Steuerschätzung vom Mai 2015

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Die Steuerschätzung vom Mai 2015 gibt erneut einen recht optimistischen Ausblick auf die Entwicklung der Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden. Durchgehend werden noch etwas höhere Einnahmen erwartet als bei der letzten Steuerschätzung vom November 2014.[1] Für die Jahre 2015 bis 2019 wird jeweils eine Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Steuereinnahmen (nominal, d. h. ohe Herausrechnen der Geldentwertung) zwischen 3,5% und 3,9% erwartet.

Auswirkungen auf die Gemeinden[Bearbeiten]

Für die Gemeinden allein sind die Wachstumsraten ähnlich bei etwas größeren Schwankungen: 2015 sollen die Steuereinnahmen um 4,2% über denen des Vorjahres liegen (im Osten gar 4,6%), im Jahr 2018 liegt die Wachstumsrate bei 3,0% (im Osten 2,9%). Verglichen mit der Steuerschätzung vom November 2014 erhöhen sich die Einnahmeerwartungen für die Jahre 2015-2017 um jeweils gut 1 Mrd. € (das heißt, sie liegen um rund 1,3% über den Erwartungen vor einem halben Jahr), in den Jahren 2018 und 2019 liegen die Schätzungen deutlich näher beieinander.

Dabei wird der voraussichtliche Zuwachs bei den Gemeinden vor allem von der Dynamik bei der Einkommensteuer getragen, deren jährlicher Ertrag mit Wachstumsraten um 5% jährlich ansteigt. Bei der Gewerbesteuer liegt der Zuwachs um 3% (nur 2016 etwas höher), bei den reinen Gemeindesteuern (insbesondere ist das die Grundsteuer) wenig über 1%. Hier sind die Steigerungspotenziale durch Hebesatzerhöhungen der vergangenen Jahre wohl nach Ansicht der Steuerschätzer weitgehend ausgereizt.

Der Steuerschätzung liegt die Annahme zugrunde, dass das nominale Wirtschaftswachstum in Deutschland 2015 bei 3,8%, im kommenden Jahr bei 3,3% und in den drei darauffolgenden Jahren bei 3,2% liegt. Mögliche Finanz- oder Wirtschaftskrisen würden die Annahmen natürlich durchkreuzen. Gesetzlich muss das jeweils geltende Steuerrecht zugrundegelegt werden; Änderungen wie die erneut ins Gespräch gebrachte Abschaffung der "kalten Progression" werden sich ebenfalls abschwächend auf die Einnahmeerwartungen auswirken.

Ausgaben steigen weiterhin dynamisch[Bearbeiten]

Naturgemäß gibt die Steuerschätzung nur Auskunft über erwartete Einnahmen. Da auch Steigerungen der Ländereinnahmen erwartet werden, müssen die Gemeinden - wenn die zugrundeliegenden Annahmen über das Wirtschaftswachstum eintreten - wohl nicht mit Einschnitten beim kommunalen Finanzausgleich rechnen, und die Länder werden - trotz Schuldenbremse - auch ihre Konsolidierungshilfen für überschuldete Kommunen zunächst weiterführen. Die Ausgabenseite ist jedoch nicht Gegenstand der Steuerschätzung. Hier hatte zuletzt das Statistische Bundesamt festgestellt, dass 2014 aufgrund von Steigerungen bei den Sozial-, Sach- und Personalausgaben die Kommunen bundesweit wieder einen leicht negativen Finanzierungssaldo auswiesen, trotz Erhöhung der Steuereinnahmen um 3,5%.[2]. So kann zwar die Mehrzahl der Kommunen damit rechnen, in den kommenden Jahren einen einigermaßen ausgeglichenen laufenden Haushalt vorlegen zu können. Doch bleiben die Probleme vieler überschuldeter Gemeinden ungelöst[3], ebenso wie der kommunale Investitionsrückstand durch die gerade beschlossenen zusätzlichen Bundesmittel nicht aufgelöst werden wird.

Siehe auch[Bearbeiten]

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Die amtliche Steuerschätzung wird zweimal jährlich vorgenommen, zu Details siehe Steuerschätzung
  2. Statistisches Bundesamt, Öffentlicher Gesamthaushalt im Jahr 2014 mit 6,4 Milliarden Euro Überschuss, Pressemitteilung Nr. 120 vom 07.04.2015; Handelsblatt: Kommunen rutschen 2014 weiter ins Minus, 26.03.2015
  3. Siehe im einzelnen den Artikel Konsolidierungshilfen

Weblinks[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]