Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen

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Die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) war ein Regelwerk für die Ausschreibung und Vergabe freiberuflicher Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen erbracht werden. Sie zielte überwiegend auf Dienstleistungen von Architekten und Ingenieuren. Hierfür gilt ein Schwellenwert aufgrund einer einer EU-Verordnung, ab dem europaweit ausgeschrieben werden muss, und Grenzen, von denen an losweise Vergaben erfolgen können, d. h. Auftragsvergaben für Teilbereiche eines größeren Projektes.

Bei den Ausschreibungen freiberuflicher Leistungen kommt in der Regel das Verhandlungsverfahren zur Anwendung, unterhalb der Grenzwerte können sie freihändig, d. h. ohne formales Angebotseinholverfahren vergeben werden.

Die VOF wurde im Zuge der Vergaberechtsreform im Jahr 2016 abgeschafft. Sie wurde inhaltlich für europaweite Verfahren in die VgV und für nationale Verfahren in die UVgO abgelöst.

Weblinks[Bearbeiten]

  • Die VOF im Wortlaut
  • VOF in der wikipedia