STARK-Programme

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STARK II heißt das Förderprogramm zur Teilentschuldung der kommunalen Finanzhaushalte in Sachsen-Anhalt. Gegenstand ist die Anschlussfinanzierung für ältere Kommunalkredite. Primäres Ziel ist die (Teil-)Ablösung investiver Schulden und die Zinsentlastung.

Logo des STARK II-Programms

Inhalt des Programms[Bearbeiten]

Die Ablösung bestehender Darlehen, deren Laufzeit oder Zinsbindungsfrist ausgelaufen ist oder bis 2014 ausläuft, wird über Annuitätendarlehen (gleichbleibende Jahresraten an Zins- und Tilgungsleistungen) in Höhe von mindestens 10.000 Euro über eine Laufzeit von 5 bzw. 10 Jahren gefördert. Nominal wird ein Zinssatz von 1,9 % über die gesamte Darlehenslaufzeit zugrunde gelegt. Hinzu kommt ein einmaliger Tilgungszuschuss über 30 % der zum Zeitpunkt der Ablösung valutierenden Darlehenssumme.

Antragsberechtigt sind Kommunen gemäß einer Förderliste Sachsen-Anhalt STARK II, dabei darf der Gesamtförderhöchstbetrag in der Förderliste die Summe aus Darlehen und Tilgungszuschüssen nicht überschreiten. Bestandteil der Darlehensbedingungen ist ein sanktionsbewehrter, individueller Konsolidierungsvertrag. Über die Landesinvestitionsbank werden 400 Millionen Euro zur Tilgung und 113 Millionen Euro zur Zinsentlastung bis 2025 zur Verfügung gestellt.

Am 31.12.2011 betrugen die kommunalen Schulden in Sachsen-Anhalt 3,701 Mrd. €, darunter machten die Liquiditätskredite (Kassenkredite) 1,004 Mrd. € aus.

Entwicklung 2015-2018[Bearbeiten]

Ende Juli 2015 wurde beschlossen, das Programm STARK II um zwei Jahre zu verlängern. Bis dahin wurden rund 300 Mio. € an 172 Kommunen ausgezahlt, weitere 700 Mio. € zu vergünstigten Bedingungen im Rahmen von Umschuldungen verliehen.[1]

Mitte 2015 berichtete die Presse, dass trotz des Programms die Gesamtverschuldung der Kommunen in Sachsen-Anhalt weiterhin ansteigt. Aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke (Drs. 6/4244) geht hervor, dass im Jahr 2014 zwar die Verschuldung der Kommunen über reguläre Kredite um rund 165,7 Millionen Euro sank, jedoch zugleich der Betrag der in Anspruch genommenen Liquiditätskredite um fast 225,9 Millionen Euro anstieg.[2]

Logo des STARK IV-Programms

Ende 2016 gab die Landesregierung bekannt, dass zum Jahresende insgesamt 18 Kommunen Tilgungszuschüsse aus dem STARK II-Programm erhalten haben und so ihre Schuldenlast um insgesamt fast sechs Mio. Euro verringern konnten. Es wurden 22 neue zinsgünstigere Kreditverträge in Höhe von knapp 14 Mio. Euro abgeschlossen. Diese laufen jeweils über zehn Jahre.[3] Zugleich konstatiert Andreas Burth im Portal haushaltssteuerung.de "ein merkliches Wachstum der kommunalen Kassenkredite" in Sachsen-Anhalt. Die Daten stammen von der Bertelsmann-Stiftung und beziehen sich auf Gemeinden ab 5.000 Einwohner/innen sowie die Jahre 2011-2014. Danach ist der Bestand der Kassenkreditschulden in den kommunalen Kern- und Extrahaushalten in Sachsen-Anhalt von 432 Euro je Einwohner zum 31.12.2011 auf 625 Euro je Einwohner zum 31.12.2014 angewachsen. Dies entspricht einer Zunahme um 44,7 Prozent binnen 36 Monaten.[4] Die Gesamtverschuldung der Kommunen in Sachsen-Anhalt ist allerdings von 2010 bis 2016 deutlich gesunken, von ca. 1.640 auf ca. 1.400 € pro Kopf. Die Summe der Kassenkredite sank von ca. 3,8 auf 3,2 Mrd. €.[5]

Auch aktuellere Zahlen zeigen, dass der Umfang des STARK-II-Programms eher klein ist. So wurden im 2. Quartal 2017 Finanzhilfen in Höhe von 3,932 Mio. € an Kommunen gezahlt. 16 Kommunen erhielten Tilgungszuschüsse, mit 17 Kommunen wurden neue, zinsgünstigere Kreditverträge abgeschlossen.[6] Zwischen 2011 und 2016 setzt das Land im Programm STARK II insgesamt ca. 300 Mio. € ein.[7] Im gesamten Jahr 2017 wurden 59 ältere Kredite durch neue, zinsgünstigere abgelöst, wobei das Land 30% übernahm; ein Kreditvolumen von 38,2 Mio. € reduzierte sich so auf 26,9 Mio. €.[8] Bei einigen Gemeinden führt sogar das STARK-II-Programm selbst - nach der anfänglichen Entlastung - zu einem erneuten Anstieg der Kassenkredite: Nachdem das Land 30% der Schulden übernommen hat, muss die Restschuld zwingend innerhalb von 10 Jahren abgezahlt werden, was mancherorts nur über Kassenkredite finanzierbar ist.[9]

