Nationaler Radverkehrsplan
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Der Artikel ist inhaltlich auf dem Stand von 2012
Der Nationale Radverkehrsplan (NRVP) ist eine Veröffentlichung der Bundesregierung, in der zusammengestellt ist, was von Bund, Ländern und Kommunen getan werden sollte, um im Fahrradverkehr angestrebte Verbesserungen zu erreichen. Zielsetzungen sind insbesondere eine Steigerung des Radverkehrsaufkommens bzw. ein höherer Anteil des Radverkehrs am Modal Split sowie eine Verbesserung bei der Verkehrssicherheit für Radfahrer. Der erste Nationale Radverkehrsplan hatte die Laufzeit 2002 bis 2012. 2012 liegt ein Entwurf für eine Fortschreibung für den Zeitraum bis 2020 als Entwurf vor, der derzeit (Mitte 2012) mit den Ländern und anderen Beteiligten abgestimmt wird. Im Vorlauf hatte es ein Expertenpapier gegeben, an dem Fachleute unter anderem aus den Bundesländern, vom Difu, aus der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) und dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) beteiligt waren.
Auch wenn der erste NRVP in vielen Bereichen unverbindich gehalten war, sind während seiner Laufzeit etliche Maßnahmen getroffen worden, so wurden
- Mittel für Radwege an Bundesstraßen und Bundeswasserstraßen aufgestockt,
- das umfassende Fahrradportal mit (fast) allen öffentlich zugänglichen Informationen eingerichtet,
- erstmals Zuschüsse für nicht-investive Maßnahmen gewährt (z.B. für Veranstaltungen, Veröffentlichungen, kleinere Untersuchungen) und
- die Fahrradakademie als Projekt zur Fortbildung und Vernetzung zum Thema eingerichtet.
Grundlage des NRVP von 2002 war der erste Fahrradbericht der Bundesregierung von 1998, während der Laufzeit wurde der zweite Fahrradbericht 2007 erstellt, denen jeweils umfassende Gutachten 1998 bzw. 2007 mit Anhang zu Grunde lagen.
Länderprogramme[Bearbeiten]
Während der Laufzeit sind auch in zahlreichen Bundesländern Radverkehrsstrategien, Landesradverkehrspläne oder -programme unterschiedlicher Verbindlichkeit und inhaltlicher Tiefe entstanden, z.B.
- Sachsen, Radverkehrskonzeption,
- Sachsen-Anhalt,
- Berlin,
- Bayern,
- Hamburg,
- Saarland,
- Baden-Württemberg,
oder (Fahrrad-)Berichte entstanden, die eine mehr oder weniger umfassende Bestandsaufnahme darstellen:
NRW und Schleswig-Holstein hatten schon zuvor entsprechende, relativ verbindlichere Programme, z.B. mit konkreten Förderprogrammen und -mitteln.
Nach Vorbild der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V. (AGFS) sind, meist mit Untersützung des jeweiligen Landes, Arbeitsgruppen oder verbindlichere Zusammenschlüsse von Kommunen entstanden oder in Gründung, die das Ziel Radverkehrsförderung auf kommunaler Ebene betreiben: Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK), z.B. in
- Baden Württemberg
- Bayern
- und in Niedersachsen, im PDF S. 13
Weblink[Bearbeiten]
- Der Nationale Radverkehrsplan, Hintergrundpapier des VCD (pdf-Format, 7 Seiten)