrig, was auch Bundesfinanzminister Lindner in der begleitenden Pressekonferenz sehr deutlich machte; er sprach von einer "Momentaufnahme in Zeiten hoher Unsicherheit".
Die Diskrepanz liegt zum einen in den Regeln für die Steuerschätzung begründet: Zugrunde gelegt wird immer die zum Zeitpunkt der Schätzung aktuelle Rechtslage. Damit konnten viele bereits geplante Entlastungsmaßnahmen, die die Steuereinnahmen reduzieren (z.B. die Senkung der Mineralölsteuer, Einmalzuschüsse, viertes Corona-Hilfspaket), die noch nicht das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag passiert hatten, nicht einbezogen werden. In Bezug auf diese Entlastungen beschreibt die Steuerschätzung eher die finanziellen Spielräume, aus denen die Entlastungen bestritten werden sollen. Zum Zweiten ist die Inflation im April 2022 auf einen neuen Höchststand von 7,4% geklettert und wird im Gesamtjahr 2022 nach aktuellen Prognosen wohl bei 6% oder etwas darüber liegen. Zusammengenommen verkehren sich damit die für das laufende Jahr erwartete Einnahmeentwicklung in ein reales Minus, jedenfalls für die Gemeinden.
Kommunale Steuern: Was war, was wird?[Bearbeiten]
Schauen wir zunächst zurück: Die kommunalen Steuereinnahmen waren 2020, im ersten Pandemiejahr, um gut 7 Mrd. € bzw. 6,4% gegenüber 2019 zurückgegangen. Bund und Länder hatten diesen Rückgang im Konjunkturpaket Mitte 2020 aufgefangen, für einige Kommunen - weil die Auswirkungen der Pandemie überschätzt worden waren - sogar überkompensiert.[2] Danach, 2021, stiegen die Steuern der Kommunen wieder stark an, nämlich um 17,4% oder 18,7 Mrd. €. Verglichen mit dem Vor-Pandemiejahr 2019 ist das ein Plus von fast 10%; inflationsbereinigt bleiben davon gute 6% übrig.[3] Nachdem das vergangene Jahr steuerlich besser verlief als erwartet, verstummten auch in den meisten Bundesländern Forderungen der kommunalen Spitzenverbände nach einem neuerlichen Corona-Hilfspaket. Die Kommunen hatten zwar besondere Belastungen zu stemmen, doch konnte die Mehrzahl bei einigen Sparmaßnahmen und oft mit Angreifen der Rücklagen noch einen ausgeglichenen Haushaltsabschluss erreichen. Nicht vergessen werden sollte dabei, dass dies für eine Reihe überschuldeter und durch Sozialausgaben besonders belasteter Gemeinden nicht gilt.
Für die Gegenwart und die Zukunft sieht das anders aus. Im Jahr 2022 erwartet die Steuerschätzung für die Gemeinden einen Anstieg der Steuereinnahmen um nur noch 1,2 Mrd. € bzw. 1%. Wie oben vermerkt, sind dabei geplante Entlastungen für Bürger*innen und Unternehmen noch nicht einberechnet; diese werden für die Gemeinden, so das Finanzministerium, zu einem Minus von ca. 3,1 Mrd. € führen. Damit ist eine Einnahmeerwartung von 124,3 Mrd. € realistischer, ein Rückgang gegenüber 2021 um -1,5%. Berücksichtigen wir weiterhin die erwartete Inflation, können die Kommunen real mit einem Rückgang der Steuereinnahmen um mindestens 7,5% rechnen. Damit dürften im laufenden Jahr beim Abbau des Investitionsrückstands - der für die Kommunen für das Jahr 2021 auf 159,4 Mrd. € geschätzt worden war[4] - keine Fortschritte erzielt werden, ebenso werden notwendige Investitionen in den Klimaschutz und den verstärkt notwendigen Umbau der Energieversorgung behindert. Erwähnt werden muss hier allerdings, dass nicht nur Geldmangel, sondern ebenso die Lieferengpässe beim Material, besondere Kostensteigerungen bei Bau- und Energiepreisen und Personalmangel in Verwaltung und Handwerk die Umsetzung notwendiger Investitionen verlangsamen.
Schauen wir kurz auf die Erwartungen für die weitere Zukunft: Ab 2023 rechnet die Steuerschätzung mit jährlichen Steigerungsraten der kommunalen Steuern zwischen 3,7 und 5,5%. Sollte die Inflation, wie von der EZB angestrebt, sich wieder bei gut 2% einpendeln - derzeit für 2023 eher fraglich -, wäre damit das Minus von 2022 nach etwa drei Jahren aufgeholt. Eine weitere Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die Wachstumserwartungen der Bundesregierung für die Gesamtwirtschaft (2023: +5,2%, in den Folgejahren jeweils +2,6%) eintreffen. Angesichts von Krieg, Energie- und Hungerkrise sind seriöse Prognosen dazu praktisch nicht möglich.
