Steuerschätzung vom November 2015

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Die Steuerschätzung vom November 2015 wurde am 05.11.2015 vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht; sie bezieht sich auf die Jahre 2015 bis 2020. Sie prognostiziert weiterhin Mehreinnahmen auf allen staatlichen Ebenen, jedoch nicht so hoch wie noch im Mai 2015 vorausgesagt.

Rechtsänderungen[Bearbeiten]

Dass die neue Schätzung hinter der vorhergehenden zurückbleibt, liegt vor allem an Rechtsänderungen. So führen Urteile aus dem Jahr 2014 zur Versteuerung von Aktiengewinnen zu Mindereinnahmen auf allen staatlichen Ebenen von insgesamt über 7 Mrd. €; diese Mindereinnahmen fallen überwiegend 2016 an und schlagen sich in dem Jahr mit gut 2 Mrd. € auch bei den Kommunen nieder. Verbesserungen bei Grund- und Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag mindern ebenfalls die staatlichen Einnahmen vor allem ab 2016.

Prognose für die Kommunen[Bearbeiten]

Insgesamt können die Gemeinden im kommenden Jahr nur noch mit einem sehr geringen Zuwachs der Steuereinnahmen um ca. 1,1% gegenüber 2015 rechnen. 2017 fällt der Zuwachs dann mit 7,5% wesentlich höher aus.

Weitere kürzlich beschlossene Maßnahmen wie Investitionsförderung für die Kommunen, Änderungen beim Asylrecht etc. führen hauptsächlich zu Verschiebungen von Steuereinnahmen vom Bund auf die Länder. Welche dieser Hilfen letztlich an die Kommunen weitergereicht werden, ist nicht Thema der Steuerschätzung. Auch die Entwicklung der Ausgaben wird naturgemäß von der Steuerschätzung nicht dargestellt.

Die Steuerschätzung geht davon aus, dass die Wirtschaft im Inland 2015 um nominal 4% wächst, in den Folgejahren werden Wachstumsraten zwischen 3,1% und 3,4% jährlich angenommen. Auch die früheren Annahmen zur Entwicklung der Löhne und Gehälter sowie der Unternehmens- und Vermögenseinkommen wurden angepasst.

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