Landeswahlleiter

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Der Begriff Wahlleiter bezeichnet die Person oder Institution, die politische Wahlen organisiert und überwacht.

Aufgaben des Wahlleiters, bzw. der Wahlleiterin sind neben der Organisation die Leitung des Wahlausschusses, die Prüfung der Wahlvorschläge sowie der in manchen Ländern mögliche Losentscheid bei Stimmengleichheit.[1]. In manchen Ländern führt der Wahlleiter oder die Wahlleiterin bzw. die entsprechende Behörde auch das Wählerverzeichnis.

Deutschland[Bearbeiten]

Wahlen auf Bundesebene werden in Deutschland vom Bundeswahlleiter organisiert, der vom Bundesinnenminister ernannt wird. Die Bundesländer haben für landesweite Wahlen entsprechend Landeswahlleiter oder Landeswahlleiterinnen. Traditionell wird das Amt vom Präsidenten des Statistischen Bundesamts bzw. von den Präsidenten der jeweiligen Statistischen Landesämter übernommen.[2]

Als örtliche Wahlleiter/in in den Gemeinden dient häufig der oder die jeweilige Bürgermeister/in, wenn diese/r selbst zur Wahl steht, ein/e Kommunalbeamte/r. Die Leitung eines Wahllokals wird nicht als Wahlleitung, sondern als Wahlvorstand bezeichnet.

Bundes- und Landeswahlleiter[Bearbeiten]

Fußnoten[Bearbeiten]