Kommunen sind pessimistisch[Bearbeiten]
Die Kommunen waren schon vor der Ukraine-Krise mit ihren Folgen für die Wirtschaft und vor allem die Energieversorgung nicht optimistisch. Dem KfW-Kommunalpanel zufolge, dessen Befragungen im Herbst 2021 stattfanden, schätzten schon damals 48% der Kommunen ihre aktuelle Finanzlage höchstens als ausreichend ein, 26% sogar als mangelhaft - und nur 21% als gut oder sehr gut. 70% erwarteten für die Zukunft eine Verschlechterung und nur 9% eine Verbesserung. Der schon erwähnte, auf Grundlage der Befragungen geschätzte Investitionsbedarf stieg 2021 gegenüber dem Vorjahr um 6,8% und wird absehbar weiter anwachsen. Die kommunalen Bauinvestitionen wuchsen im vergangenen Jahrzehnt (2011-2021) immerhin um 66%; davon kam aber nur die Hälfte in der Infrastruktur an, die andere Hälfte wurde von den Baupreissteigerungen "aufgefressen". Nicht oft genug kann daran erinnert werden, dass die ehrgeizigen und dabei sehr notwendigen Vorhaben der Bundesregierung in Sachen Klimaschutz, Wohnungsbau und Energiesicherheit nur umgesetzt werden können, wenn die Kommunen ihren Teil dazu beitragen.
Dementsprechend skeptisch kommentiert der Deutsche Städtetag die Steuerschätzung: Mit Blick auf die Inflation und die noch schneller steigenden Baupreise "sinken real im Jahr 2022 die Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden – anders als beim Bund", so Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. Zudem berge die Steuerschätzung "deutlich mehr Risiken als Chancen", beispielsweise die Unsicherheiten bei Lieferketten und beim Erdgas. In die gleiche Richtung geht die Stellungnahme des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.[5]
Altschulden: Lösung in Sicht?[Bearbeiten]
Für die Altschulden vieler Kommunen, vor allem in NRW, Rheinland-Pfalz und im Saarland, aber auch die Wohnungsbau-Altschulden aus DDR-Zeiten, hat die Ampel-Regierung eine Lösung in Aussicht gestellt. Bundeskanzler Scholz hatte dies noch in seinem früheren Amt als Finanzminister mehrfach vorgeschlagen, seinerzeit ohne Erfolg. Nachdem das Vorhaben im Koalitionsvertrag verankert wurde, war unklar, ob sich auch die FDP hierzu bereitfinden würde. Im Mai 2022 hat der neue Finanzminister Christian Lindner sich positioniert: Die Altschuldenlösung soll kommen, im Gegenzug soll aber eine Grundgesetzänderung dafür sorgen, dass die entschuldeten Kommunen keine neuen Schulden aufbauen können.[6] Da der Grund der Überschuldung zumeist eine langfristig unzureichende Finanzausstattung war, könnte dies auf eine weitere Verarmung der betreffenden Kommunen hinauslaufen, wenn die Länder keine Abhilfe schaffen. Weiterhin setzt die Ampel-Koalition darauf, dass die jeweiligen Länder die Hälfte zur Entschuldung beisteuern und der Bund die andere Hälfte (runde 10 Mrd. €) übernimmt. Offen ist noch, was das für die Länder bedeutet, die ihre Kommunen aus eigener Kraft entschuldet oder zumindest damit begonnen haben, wie z.B. Schleswig-Holstein oder Hessen - Länder, die nicht am Ende auf ihren finanziellen Anstrengungen sitzenbleiben wollen - und für Länder mit gut ausgestatteten Kommunen wie Bayern oder Baden-Württemberg, die nicht einfach zusehen wollen, wie der Bund Mittel verteilt, von denen sie nichts haben. Auch das Land NRW, das nach dem Konzept der Ampel-Regierung einen erheblichen Teil beisteuern müsste, zeigt sich bislang zurückhaltend. Und da in jedem Fall eine Grundgesetzänderung notwendig ist, braucht es auch eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat und eine Einigung mit der CDU-Fraktion im Bundestag. Es sind also noch viele Hürden zu nehmen.