In einer weiteren Runde wurden im September 2017 ca. 1,7 Mio € an 8 Kommunen vergeben; diese decken ebenfalls jeweils 30% der Schulden. Teilgenommen haben in dieser Phase Staßfurt (das mit über 1 Mio. € den größten Teil der Mittel erhielt), Zahna-Elster, Barby, Sandau, Thale, Bördeaue, Wolmirsleben und Borne.[10]

Im November 2018 teilte die Landesregierung mit, dass sich die Schulden der Kommunen aus Investitionskrediten seit 2009 von ca. 2,8 Mrd. € auf ca. 1,5 Mrd. € verringert haben. Dies sei, so das Finanzministerium, auch auf das STARK-II-Programm zurückzuführen. Die Kassenkredite waren in diesen Zahlen nicht enthalten. Nach Ansicht der Linken im Landtag ist dieser Rückgang "kein Grund zum Jubeln", weil er mit einem Anstieg der Kassenkredite und einem Rückgang der kommunalen Investitionen erkauft worden sei.[11]

Weitere STARK-Programme[Bearbeiten]

Zusätzlich hat das Land Sachsen-Anhalt zwei weitere Programme unter den Bezeichnungen "STARK IV" und "STARK V" aufgelegt:

  • "STARK IV" ist ein Programm zum Abbau von Kassenkrediten. Es richtet sich ausschließlich an besonders bedürftige Kommunen; damit sind solche gemeint, deren Altfehlbeträge zum Jahresende 2012 die laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushalts beziehungsweise die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit eines Jahres übersteigen. Darüber hinaus darf die Steuerkraft der Kommunen die durchschnittliche Steuerkraft der kreisangehörigen Kommunen in Sachsen-Anhalt um nicht mehr als ein Viertel überschreiten. Die Teilnahme am Programm ist für die antragsberechtigten Kommunen freiwillig. Für das Programm stehen zunächst 100 Mio. € für zehn Jahre zur Verfügung. Die Grundlage dafür wurde mit dem novellierten Finanzausgleichsgesetz vom 18. Dezember 2012 (GVBl. 2012, 641) in § 18 geschaffen.
  • "STARK V" nennt die Landesregierung ein Programm, mit dem Mittel aus dem Investitionsförderprogramm des Bundes - in Sachsen-Anhalt 111 Mio. € - an die Kommunen weitergeleitet werden. Dabei übernimmt das Land zusätzlich den vom Bund geforderten Eigenanteil der Kommunen in Höhe von 12,3% der Investitionssumme, so dass insgesamt ca. 123 Mio. € bereitstehen. Bis Ende Juli 2017 wurden 188 Förderanträge eingereicht, von denen 141 mit einem Finanzvolumen von mehr als 68 Mio. Euro bewilligt worden waren, die übrigen wurden noch bearbeitet.Die Antragsfrist wurde bis Ende 2017 verlängert.[12]

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Die Welt, Programm wird verlängert, 30.07.2015
  2. Fraktion Die Linke im Landtag Sachsen-Anhalt: Kommunen sind strukturell unterfinanziert - Regierung Haseloff scheitert an eigenen Zielen, Pressemitteilung vom 15.07.2015; siehe auch Mitteldeutsche Zeitung, Verschuldung der Kommunen im Land steigt weiter an, 15.07.2015
  3. Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt, Pressemitteilung vom 30.12.2016 (mit Liste der geförderten Kommunen; pdf-Format, 2 Seiten)
  4. Andreas Burth, Kassenkredite der Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt mit mindestens 5.000 Einwohnern, 27.03.2016
  5. HaushaltsSteuerung.de: Kommunalverschuldung in Sachsen-Anhalt, 02.08.2016; Mitteldeutsche Zeitung, Sachsen-Anhalts Städte spitze bei Schuldenabbau, 06.09.2017
  6. Halle Spektrum: Land zahlte weitere knapp 4 Millionen zur Entschuldung von Kommunen, 14.07.2017
  7. Mitteldeutsche Zeitung, Sachsen-Anhalts Städte spitze bei Schuldenabbau, 06.09.2017
  8. focus, Über 50 Gemeinden nutzten 2017 Teilentschuldungsprogramm, 04.01.2018
  9. Volksstimme: Sachsen-Anhalts Kommunen in der Klemme, 30.10.2017
  10. Welt, Millionen-Zuschuss für Umschuldung von Kommunen, 23.09.2018
  11. Welt, Kommunen halbieren Schulden bei Krediten für Investitionen, 14.11.2018
  12. Halle Spektrum: Schröders STARK V wird bei den antragsberechtigten Kommunen in Sachsen-Anhalt gut angenommen, 12.08.2017

Weblinks[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]