Stille Tage

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Als "Stille Tage" werden in den Feiertagsgesetzen der Länder[1] bestimmte Tage bezeichnet, für die besondere Einschränkungen gelten (am bekanntesten ist das Tanzverbot am Karfreitag). Die Liste der "stillen Tage" sowie die jeweiligen Einschränkungen unterscheiden sich zwischen den Bundesländern. Stille Tage können sein: Heiliger Abend, Aschermittwoch, Karwoche, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Allerheiligen, Allerseelen, Volkstrauertag, Buß- und Bettag, Totensonntag.

Fußnote[Bearbeiten]

  1. Alle Feiertagsgesetze sind hier auffindbar: Klaus Grupp und Ulrich Stelkens, Sonn- und Feiertagsgesetz

Siehe auch[Bearbeiten]