Steuerschätzung vom September 2020

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Im September 2020 legte der Arbeitskreis Steuerschätzung eine Sonder-Steuerschätzung vor. In den unsicheren Zeiten der Corona-Krise sollte die Steuerschätzung vom Mai 2020 überprüft und korrigiert werden, um für die Aufstellung der Haushalte aller Ebenen für 2021 eine möglichst solide Planungsgrundlage zu haben.

Tatsächlich scheinen sich die Schätzergebnisse vom Mai weitgehend zu bestätigen - immer vorausgesetzt, dass die Pandemie nicht zu neuen starken Eingriffen in das öffentliche Leben zwingt und dass sich die Erholung der Wirtschaft wie erwartet fortsetzt. Dies hängt natürlich nicht nur von der Lage in Deutschland, sondern auch von der Weltwirtschaft und damit auch vom Pandemie-Verlauf in anderen Ländern ab. Die Abweichungen für das Jahr 2020 jedenfalls gehen ganz überwiegend auf die Senkung der Mehrwertsteuer für die zweite Jahreshälfte 2020 und den Kinderbonus zurück, beides Maßnahmen, die erst nach der Mai-Steuerschätzung beschlossen wurden; zusammen liegen die dadurch verursachten Mindereinnahmen bei 29 Mrd. € und treffen fast ausschließlich den Bund. Demgegenüber liegen die Steuereinnahmen der Länder 2020 wohl höher als noch im Mai erwartet.

Aussichten für die Kommunen[Bearbeiten]

Für die Kommunen fällt die Schätzung für das Jahr 2020 geringfügig besser aus als im Mai gedacht, sie können mit Steuereinnahmen von 103,5 Mrd. € (statt 102,1 Mrd. €) rechnen (zum Vergleich: Vor der Pandemie waren 117,7 Mrd. € für 2020 erwartet worden, also gut 14 Mrd. € mehr). Für das kommende Jahr fällt die Schätzung hinter die im Mai zurück: Statt 115,4 Mrd. € sollen die Kommunen Steuern in Höhe von nur 113 Mrd. € einnehmen. Damit fehlen den Kommunen im kommenden Jahr - im Vergleich zu den Prognosen vor Corona - fast 9 Mrd. €. Im Jahr 2022 soll dann das ursprünglich für 2020 erwartete Niveau wieder erreicht werden (117,9 Mrd. €).

Für das laufende Jahr haben Bund und Länder durch kombinierte Konjunkturprogramme die Gemeindefinanzen stark gestützt und die Steuereinnahmen zwar nicht auf dem vor der Pandemie erwarteten Niveau, aber doch ungefähr auf dem Stand der Jahre 2017-2019 gehalten. Um Einsparungen werden die Kommunen damit im laufenden Haushalt nicht herumkommen, doch bleiben den meisten von ihnen größere Einschnitte in Form von Haushaltssperren oder Nachtragshaushalten erspart.[1] Umso stärker richtet sich der Blick der kommunalen Spitzenverbände auf die beiden kommenden Jahre, denn auch 2021 und 2022 werden die Kommunen nicht ohne zusätzliche Finanzhilfen auskommen.

Reaktionen auf die Steuerschätzung[Bearbeiten]

Dementsprechend stellt der Deutsche Städtetag in seiner Stellungnahme fest: "Die finanziellen Probleme der Kommunen im nächsten Jahr fallen noch dramatischer aus, als wir durch die Mai-Steuerschätzung befürchten mussten." Er fordert daher Finanzhilfen in Milliardenhöhe auch für die Jahre 2021 und 2022. Anderenfalls wäre eine schnelle wirtschaftliche Erholung in Gefahr, da hierfür die kommunale Investitionskraft ganz entscheidend sei. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund konstatiert: "Schwarze Zahlen beim Bund, den Ländern und Kommunen wird es kurzfristig nicht mehr geben können." Vor diesem Hintergrund stellt der Städte- und Gemeindebund neue Leistungen generell in Frage, insbesondere der Rechtsanspruch auf die Ganztagsbetreuung in der Grundschule sei zunächst nicht finanzierbar. Er weist weiter darauf hin, dass die Krise die Schere zwischen armen und reichen Kommunen sowie die Probleme der höchstverschuldeten Städte und Gemeinden verschärfen könne, und fordert, das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Regionen und Kommunen auf der politischen Agenda oben zu halten.

Fußnote[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]