Sozialintegrative Leistungen der Kommunen im Hartz-IV-System

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Das Papier aus der Reihe "arbeitsmarkt aktuell" des DGB stellt die These auf, "dass die zentrale Idee von Hartz IV einer ganzheitlichen Bearbeitung von vermittlungsorientierten sowie sozialen, psychischen und gesundheitlichen Problemen auch acht Jahre nach Einführung von Hartz IV nur völlig unzureichend umgesetzt wird". Die Reform von 2006 sollte "Hilfen aus einer Hand" leisten; neben der direkten Vermittlung in Arbeit sollten auch soziale Probleme, die die Arbeitsvermittlung beeinträchtigen oder verhindern, bearbeitet werden. Dazu gehören zuvor typisch kommunale Leistungen wie die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen, die Schuldnerberatung, die psychosoziale Betreuung und die Suchtberatung. Nach den zugrundegelegten Daten eines Forschungsberichts im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden diese Leistungen in den Jobcentern nur sehr unzureichend erbracht und erreichen nur einen kleinen Teil der Adressat/inn/en.

Vollständiger Titel[Bearbeiten]

Sozialintegrative Leistungen der Kommunen im Hartz-IV-System - warum auch acht Jahre nach Einführung von Hartz-IV der ganzheitliche Unterstützungsansatz nicht eingelöst wurde

Inhalt[Bearbeiten]

  1. Umfang der kommunalen Eingliederungsleistungen
  2. Systembedingte Schnittstellen behindern eine Leistungserbringung „aus einer Hand“
  3. Fehlende Transparenz verhindert eine bedarfsgerechte Planung
  4. Sozialintegrative Leistungen dürfen nicht im Ermessen der Kommunen stehen
  5. Kommunale Eingliederungsleistungen sollten präventiv und nachsorgend erbracht werden
  6. Divergierende Interessenlagen beim Aufbau eines Steuerungssystems

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Siehe auch[Bearbeiten]