Personalisierte Listenwahl
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Die personalisierte Listenwahl, auch personalisierte Verhältniswahl genannt, ist ein Wahlsystem, bei dem sowohl Wahllisten als auch Personen gewählt werden.
Zu unterscheiden sind dabei Einstimmensysteme (Einstimmenwahlrecht) und Zweistimmensysteme (Zweistimmenwahlrecht).
- Beim Einstimmenwahlrecht stehen alle Kandidierenden auf Wahllisten; der/die Wahlberechtigte wählt eine Person. Die Stimme zählt dann zugleich für die Liste. D.h., mit einer Stimme wird sowohl entschieden, welche Liste welchen Anteil der Sitze erhält, als auch, welche Kandidat/inn/en der Liste diese Sitze einnehmen. Dieses Wahlrecht gilt z.B. für die Kommunalwahlen in NRW.
- Beim Zweistimmenwahlrecht kandidieren Direktkandidat/inn/en getrennt von der Liste (und müssen auch nicht auf der Liste stehen). Die/der Wahlberechtigte kann eine Stimme für eine/n Kandidat/in sowie eine Stimme für eine Liste abgeben. Zunächst erhalten die gewählten Direktkandidat/inn/en Sitze, diese werden dann aus den Listen je nach deren Simmenanteil aufgefüllt. Dabei können Überhangmandate entstehen, wenn mehr Direktkandidat/inn/en eines Wahlvorschlags gewählt wurden als der Liste Sitze zustehen. Dies Wahlrecht gilt z.B. für den Deutschen Bundestag.
Siehe auch[Bearbeiten]
- Wahlrechtslexikon: Personalisierte Verhältniswahl