Finanzhilfen in der Corona-Krise (Schleswig-Holstein)

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Dieser Artikel behandelt die Hilfen des Landes Schleswig-Holstein an die Kommunen zur Überwindung der Corona-bedingten Finanzkrise. Zu den Auswirkungen der Pandemie auf die Gemeindefinanzen und zum Konjunkturprogramm des Bundes im Jahr 2020 siehe den Artikel Corona und die Folgen – neue Finanzkrise und Bundeshilfen.

2020: Erste Hilfen[Bearbeiten]

Ende April 2020 forderten die größeren Städte Schleswig-Holsteins einen Rettungsschirm für die Kommunen.[1] Mitte Juni einigte sich die Jamaika-Koalition auf ein Hilfspaket im Umfang von 354 Mio. €, das allerdings nicht nur Mittel für die Kommunen enthielt - 80 Mio. € waren für einen Härtefallfonds für Unternehmen vorgesehen, die erst im Verlauf der Krise in Schwierigkeiten geraten sind und daher kein Geld vom Bund erhielten. Mit etwa 170 Mio. € wurden die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen zur Hälfte ausgeglichen, weitere Bestandteile flankierten das Konjunkturpaket des Bundes und sollten z.B. Krankenhäuser, Schulen und Kitas stützen oder die Entwicklung der Wasserstoff-Technologie fördern. Weitere 50 Mio. € sollten helfen, den kommunalen Finanzierungsanteil bei Klimaschutzmaßnahmen zu senken; der gleiche Betrag wurde auch für 2021 zur Verfügung gestellt. Der kommunale Finanzausgleich ging jedoch entsprechend der Steuereinnahmen des Landes zurück; den Kommunen wurde lediglich angeboten, die fälligen Rückzahlungen bis 2023 zu strecken.[2]

Im Juli 2020 schätzte der schleswig-holsteinische Städteverband den Ausfall der Kommunen im Land bei der Gewerbesteuer auf 330 Mio. €, bei der Einkommensteuer auf 157 Mio. € für das gesamte Jahr 2020. Der Betrag für die Gewerbesteuer werde sich eher noch erhöhen. Er wies zugleich darauf hin, dass auch für die Folgejahre Ausfälle zu erwarten sind und dass die Kommunen nach den bisher getroffenen Regelungen ab 2022 218 Mio. € an das Land zu erstatten haben.[3]

Herbst 2020: Längerfristige Unterstützung[Bearbeiten]

Im September 2020 stellte die Jamaika-Koalition neue Pläne für Finanzhilfen an die Kommunen vor. Verteilt über mehrere Jahre sollten 500 Mio. € zum Ausgleich von Steuerausfällen bereitgestellt werden. Für Investitionen in Schule, Klimaschutz und Mobilität sollte ein Infrastrukturfonds mit 150 Mio. € ausgestattet werden. Die Maßnahmen sind Teil eines umfassenden Finanzpakets im Gesamtvolumen von 5 Mrd. €, das zugleich den Landeshaushalt und die Wirtschaft stabilisieren soll. Da zur Finanzierung ein entsprechender Kredit aufgenommen werden sollte, brauchte das Gesamtpaket eine verfassungsändernde Mehrheit im Landtag, deshalb warb die Landesregierung um Zustimmung bei SPD und SSW.[4]

Im November wurden die Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer landesweit auf 507 Mio. € geschätzt. Zum Ausgleich stellte die Landesregierung 330 Mio. € bereit, von denen die Hälfte aus dem Konjunkturprogramm des Bundes stammte, die andere Hälfte aus Landesmitteln. Der Verteilungsmaßstab dafür wird wie folgt ermittelt: Der Soll-Wert entspricht den Gewerbesteuereinnahmen der Jahre 2017 bis 2019; daraus wird zunächst das schwächste Jahr gestrichen, aus den beiden verbleibenden der Durchschnitt gebildet. Der Ist-Wert für 2020 wird aus den beiden schwächsten der drei ersten Quartale 2020 ermittelt. Die Differenz, das "Minderaufkommen", ist der Maßstab für den Anspruch der einzelnen Kommune. Dabei wird allerdings die Zahlung auf 1.000 €/Einw. gedeckelt. Die Auszahlung sollte im Dezember 2020 beginnen.[5]

Kommunen 2020 mit Überschüssen, Aussichten ab 2021 trüber[Bearbeiten]

Im April 2021 stellte der Landesrechnungshof in seinem Kommunalbericht 2021[6] fest, dass die Kommunen in Schleswig-Holstein das Jahr 2020 mit einem positiven Finanzierungssaldo von 347 Mio. € abgeschlossen haben. Die pauschale Erstattung ausgefallener Gewerbesteuereinnahmen habe zu einer Überzahlung geführt, die nicht zurückgezahlt werden muss. Die Analyse des Kommunalen Finanzreports der Bertelsmann Stiftung im Juli 2021 zeigte, dass die Kommunen in Schleswig-Holstein auch ohne die Corona-Hilfen 2020 ein Wachstum der Netto-Gewerbesteuereinnahmen hatten: Die originären Einnahmen aus dieser Steuer sanken in der Pandemie nur um 4%, während zugleich die Gewerbesteuerumlage gesenkt wurde. Zusammen mit den Hilfsmaßnahmen erreichten die Kommunen in ihrer Gesamtheit 2020 einen Überschuss, der sich u.a. in steigenden Investitionsausgaben niederschlug. Mittelfristig, so der Landesrechnungshof, ließen sich Defizite aber nicht immer vermeiden: "Gravierende Steuerausfälle und höhere Sozialausgaben werden erhebliche finanzielle Spuren in den kommunalen Haushalten hinterlassen."[7]

Fußnoten[Bearbeiten]