Solidaritätsumlage auf abundante Steuerkraft (Hessen)

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Das Land Hessen erhebt seit 2016 im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs eine Solidaritätsumlage auf abundante Steuerkraft, somit eine Abundanzumlage. Sie ist von kreisangehörigen Gemeinden, deren Steuerkraftmesszahl zuzüglich der Schlüsselzuweisung A höher ist als ihre Ausgleichsmesszahl, zu zahlen. Für die ersten 10%, um die die Ausgleichsmesszahl überschritten wird, gilt ein Umlagesatz von 15%, auf darüber liegende Beträge ein Satz von 25%.

Nach Presseberichten werden im Jahr 2017 voraussichtlich 28 Kommunen die Umlage zahlen, insgesamt bringen sie dabei 74 Mio. € auf.[1] Bis Ende 2016 haben 17 Kommunen eine Klage gegen die Umlage eingereicht, darunter Eschborn, Schwalbach am Taunus (beide Main-Taunus-Kreis), Walluf (Rheingau-Taunus-Kreis), Bickenbach und Neu-Isenburg (Kreis Offenbach). Im Dezember 2016 klagte auch Frankfurt am Main gegen den neu geregelten kommunalen Finanzausgleich in Hessen, hier ist der Grund jedoch nicht die Umlage (Frankfurt am Main ist nicht abundant), sondern die finanziellen Verluste durch die Neuregelung.[2] Viele der klagenden Kommunen werden vom Verfassungsrechtler Professor Kyrill-Alexander Schwarz vertreten. Seiner Überzeugung nach verstößt die Solidaritätsumlage gegen Art. 137 der Verfassung des Landes Hessen, der die kommunale Selbstverwaltung regelt. Die Umlage verstoße gegen das Gebot der interkommunalen Gleichbehandlung, die kommunale Finanzhoheit und das Hebesatzrecht der Kommunen.[3]

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. echo online, 28 hessische Kommunen zahlen kommendes Jahr Solidaritätsumlage, 03.10.2016
  2. hessenschau: Zwölf reiche Verlierer klagen schon gegen das Land, 04. 11.2016; Gießener Anzeiger: Reiche Kommunen setzen sich zur Wehr, 22.12.2016
  3. Frankfurter Neue Presse, Isenburg klagt gegen KFA, 13.08.2016

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Siehe auch[Bearbeiten]