Steuerschätzung vom November 2014

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Die Steuerschätzung vom November 2014 prognostiziert weiter steigende Steuereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden. Für das laufende Jahr werden Steuereinnahmen von 640,9 Mrd. € vorhergesehen, das ist eine knappe Milliarde mehr als im Mai 2014 erwartet und entspricht einer Steigerungsrate von 3,4% gegenüber dem Vorjahr. In den kommenden Jahren werden weitere Steigerungen zwischen 3,0% (2015) und 3,8% (2018) erwartet.

Erwartungen für die Gemeinden[Bearbeiten]

Für die Gemeinden bedeutet die neue Steuerschätzung im Vergleich zur letzten vom Mai 2014 eine Korrektur der Erwartungen nach unten. Für 2014 sind die Prognosen nahezu identisch (jetzt 87,5 Mrd. €, zuvor 87,6 Mrd. €). Für das nächste Jahr werden jetzt 90,2 Mrd. € erwartet, das entspricht einer Steigerung um 3,1%; im Mai wurden noch 91,4 Mrd. € für 2015 vorhergesagt, das wäre eine Steigerung um 4,4% gewesen. In den Jahren 2016 bis 2018 soll es auf dieser reduzierten Basis bei jährlichen Steigerungsraten von 3,7-3,8% bleiben, d. h. die Annahmen vom Mai 2014 werden für jedes dieser Jahre um rund eine Mrd. € nach unten korrigiert.

Zu beachten ist, dass die Steuerschätzung nur über einen Teil der Einnahmeseite der Kommunalhaushalte etwas aussagt. Die Belastungen der Kommunen insbesondere durch Sozialausgaben (mit ebenfalls sehr hohen Steigerungsraten) bilden sie nicht ab; ebenso wenig die voraussichtlichen Einnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich, der in den kommenden Jahren eher gefährdet erscheint, da die Schuldenbremse die Länderfinanzen zunehmend unter Druck setzt.

Prognoseunsicherheit[Bearbeiten]

Die neue Steuerschätzung basiert auf dem derzeit geltenden Steuerrecht und auf der Annahme, dass das nominale Bruttoinlandsprodukt in den Jahren 2014 und 2015 um jeweils 3,2% steigen wird. Wenige Tage nach Veröffentlichung der neuen Steuerschätzung hat jedoch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung dieser Annahme einen kräftigen Dämpfer versetzt; seine Prognose beläuft sich für 2014 auf 2,2% und für 2015 auf 2,3%.[1]

Da die Steuereinnahmen auf Schwankungen der Konjunktur eher überschießend reagieren, dürften sich dadurch die zu erwartenden Einnahmen der Kommunen für 2015 um weit mehr als eine Mrd. € reduzieren. Damit ist die im Sommer versprochene Entlastung der Kommunen durch den Bund ab 2015[2] bereits mehr als aufgezehrt.[3]

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Vgl. Sachverständigenrat, Pressemitteilung vom 12.11.2014 mit Link auf Jahresgutachten 2014/2015. Das nominale Wirtschaftswachstum ergibt sich aus dem in der Tabelle ausgewiesenen realen Wachstum zuzüglich der Preissteigerung.
  2. vgl. Bundesregierung, Bund will Länder und Kommunen entlasten, Pressemitteilung vom 20.08.2014
  3. Vgl. hierzu auch: Britta Haßelmann MdB: Finanzhilfen für Kommunen: Kein Grund zum Jubel, 19.08.2014

Weblinks[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]