Wettbewerbsrecht der Europäischen Union
In das Vergaberecht sind in den letzten Jahren erhebliche Neuerungen durch das Europarecht eingeflossen. Die EU hat sich die Förderung des Binnenmarktes zum Ziel gemacht, in dem ein freier Waren- und Dienstleistungsverkehr herrschen soll. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, zur Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes beizutragen, und die mittelbare und unmittelbare Diskriminierung von Angehörigen anderer Mitgliedstaaten aus Gründen der Staatsangehörigkeit ist ihnen untersagt. Sie müssen ferner die vier Freiheiten (Binnenmarktprinzip) gewährleisten, d. h. die Freiheit von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräften, sowie das Transparenzgebot beachten.
Zwei zentrale Richtlinien[Bearbeiten]
Hierauf wurde bei den Bedingungen für einen wirksamen Wettbewerb um öffentliche Aufträge abgestellt und zwei zentrale Richtlinien erlassen, die auch für die kommunalen Auftragsvergaben von Bedeutung sind. Das ist zum einen die RL 2004/18/EG Richtlinie über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge in den Bereichen Dienstleistungsaufträge, Lieferaufträge und Bauaufträge. Die zweite relevante Richtlinie kommt für die RL 2004/17/EG Vergabe von Aufträgen im Bereich Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung und im Telekommunikationssektor zur Anwendung. Beiden stehen zwei Rechtsmittelrichtlinien zur Seite. Allerdings gelten die EU-Wettbewerbsrichtlinien nur für Aufträge oberhalb der so genannten Schwellenwerte, die dann europaweit ausgeschrieben werden müssen. Zur Unterstützung des europaweiten Wettbewerbs hat die EU sogar ein Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) für die Anbieter aus den unterschiedlichen europäischen Sprachregionen geschaffen. Die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, die Richtlinien in ihrem jeweiligen Vergaberecht umzusetzen.
Weiterführende Informationen[Bearbeiten]
Im Laufe der Jahre hat die EU Rechtsvorschriften geschaffen, durch die das Verfahren der Auftragsvergabe modernisiert und vereinfacht wird. Eine Aufstellung