Die neue Ministerpräsidentin des Saarlandes, Anke Rehlinger, begrüßte das Vorhaben und warb für ein "überparteiliches Bündnis", um die notwendige Grundgesetzänderung zu ermöglichen.[7] Der ökonomische Chefberater des Bundesfinanzministers, Lars Feld, widerspricht hingegen öffentlich seinem Vorgesetzten: „Die vorgeschlagene Entlastung hochverschuldeter Städte und Gemeinden setzt den Ländern falsche Anreize“, sagte er laut Handelsblatt. „Es kann nicht sein, dass der Bund für einzelne Länder einspringt.“ Hamburgs Finanzsenator will sich dem Vorhaben nicht verschließen, aber auch die Interessen der Stadtstaaten gewahrt sehen.[8] Ähnlich wie Lars Feld argumentiert der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Hans-Günter Henneke: Er findet es "schwer nachvollziehbar, wenn sich der Bund mit der Frage kommunaler Altschulden und damit einem Problem weniger Städte in wenigen Bundesländern befasst, das von diesen - und nur diesen - gelöst werden muss". Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, begrüßt hingegen das Vorhaben und drängt darauf, es noch vor dem absehbaren Zinsanstieg umzusetzen.[9] Auch die NRW-Landrät*innen stellen sich gegen ihren Bundesverband und fordern eine Altschuldenlösung für überschuldete Kommunen.[10] Aus den Reihen der SPD-Kommunalpolitiker*innen wird gefordert, bei der Entschuldung der Kommunen auch an die Wohnungsbau-Altschulden der östlichen Bundesländer zu denken und das Projekt mit Lösungen für eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung der Kommunen und mit einem echten Konnexitätsprinzip zwischen Bund und Kommunen zu verbinden.[11]
Fußnoten[Bearbeiten]
- ↑ Nur zwei Beispiele: tagesschau, 220 Milliarden Euro mehr als erwartet, 09.05.2022; Handelsblatt, Gigantische Mehreinnahmen: Staat kann erstmals mit Steuer-Billion rechnen, 09.05.2022
- ↑ Siehe dazu den Artikel Corona und die Folgen – neue Finanzkrise und Bundeshilfen.
- ↑ Nach dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes betrug die Inflation in Deutschland 0,5% im Jahr 2020 und 3,1% im Jahr 2021.
- ↑ nach KfW-Kommunalpanel 2022, siehe unter Weblinks
- ↑ Deutscher Städtetag, Steigende Steuereinnahmen – aber Inflation und steigende Kosten fressen Zugewinne auf, Pressemitteilung vom 12.05.2022; Deutscher Städte- und Gemeindebund: Keine Entwarnung für Kommunalfinanzen, Pressemitteilung vom 12.05.2022
- ↑ Handelsblatt: Lindner will hoch verschuldete Kommunen entlasten und das Grundgesetz ändern, 08.05.2022
- ↑ SR: Entlastung für hoch verschuldete Kommunen gefordert, 08.05.2022
- ↑ Handelsblatt: Entlastung hochverschuldeter Kommunen: Christian Lindner bekommt Kritik von eigenem Chefberater, 09.05.2022
- ↑ Handelsblatt: Landkreise gegen Lindners Vorschlag zu Entschuldung der Kommunen, 09.05.2022; Der Neue Kämmerer: Altschulden: Finanzminister Lindner will Kommunen entlasten, 10.05.2022; Der Neue Kämmerer: Landkreistag stellt Altschuldenlösung in Frage, 01.07.2022
- ↑ Welt, Sorgen um Finanzen in NRW-Kommunen, 23.06.2022
- ↑ DEMO, Wie die Entschuldung der Kommunen gelingen kann, 12.05.2022
Weblinks[Bearbeiten]
- Bundesfinanzministerium: Ergebnisse der 162. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 10. bis 12. Mai 2022 (12.05.2022, mit Link auf die Tabellen im pdf- und Excel-Format)
- Bundesfinanzministerium: Lindner: „Steuerschätzung ist Momentaufnahme in Zeiten hoher Unsicherheit“, Pressemitteilung vom 12.05.2022
- Deutsches Institut für Urbanistik: KfW-Kommunalpanel 2022: Krise als Dauerzustand? mit Links auf den Text, die Präsentation und den Tabellenband des Kommunalpanel
Siehe auch[Bearbeiten]
- Steuerschätzung vom November 2021
- Steuerschätzung (dort sind auch frühere Steuerschätzungen verlinkt)
- Zu den Erwartungen der Kommunen beispielhaft die NRW-Landkreise: Zeit, Kreise warnen vor großen Haushaltslücken ab 2023, 03.06.2022