Wohnungsaufsichtsgesetz

Aus KommunalWiki

Seit 2014 ist in Nordrhein-Westfalen das Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG) in Kraft, das Kommunen Instrumente in die Hand gibt, um gegen Vermieter/innen vorzugehen, die Wohnungen unnötig leerstehen oder verwahrlosen lassen oder sie nur noch als Ferienwohnungen über Portale wie Airbnb vermieten. Das Gesetz wurde von der damaligen rot-grünen Landesregierung entwickelt und war zu Beginn stark umstritten.

Das Gesetz definiert Mindeststandards für Wohnungen wie ausreichende Belichtung und Belüftung, Schutz gegen Feuchtigkeit, einen Wasser- und Abwasseranschluss, Heizung und sanitäre Einrichtungen. Sind diese nicht eingehalten, können Kommunen den Vermieter/innen Fristen zur Beseitigung der Mängel setzen und diese über Zwangsamßnahmen auch durchsetzen (das sog. Instandsetzungsverfahren). In besonders drastischen Fällen können Kommunen eine Wohnung auch für unbewohnbar oder für überbelegt erklären und räumen lassen. Um eine rechtssichere Anwendung der Instrumente zu unterstützen, veröffentlichte die Landesregierung einen entsprechenden Leitfaden.

Nach dem Regierungswechsel in NRW hat die neue Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) das Gesetz durch das Berliner "IfS Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik" überprüfen lassen, das sein Gutachten im Dezember 2018 vorlegte. Das Fazit fällt eindeutig aus: "Aus Sicht der Gutachter besteht kein grundlegender Änderungsbedarf beim WAG. Vielmehr hat sich das WAG in seiner bisherigen Fassung bewährt." Seit Inkrafttreten des Gesetzes wurde es von 173 Kommunen (44% aller Kommunen) in rund 9.000 Fällen angewendet. Dabei machten 90% dieser Kommunen vom Instandsetzungsverfahren Gebrauch, 23% der Kommunen griffen in einigen Fällen zum Mittel der Unbewohnbarkeitserklärung, 13% wandten das Überbelegungsverfahren an und vier Kommunen (Bonn, Dortmund, Köln und Münster) gingen mit Hilfe des WAG gegen Zweckentfremdung vor.

Anscheinend hat das Gutachten die Landesregierung davon überzeugt, das Gesetz nicht weiter in Frage zu stellen. Die Bauministerin sagte laut Presse: "Das Ergebnis zeigt auf, dass keine Veränderungsbedarfe am Wohnungsaufsichtsgesetz vorgetragen werden. Das Gutachten wird dem Landtag zur Beratung und Befassung übersandt."[1] SPD und Grüne hatten schon zuvor erwartet, dass sich das Gesetz bewährt.

Fußnote[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]