Wasserrahmenrichtlinie

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Vorlage:VorlageVeraltet Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie[1] (WRRL) aus dem Jahr 2000 hatte zum Ziel, bis zum Jahr 2015 einen guten ökologischen Zustand aller Gewässer - Flüsse, Seen, Übergangs- und Küstengewässer sowie Grundwasser - in der Europäischen Gemeinschaft herbeizuführen. Hierfür wurden erstmals in allen Staaten der Europäischen Gemeinschaft einheitliche und allgemein verbindliche Standards für die chemische und ökologische Qualität der Gewässer entwickelt. Hauptinstrument der Gewässerbewirtschaftung ist ein länder- und staatenübergreifender Bewirtschaftungsplan. Weiterhin beinhaltet die Richtlinie einen Zeitplan zur Umsetzung und umfangreiche Berichtspflichten der Mitgliedstaaten.

Zeitplan[Bearbeiten]

Die Richtlinie sieht sechs Etappen für die Umsetzung vor:

  • bis 2004: Rechtliche Umsetzung (Erlass der Rechtsvorschriften, Benennung der zuständigen Behörden)
  • bis Ende 2004, wiederholt 2013: Bestandsaufnahme
  • bis 2006: Aufstellung und Umsetzung der Überwachungsprogramme
  • bis 2009: Aufstellung und Veröffentlichung der Maßnahmeprogramme (Zwischenbericht 2012, Überprüfung und Aktualisierung 2015)
  • bis 2009: Aufstellung und Veröffentlichung des Bewkrtschaftungsplans (Überprüfung und Aktualisierung 2015)
  • 2006-2009: Information und Anhörung der Öffentlichkeit über die jeweiligen Etappen

Der erste Bewirtschaftungszyklus soll 2015 enden; bis zu diesem Zeitpunkt soll ein guter Zustand der Gewässer bzw. ein gutes ökologisches Potenzial erreicht sein. In Einzelfällen kann diese Frist verlängert werden; die weiteren Bewirtschaftungszyklen sollen je sechs Jahre umfassen, also bis 2021 bzw. 2027 laufen.

Rolle der Kommunen[Bearbeiten]

Die Kommunen sind selbst keine zuständigen Behörden für die wasserwirtschaftlichen Planungen. Sie müssen aber Auftrag und Ziele der WRRL in ihren Planungen berücksichtigen, beispielsweise bei der Bauleitplanung, als Unterhaltspflichtige für Gewässer, in der Wasserversorgung, als Betreiberinnen von Abwasserentsorgungsanlagen sowie als untere Wasser- und Naturschutzbehörden.

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Amtlich: Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik

Weblinks[Bearbeiten]