Verbundsteuern
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Verbundsteuern sind diejenigen Steuern, von denen das Bundesland im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs einen Anteil an die Kommunen weiterleitet (die Bezeichnung leitet sich vom Begriff "Steuerverbund" ab):
- Art. 106 Abs. 7 GG bestimmt, dass den Gemeinden ein Prozentsatz des Landesanteils an den Gemeinschaftsteuern (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) zusteht (obligatorischer Steuerverbund). Wie hoch dieser Prozentsatz ist, bestimmt ein Landesgesetz (Finanzausgleichs- oder Gemeindefinanzierungsgesetz).
- Daneben beteiligen die meisten Bundesländer die Gemeinden auch an weiteren Steuereinnahmen (fakultativer Steuerverbund).