Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen.

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Logo der Landesinitiative

„Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen.“ ist der Name einer Landesinitiative in Nordrhein-Westfalen zur Stärkung der Innenstädte und Zentren im Land. Das Programm wurde im Juli 2020 als Reaktion auf die Corona-Krise aufgelegt, die zu erheblichen Umsatzeinbußen des Einzelhandels und zur Schließung von Warenhausfilialen geführt hatte. Es ergänzt das Stadterneuerungsprogramm 2020, das mit 186 Mio. € aus Bundes- und Landesmitteln deutlich mehr Mittel bereitstellt. Kern der Initiative ist das Sofortprogramm Innenstadt 2020, das einen Innenstadtfonds aufsetzt, aus dem Gemeinden zunächst 70 Mio. € abrufen konnten. Mitte April 2021 waren 40 Mio. € abgeflossen, die Landesregierung beschloss zu diesem Zeitpunkt eine Aufstockung auf 100 Mio. €.

Kommunalumfrage 2020[Bearbeiten]

Mitte 2020 führte das Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung (ILS) im Auftrag der Landesregierung eine Umfrage unter den Kommunen im Land durch, an der sich 268 Kommunen beteiligten. Dabei wurden drei Trends festgestellt:

  1. Rückgang der Umsätze im stationären Einzelhandel
  2. Aufgabe von inhabergeführten Einzelhandelsbetrieben ohne Nachfolge
  3. Fehlende Anker-Geschäfte bzw. die zunehmende Aufgabe von Anker-Geschäften.

Viele Kommunen sind bereits dabei, Innenstadtkonzepte umzusetzen bzw. planen dies. Sie wünschen sich von Bund und Land finanzielle Unterstützung und eine Anpassung gesetzlicher Rahmenbedingungen. Die Dokumentation der Umfrageergebnisse ist umfangreich und aussagekräftig ausgefallen.

Am 26.01.2021 führte die Landesregierung einen "Innenstadtgipfel" mit Kommunen und Einzelhandelsketten durch.

Innovationsraum Innenstadt[Bearbeiten]

Ein zusätzliches Programm Innovationsraum Innenstadt wurde im April 2021 mit zunächst 10 Mio. € konzipiert. Damit sollen "neue Geschäftsmodelle durch die Verknüpfung von Arbeiten, Handel, Wohnen und Produktion erprobt werden"; in der Hauptsache geht es dabei um Mehrfachnutzung von Räumen in der Innenstadt. Umbauten, Nutzungsänderungen und Gründertum sollen erleichtert werden. Mit weiteren gut 11 Mio. € soll die Digitalisierung im Bereich Handel und Gastronomie gefördert werden.[1]

Weblinks[Bearbeiten]

Fußnote[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]