Steuerschätzung

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Zweimal jährlich findet in Deutschland eine amtliche Steuerschätzung für das laufende und die folgenden Jahre statt. Geschätzt wird das Gesamtaufkommen der Steuern in Deutschland für Bund, Länder, Gemeinden und Europäische Union.

Grundlagen und Methode[Bearbeiten]

Zuständig ist der Arbeitskreis Steuerschätzung. Ihm gehören an: Das Bundesfinanzministerium, das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, die fünf großen Wirtschaftsforschungsinstitute, das Statistische Bundesamt, die Deutsche Bundesbank, der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die Länderfinanzministerien und die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Der Arbeitskreis Steuerschätzung tritt jährlich im Mai und im November zusammen. Die Wirtschaftsforschungsinstitute, die Bundesbank, der Sachverständigenrat und das Bundesfinanzministerium erstellen dazu jeweils eigene Schätzungen für jede Steuerart. Durch Diskussion versucht der Arbeitskreis einen Konsens zu finden. Auf dieser Grundlage werden dann die Einnahmen ermittelt, die auf Bund, Länder, Gemeinden und die EU voraussichtlich entfallen.

Die Sitzung im Mai ergibt die "große" Steuerschätzung, die eine Prognose für das laufende und die vier folgenden Jahre darstellt. Sie bildet die Grundlage für die Haushaltsplanung und die mittelfristige Finanzplanung von Bund, Ländern und Gemeinden. Im November werden die Daten für das laufende und das folgende Jahr anhand aktueller Konjunkturdaten noch einmal korrigiert, was zu einer Änderung der Haushaltspläne kurz vor ihrer Verabschiedung führen kann. Grundlage der Schätzung ist immer das geltende Steuerrecht, auch wenn Steuerrechtsänderungen bereits in Vorbereitung sind.

Bei der Veröffentlichung der Steuerschätzungen werden jeweils auch die Abweichungen gegenüber der vorigen Steuerschätzung ausgewiesen. Dabei wird angegeben, welche Abweichung durch Steuerrechtsänderungen und welche durch "Schätzabweichung" verursacht ist, insbesondere durch einen anderen als den erwarteten Konjunkturverlauf. Die Steuerschätzung über das erste Prognosejahr hinaus ist wenig zuverlässig, weil die zugrundeliegende Prognose über das Wirtschaftswachstum auf recht schwachen Füßen steht.

Bedeutung der Steuerschätzung für die kommunalen Finanzen[Bearbeiten]

Für die Gemeinden ist die Steuerschätzung eine wichtige Grundlage ihrer Haushalts- und Finanzplanung. Daneben war hier früher auch der jährliche Gemeindefinanzbericht eine wichtige Quelle, der deutlich differenzierter ausfiel und sich oft als verlässlicher herausgestellt hat. Der Gemeindefinanzbericht erschien jedoch 2017 zum letzten Mal. Seitdem erscheint gelegentlich eine deutlich kleinere Publikation "Stadtfinanzen".

Vor allem gibt die Steuerschätzung nur einen Ausschnitt wider:

  • Die Steuerschätzung gibt nur Auskunft über Einnahmen. Steigen Ausgaben sehr dynamisch (das gilt z. B. für die Sozialausgaben der Kommunen), so kann dies Einnahmesteigerungen "auffressen".
  • Die kommunalen Einnahmen kommen aus mehreren Quellen; Steuern machen darunter nur etwas weniger als 40% aus.[1] Andere Einnahmen (das sind vor allem Zuweisungen von Land und Bund sowie Gebühren und Betriebseinnahmen) können sich anders als die Steuern entwickeln.
  • Die Einnahmen der Kommunen aus dem kommunalen Finanzausgleich richten sich u.a. nach der Finanzkraft der jeweiligen Kommune. Steigen die kommunalen Steuereinnahmen, so kann dies zu einem Rückgang der Landeszuweisungen führen - insbesondere dann, wenn das Land nicht gleichermaßen von Einnahmesteigerungen profitiert.
  • Je nach Typ der Gemeinde spielen die Steuereinnahmen eine unterschiedliche Rolle; das gilt auch für Bedeutungsunterschiede der einzelnen Steuerarten. So ist in den meisten Gemeinden Ostdeutschlands der Anteil der Steuereinnahmen an der Finanzierung der Gemeinden niedriger als im Westen; entsprechend wirken sich Änderungen bei den Steuereinnahmen geringer aus. In Großstädten ist die Bedeutung der Gewerbesteuer oft deutlich höher als in Umland- oder ländlichen Gemeinden; für die Einkommensteuer gilt teilweise das Gegenteil. Somit können die bundesweiten Zahlen der Steuerschätzung nicht einfach auf eine einzelne Gemeinde übertragen werden.

Die Steuerschätzung ist jedoch eine wichtige Grundlage für die Verwaltung bei der Erstellung des Haushaltsplans. In den einzelnen Kommunen werden dafür jedoch nicht einfach die bundesweiten Schätzungen zugrunde gelegt, sie müssen meist um lokale Faktoren korrigiert werden.

Fußnote[Bearbeiten]

  1. Prognose für 2017: 38,4%, Stand 2017; Quelle: Gemeindefinanzbericht 2016, Tabelle S. 5

Siehe auch[Bearbeiten]

Weblink[Bearbeiten]