Windpark

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Ein Windpark ist eine Ansammlung von Windenergieanlagen, die so nah beieinander stehen, dass sie sich gegenseitig beeinflussen.

Die Rechtsprechung in Deutschland geht bereits ab drei Anlagen von einem "Windpark" aus; größere Windparks an Land können Dutzende, in Sonderfällen außerhalb Deutschlands auch Hunderte von Anlagen umfassen.

Wie bei größeren Infrastrukturprojekten in Deutschland üblich, durchläuft ein Windpark meist zwei formale Verfahren: Auf Ebene der Regionalplanung bzw. der Flächennutzungsplanung wird zunächst eine geeignete Fläche ausgewiesen ("Konzentrationszone", "Eignungsgebiet"). Auf dieser Ebene sind z.B. Investor, Anlagentyp, konkrete Standorte usw. noch unklar. Die Umweltfolgen werden eher überschlägig geprüft. Für diese Ebene sind, je nach Bundesland, die Träger der Regionalplanung oder die Gemeinden zuständig. Rechtsgrundlage ist §35 Abs. 3 Satz 3 BauGB.

Auf Ebene der Genehmigungsplanung muss der Investor bei der zuständigen Behörde einen Antrag einreichen, in dem das Vorhaben sehr konkret beschrieben wird. Rechtsgrundlage ist das BImSchG.

Die oben geschilderte idealisierte Abfolge "zuerst Konzentrationsflächenplanung, dann Genehmigungsplanung" ist in der Praxis nicht immer anzutreffen. Es kann Jahre von der ersten Idee bis zur Inbetriebnahme eines Windparks dauern.

Zur Wortschöpfung Windpark, Solarpark usw. siehe auch den Euphemismus Gewerbepark, Entsorgungspark usw.