Kommunalvertretungsstärkungsgesetz
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Als Kommunalvertretungsstärkungsgesetz wird der gemeinsame Entwurf der Landtagsfraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in NRW bezeichnet, der zum Ziel hat, eine Sperrklausel von 2,5% der abgegebenen Stimmen für die Kommunalwahl einzuführen.
Siehe hierzu[Bearbeiten]
- Entwurf des Kommunalvertretungsstärkungsgesetzes] im Wortlaut (Landtag NRW, Drucksache 16-9795 v. 22.09.2015)
- Artikel: Sperrklausel, insb. Abschnitt Diskussion in NRW