Steuerschätzung vom Mai 2021

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Am 12. Mai 2021 hat der Arbeitskreis Steuerschätzungen beim Bundesfinanzministerium die neue Schätzung veröffentlicht, die wieder bis ins Jahr 2025 reicht und die als Aktualisierung der Steuerschätzung vom November 2020 verstanden werden kann. Die neue Schätzung fällt etwas optimistischer aus als die vorhergehende. Dies ist vor allem der relativ stabilen Konjunktur zu verdanken. Dennoch sind die Aussichten für die Gemeindefinanzen nicht gut.

Wie immer ist anzumerken, dass die Steuerschätzung nur die Einnahmeseite betrachtet und hierbei auch nur die Steuern, die in den Gemeinden zuletzt (vor Corona) knapp 40% der gesamten Einnahmen ausmachten.[1] Ebenso wenig wird die Ausgabenseite betrachtet, für die durch die Pandemie mit zusätzlichen Belastungen gerechnet werden muss.

Gemeinden 2020: Besser als erwartet[Bearbeiten]

Die Gemeinden haben im zurückliegenden Jahr 2020 insgesamt 107,5 Mrd. € an Steuern und somit ca. 2,5 Mrd. € mehr eingenommen als vor einem halben Jahr erwartet (die neue Steuerschätzung enthält für 2020 die Ist-Zahlen). Sie lagen damit 6,4% bzw. 7,4 Mrd. € unter den Einnahmen des Jahres 2019 (114,8 Mrd. €). Dabei ist die Gewerbesteuer (netto, also nach Abzug der Gewerbesteuerumlage) mit einem Minus von 9,2 Mrd. € bzw. 18,2% besonders stark zurückgegangen; auch dort waren die Erwartungen im vergangenen Herbst noch etwas pessimistischer. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (Lohn- und veranlagte Einkommensteuer) ging um 2,3 Mrd. € zurück. Dass die kommunalen Steuereinnahmen in der Summe nicht noch stärker wegbrachen, liegt vor allem am Auslaufen von zusätzlichen (in den obigen Zahlen nicht enthaltenen) Gewerbesteuerumlagen für den Fonds Deutsche Einheit und die Neuordnung des Länderfinanzausgleichs. Dies entlastet wiederum die kommunalen Steuereinnahmen 2020 um 3,2 Mrd. €.

Der etwas mildere Rückgang der kommunalen Steuereinnahmen ist vor allem der verhältnismäßig robusten Konjunktur zu verdanken. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die Exportorientierung der deutschen Wirtschaft und damit auch die relativ schnelle Überwindung der Pandemie in China, das schon wieder verstärkt deutsche Waren und Dienstleistungen abnimmt.

Bundes- und Landeshilfen[Bearbeiten]

Bund und Länder haben den Gemeinden im Corona-Jahr 2020 finanziell kräftig unter die Arme gegriffen. Mit seinem Konjunkturpaket hat der Bund den Gemeinden allein zum Ausgleich weggefallener Gewerbesteuereinnahmen gut 6,1 Mrd. € zur Verfügung gestellt, die Länder in ihren ansonsten sehr unterschiedlichen Hilfsprogrammen noch einmal ungefähr dieselbe Summe. Insgesamt erhielten die Gemeinden damit rund 3 Mrd. € mehr, als in der Endabrechnung tatsächlich an Gewerbesteuer fehlte. Rückzahlbar sind diese Mittel nicht. Sie werden allerdings dringend zum Ausgleich von Verlusten im laufenden und in den nächsten Jahren benötigt.

Vergleich der Steuerschätzungen Oktober 2019, November 2020 und Mai 2021

Erwartungen ab 2021[Bearbeiten]

Für die Jahre 2021 und 2022 unterscheiden sich die Erwartungen für die Gemeinden kaum von der vorhergehenden Steuerschätzung. Damit bleibt es dabei, dass die Gemeinden im Jahr 2022, die Inflation eingerechnet, etwa wieder auf dem Niveau von 2019 ankommen werden. Für die Jahre ab 2022 wird jedoch ein etwas höheres Wachstum der Steuereinnahmen erwartet als noch vor einem halben Jahr. Verglichen mit der letzten Steuerschätzung vor der Corona-Pandemie fehlen den Kommunen bis zum Jahr 2024 insgesamt 42 Mrd. €.

Wie verlässlich diese Schätzung ist, ist schwer zu sagen. Der Arbeitskreis Steuerschätzung rechnet für 2020 mit einem realen Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 3,5%, im nächsten Jahr von 3,6%. Für die Folgejahre ist die Prognose des nominalen Wachstums (also vor Abzug der relativ niedrigen Inflationsrate) mit jeweils 2,6% eher bescheiden. Unklar ist zurzeit aber, wie stark die Wirtschaft durch die Pandemie tatsächlich geschädigt wurde. Falls nach Auslaufen der Erleichterungen im Insolvenzrecht eine größere Pleitewelle über das Land geht, wird dies Einfluss auf die Staatsfinanzen haben, sowohl auf der Einnahmenseite (Steuern) als auch bei den Ausgaben (insbesondere den Sozialausgaben).

Ein weiteres Risiko für die Kommunen, das die Steuerschätzung nicht abbildet, ist die Finanzlage der Länder. Von ihren Steuereinnahmen hängt die Ausstattung des kommunalen Finanzausgleichs (KFA) ab, der für die Kommunen ungefähr ebenso bedeutsam ist wie ihre direkten Steuereinnahmen. Zwar haben alle Bundesländer für 2021 eine Stabilisierung des KFA versprochen, doch bedeutet dies nur eine Stagnation und kein Wachstum; und offen ist, was ab 2022 passiert. Schließlich hat die Pandemie auch die Länderfinanzen stark in Mitleidenschaft gezogen; an den Gemeinden wird das nicht spurlos vorbeigehen.

Neue Bundeshilfen sind - Stand Mai 2021 - jedenfalls nicht zu erwarten: Die Koalitionsparteien im Bund sind sich einig, dass die weitere Unterstützung der Kommunen jetzt wieder Ländersache ist. Und die Aussagen von Finanzminister Scholz, der wiederholt einen Fonds zum Ausgleich kommunaler Altschulden befürwortet, zielen momentan wohl weniger auf eine Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode als vielmehr auf den Wahlkampf.

Reaktionen[Bearbeiten]

Der Deutsche Städtetag bezeichnet die Lage der Kommunalhaushalte in den Jahren 2021 und 2022 als dramatisch. Die kommunalen Steuereinnahmen liegen in beiden Jahren um rund 9 Mrd. € unter den Erwartungen vor der Pandemie. Die Kommunen benötigten, so der Präsident des Städtetages Burkhard Jung, für beide Jahre Hilfen von Bund und Ländern in Milliardenhöhe. Andernfalls drohten die kommunalen Investitionen einzubrechen und die Konjunktur würde sich langsamer erholen. Ganz ähnlich äußert sich der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Ralph Spiegler: Die Finanzlage der Gemeinden sei prekär. „Ein zweiter kommunaler Rettungsschirm, der die coronabedingten Ausfälle bei Gewerbe- und Einkommensteuer kompensiert, ist daher unabdingbar“.[2] Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, unterstützt - natürlich auch aus Eigeninteresse - diese Forderungen: „Eine offensive Investitionstätigkeit auf kommunaler Ebene ist für die Zeit nach der Corona-Pandemie von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung“.[3]

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Nahezu die gleiche Summe, also ebenfalls rund 40%, erhalten die Gemeinden als Zuweisungen von Land und Bund, den Rest machen Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit, Gebühren und sonstige Einnahmen aus.
  2. Zitiert nach: Der Neue Kämmerer, Zweiter Rettungsschirm „unabdingbar“, 14.05.2021; siehe auch Behörden Spiegel: Kommunen fehlen rund 42 Milliarden Euro, 14.05.2021
  3. Galabau: Planungssicherheit für Kommunen und Bauwirtschaft, 04.05.2021

Weblinks[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]